Sonstiges

Dealjäger.de wandelt auf gefährlichen Pfaden

hm hm hm… Spon über einen neuen Service von Dealjäger, der im Grunde nichts anderes als das alte LetsBuyIt.com Prinzip widerspiegelt:

Im Endeffekt ist das System, das jetzt als „Treibjagd“ angepriesen wird, eine Art Reste-Deal mit Mengenrabett zwischen Händler und Verkäufer. Wenn ein Händler noch 100 Haartrockner übrig hat, die er gerne loswerden möchte, kann er über Dealjäger erklären, dass er diese en bloc für einen bestimmten, günstigen Preis verkaufen möchte. Kommen die Hundert zusammen, kommt das Geschäft zustande.

Ich bin kein RA, aber damals hat u.a. dieses Urteil LetsBuyIt.com das Genick gebrochen:

Dabei handele es sich um ein „sittenwidriges Ausnutzen der Spiellust“ der Verbraucher, da deren Kaufentschluss „unsachgemäß beeinflusst“ werde, begründeten die Richter. (Chip Online)

denn Sven, Inhaber von Dealjäger meint zu Spon:


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Die Käufer verpflichten sich nicht rechtlich verbindlich zum Kauf“, erklärt Sven Schmidt von Dealjäger.de.

Wenns nicht verbindlich ist, ist es erst recht spielerisch… schauen wir mal.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

3 Kommentare

  • LetsBuyIt.com … schon lange nichts mehr davon gehört 😉 ich erinnere mich noch gut an die Werbung. Dafür hatte man ja auch genug Geld rausgeschmissen. Aber naja. Dass die „€œTreibjagd“€? gut geht, dass mag ich irgendwie bezweifeln. Obwohl. Interessant war das Konzept schon damals.

  • Das Urteil gegen letsbuyit.com wurde damals allerdings vor einem anderen Hintergrund gefällt. Zwar steht der von dir zitierte Ausschnitt vor dem Rechtshintergrund UEG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), allerdings ging es imho damals auch um das – mittlerweile nicht mehr existente – Rabattgesetz. Und da der gestzgeber ja beschlossen hat, den Verbraucher seit August 2001 als „mündig“ zu betrachten (so wurde es damals im Rahmen der Abschaffung von RabattG und ZugabeVO verkündet), würde wohl auch die Begrpndug via UWG schwieriger werden.

  • Die Aussage, dass das Gesetz LBI das Genick gebrochen habe, ist sachlich falsch. Sicherlich haben diese Verfügungen dem Ruf geschadet – rechtlich haltbar war das nicht. Die Gründe für den Genickbruch waren andere.

    Der Hintergrund der Klage: Ein Mitbewerber hatte das initiiert, um für Publicity zu sorgen. So hat er indirekt etwas von der Werbeleistung abbekommen. Hinter der Intention des Klägers stand noch etwas mehr … was hier aber nicht hingehört.