Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: bald nur noch 50 Euro?

Robert Basic

Pressemitteilung der Bundesregierung „Mehr Schutz des geistigen Eigentums„:

Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, um effektiv gegen Produktpiraterie vorgehen zu können. Damit stärkt die Bundesregierung den Schutz des geistigen Eigentums. Gleichzeitig verbessert das Gesetz die Situation von Verbraucherinnen und Verbraucher….

50 Euro bei einfach gelagerten Fällen
Das Gesetz verbessert auch die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten zum Teil hohe Anwaltskosten zahlen für eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Urheberrechtsverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download anbietet.

In einem solchen Fall kann künftig eine Kanzlei nur noch 50 Euro von dem Schüler verlagen. „Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt„, so Zypries

Das dürfte insbesondere Privatblogger freuen, wenn das Gestz ratifiziert wird:) Bei Business-Blogs wird man mit Sicherheit nicht einfach so von einem Mangel an geschäftlichen Interessen sprechen können, so dass man nicht von vornherein feststellen kann, ob die Verwendung olypmischer Ringe der Förderung des Geschäftsbetriebs via Blogposting galt oder eben nicht. Auch dürften private Blogs einen wunden Punkt aufweisen, wenn sie denn zB Werbebanner wie Google AdSense platziert haben.

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.