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Google Apps: unverschämte AGBs

Robert Basic
Aktualisiert: 24. Februar 2007
von Robert Basic
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Blogrolle hat sich die AGBs von Google Apps Premium (der Office-Variante von Google) angesehen. U.a. weist er darauf hin, dass „Über das Produkt, Preise, Bugs usw. muss vom Kunden Stillschweigen bewahrt werden. Jegliche Schadensersatzforderungen gegenüber Google sind ausgeschlossen.“

Sprich, wenn meine gesamten Office-Dokumente zB im worst case Fall verschwinden, habe ich Pech und mein Kundenprojekt geht flöten? Das ist inakzeptabel. Abgesehen davon, dass ich einem US Unternehmen meine Daten zum Verfüttern gebe und ganz ehrlich, ich traue Google fast weniger als den staatlich lizenzierten Datenschnüfflern. Mich würde dahingehend nur eine explizite und rechtlich verbindliche Regelung seitens Google zufriedenstellen, dass man a.) Daten nicht an US Dienste weitergibt b.) Daten nur auf Anfrage der Staatsanwaltschaft weitergibt c.) inhouse Chinese Walls aufbaut und rigoros handhabt (Mitarbeitern des Geschäftsbereichs X ist es nicht möglich, via Intranet – TCPIP, SNA, etcpp- auf irgendein EDV-System des Geschäftsbereichs Y zuzugreifen). Ich erwarte einen mindestens so hohen Standard im Datenschutz- und Datensicherheitsbereich, wie er bei deutschen Großbanken üblich ist. Das bedeutet auch, dass sämtliche Zugriffe von Personen auf Datenbestände geregelt, protokolliert und seitens der Revision überprüft werden. Das sind meine Mindeststandards, wenn es um sensible Daten geht. Hinzukommt die Problematik, dass Zugriffe via Internet per se unsicher sind… und aus funktionaler Hinsicht ist imho das KO-Kriterium, ob man die Dokumente auch offline nutzen kann (Synchronisation, Replikation). Das geht bei Google Apps nicht.

Na ja, schauen wir mal, ob das rechtlich einerseits von Georg richtig interpretiert wurde und ob das andererseits überhaupt in D so gültig wäre. Da habe ich meine leisen Zweifel.

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.
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