Abmahngrund für Qype-Eintrag

Robert Basic

erinnert Ihr Euch? Jan Schmidt wurde wegen einer Bewertung auf Qype abgemahnt. Nun hat sich der RA der abmahnenden Klägerin gemeldet (Jan bestätigt die Authentiziät des Kommentierenden) und die Begründung liest sich wie folgt:

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Um etwas Licht in das Dunkel zu bringen: Herr Dr. Schmidt hat ein bestehendes Unternehmen mit der richtigen Adresse, aber mit der Telefonnummer eines unmittelbaren Konkurrenten angegeben. In seiner Bewertung hat er dann ausgeführt, dass das Unternehmen unter neuer Führung stehe… Richtig ist, dass das Konkurrenzunternehmen unter neuer Führung steht, nicht aber das bewertete Unternehmen. Dass es sich mithin um eine Falschinformation handelt, die eindeutig geschäftsschädigend ist, leuchtet wohl jedem ein. Dem Leser wird vorgegaukelt, ein alteingesessenes Unternehmen stehe unter neuer Führung, und wer dort anruft, landet bei einem Konkurrenten… Mit Meinungsfreiheit hat das nichts mehr zu tun…

mal unabhängig vom Anwalt selbst, der eben seinen Mandantenauftrag ausführt, ist mir Kinnlade runtergeklappt beim Lesen. Das soll also alles sein? Hallo? Ein Call für nicht mal 1 Euro hätte die Sache erledigt. Stattdessen sofort Misstrauen und Schatten an der Wand sehen wo einfach keine sind. grummel

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.