Sonstiges

Märchensteuer: elektronische Signatur und PC-Faxe

aus dem Newsletter von Selbstaendig.com:

Akzeptieren Sie von Lieferanten oder Dienstleistern elektronische Rechnungen, die nicht digital signiert sind, riskieren Sie den Verlust des Vorsteuerabzugs. Besonders gefährlich: Das Finanzamt darf elektronisch übermittelte Rechnungen im Einzelfall prüfen – auch unabhängig von einer Betriebsprüfung (Oberfinanzdirektion Chemnitz, 28.8.2006, Aktenzeichen: S 7287a – 5/1 – St 23).

Achtung: Auch Faxe, die von einem Computer-Fax geschickt werden, müssen eine elektronische Signatur haben (BMF, 29.1.2004, Aktenzeichen: S 7287a – 5/1 – St 23). Da Sie in der Regel nicht erkennen können, ob ein Fax von einem Standardgerät oder einem Computer verschickt wurde, sollten Sie aus Nachweisgründen vom Aussteller immer eine ausgedruckte Rechnung per Post nachfordern.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

5 Kommentare

  • Wie weiß denn das Finanzamt, wenn ich eine per Email versandte Rechnung ausdrucke und beifüge, dass diese vorher elektronisch versendet wurde?
    Irgendwie versteh ich grad das Problem nicht.

  • Da kann ich Martin nur zustimmen. Meine T-Com-Rechnung aus dem PDF auf Recycling-Papier ausgedruckt – ich glaube, da muss ein Finanzbeamter schon sehr viel Zeit und Muße haben, um das mit einer auf dem Postweg verschickten Rechnung zu vergleichen und Anstoß zu nehmen (Mal abgesehen davon, dass T-Com auch signierte Rechnungen anbietet).

    Was ich mich frage: Welchen Sinn soll das machen? Mit der gleichen kriminellen Energie, mit der ich ein gefälschtes Mail oder Fax an mich selbst schicken kann, kann ich doch auch gleich ne fantasievolle Rechnung in Quark oder Photoshop erstellen und auf meinem Drucker ausdrucken….?

    gez.
    Kujau

  • Das Finanzamt versendet insb. bei höheren Rechnungsbeträgen gerne Kontrollmitteilungen im Rahmen von Betriebsprüfungen.
    D.h. man setzt am Versender an – und dem PDF-Empfänger kürzt man die Vorsteuer. Also: wer unsignierte Rechnungen annimmt ist selber Schuld.
    Und wer steuerlich relevante Dokumente fälscht, der kriegt dann noch eine Anzeige wg. Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung oben drauf.
    Na, so ist das in Deutschland – willkommen in Bürokratien!

  • Hab ich das richtig verstanden? Die Betriebsprüfung findet beim versenden Unternehmen statt. Dann werden Kontrollmitteilungen an die Kunden versandt und wer die annimmt bekommt die Vorsteuer über alle bisher verschickten Rechnungen abgezogen?
    Ich hab‘ s immer noch nicht verstanden!
    Gibt’s eine Quelle, die das erklärt? Auf der angegeben Seite finde ich nichts dazu.

  • Totaler Schwachsin aber einfach zu regeln, jede eingehende Rechnung per mail dreimal falten, also wie einen Brief und gut ist … eine Umschlag Aufbewahrungsfrist gibts ja zum Glück (noch) nicht.