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AdSense und Gewerbeschein II.

Robert Basic
Aktualisiert: 26. Februar 2007
von Robert Basic
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die Frage, ob man nun zwingend einen Gewerbeschein benötigt, sobald man AdSense auf seinem Blog/Website eingebaut hat, hat anscheinend für etwas Verwirrung gesorgt, wie man denn auf diese Idee kommen könnte. Der zentrale ist Aspekt ist hierbei die mögliche Gewinnerzielungsabsicht, völlig unabhängig davon, ob man man AdSense nun zur Deckung seiner Hostingkosten nutzt oder nicht.

Aber, es gibt Auswege:
– als „Liebhaberei“ deklarieren, (siehe Comments) mit dem Finanzamt abklären
– Freiberufler können durchaus gewzungen sein, ein Gewerbe anzumelden, da das Platzieren von AdSense keine Dienstleistung im freuberufliche Sinne ist, auch wiederum mit dem Finanzamt abklären
– Arbeitlose/Hartz IV Empfänger können oW AdSense einbauen, aber auch hier bentöigt man eine proaktive Klärung mit dem Finanzamt, mehr dazu beim Querdenker, bevor man seine Sozialversicherungen selbst abschließen müsste
– selbstverständlich muss man KEINE Mehrwertsteuer abführen, da man einen Vertrag mit Google Inc./USA abschließt. Was anderes wäre es, wenn man mit einem Unternehmen aus der EU einen Affiliate-Vertrag hat, da kommt es darauf an, ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht (Kreis schließt sich: braucht man ein Gewerbe, s.o.)
– wie man sieht, muss man mit dem Finanzamt sprechen, was aber nicht heißt, dass man die AdSense-Einnahmen nicht bei der Einkommenssteuer angeben muss. Das nennt sich schlicht Steuerhinterziehung.

Nein, ich bin kein Rechtsanwalt/Steuerberater/Finanzbeamter, den richtigen Rat müsst Ihr Euch schon bei den richtigen Stellen holen, wenn ihr es wissen wollt!

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vonRobert Basic
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