Man will einerseits die Anzahl der Todesstrafen verringern, andererseits heißt es: Die Anordnung an Justiz und Polizei verbietet das Erzwingen von Geständnissen durch Folter oder andere illegale Verhörmethoden, geheime Hinrichtungen und das öffentliche Vorführen und Demütigen von Verurteilten. (Netzeitung)
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