dürfte einige interessieren, laut Selbständig.com Newsletter:
Pendlerpauschale können Sie möglicherweise doch weiter geltend machen: Das sollten Sie jetzt tun
Seit Jahresanfang können Sie Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen. Diese Regelung ist nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts verfassungswidrig (Niedersächsisches Finanzgericht, 27. 2. 2007, Aktenzeichen: 8 K 549/06). Das Bundesverfassungsgericht muss die Bedenken der Richter jetzt prüfen.
So können Sie von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts profitieren – wenn es die Einschätzung des Finanzgerichts bestätigt:* Sollte das Bundesverfassungsgericht schnell entscheiden, machen Sie in Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung die volle Pendlerpauschale geltend. Vorausgesetzt natürlich, bei Ihnen sind Wohnung und Arbeitsstätte nicht im selben Haus.
* Hat das Bundesverfassungsgericht bis dahin noch nicht entschieden, setzen Sie trotzdem die volle Pendlerpauschale an. Streicht das Finanzamt den Abzug, legen Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch ein. Dabei verweisen Sie auf das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und beantragen Ruhen des Verfahrens. So halten Sie Ihren Bescheid offen und können später noch von einem positiven Urteil profitieren.
Klasse!!!
Ich kann die 250 Meter Schuhsohlenabnutzungskosten jetzt doch steuerlich geltend machen 🙂
[…] Ein kleiner Hoffnungsschimmer für alle Pendler, derzeit zumindest in Niedersachsen. (Via: Basicthinking) Diesen Beitrag im Forum diskutieren. […]
[…] via basicthinking und selbständig […]
[…] Klagt ein Arbeitnehmer und stellt beim Finanzgericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, kann unter Umständen eine Eintragung des Freibetrages ab dem ersten Kilometer erwirkt werden. (via Basicthinking) […]
Ich finde das eine Riesen-Verarsche und Sauerei. Als Arbeitnehmer ist man der Looser. Wer arbeitet und Geld verdient, brav Steuern zahlt wird nur noch mehr abgezockt. Jeder Ausländer, jeder Sozialhilfeempfänger, Russland-Deutsche usw. kriegt alles in den Arsch reingeschoben. Wer überall einzahlt und Beiträge zahlt muss nur noch mehr blechen und andere verhalten.
Als Arbeitnehmer wird einem zugemutet einen Arbeitsweg bis zu 2 Std. auf sich zu nehmen, dafür soll man jetzt noch nicht mal mehr die Pauschale steuerlich absetzen dürfen???? Verlogenes Pack.
Die größten Verbrecher in dem Land sind aber unsere Politiker. Diätenerhöhung, sich alles gönnen und Lügen ohne Ende, aber nix leisten für das Volk, die Allgemeinheit, das Land. Nur leere Reden, Verarsche pur. Das soll Demokratie sein????
Reichen denen 7.000,– EUR monatlich nicht???????
Gieriges verlogenes Pack. Ich krieg seit Jahren nicht mehr Lohn und alles wird teurer.
Alle 2 Jahre die Regierung vergasen, das ist das Beste was man tun kann.
Hier erfahren Sie, wie Sie die volle Pendlerpauschale beantragen und wie Sie auf möglichen Widerstand des Finanzamts reagieren können.
http://www.steuerberatung-braun.de/Service/pendler.html
[…] Pendlerpauschale ist nach der Ansicht des Bundesfinanzhofes verfassungswidrig. Die entstandenen Kosten für die […]
Im Sommer entscheidet doch angegblich aut dieser Info das BVG darüber:
http://www.schlaunews.de/info-test-tipps-23012008/pendlerpauschale-die-reise-geht-nach-karlsruhe/
[…] Ein kleiner Hoffnungsschimmer für alle Pendler, derzeit zumindest in Niedersachsen. (Via: Basicthinking) […]