Sonstiges

Abmahngrund für Qype-Eintrag

erinnert Ihr Euch? Jan Schmidt wurde wegen einer Bewertung auf Qype abgemahnt. Nun hat sich der RA der abmahnenden Klägerin gemeldet (Jan bestätigt die Authentiziät des Kommentierenden) und die Begründung liest sich wie folgt:

Um etwas Licht in das Dunkel zu bringen: Herr Dr. Schmidt hat ein bestehendes Unternehmen mit der richtigen Adresse, aber mit der Telefonnummer eines unmittelbaren Konkurrenten angegeben. In seiner Bewertung hat er dann ausgeführt, dass das Unternehmen unter neuer Führung stehe… Richtig ist, dass das Konkurrenzunternehmen unter neuer Führung steht, nicht aber das bewertete Unternehmen. Dass es sich mithin um eine Falschinformation handelt, die eindeutig geschäftsschädigend ist, leuchtet wohl jedem ein. Dem Leser wird vorgegaukelt, ein alteingesessenes Unternehmen stehe unter neuer Führung, und wer dort anruft, landet bei einem Konkurrenten… Mit Meinungsfreiheit hat das nichts mehr zu tun…

mal unabhängig vom Anwalt selbst, der eben seinen Mandantenauftrag ausführt, ist mir Kinnlade runtergeklappt beim Lesen. Das soll also alles sein? Hallo? Ein Call für nicht mal 1 Euro hätte die Sache erledigt. Stattdessen sofort Misstrauen und Schatten an der Wand sehen wo einfach keine sind. grummel

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

24 Kommentare

  • Naja, das kommt wohl drauf an. Wenn es offensichtlich ist das jemand absichtlich Falschinformationen verbreitet finde ich es durchaus gerechtfertigt gleich zum Anwalt zu rennen. Dieser Fall stellt sich aber derzeit so dar, dass es sich um einen Irrtum handelt. In diesem Fall wäre der Griff zum Telefon oder E-Mail erst einmal angebracht gewesen.

  • […] Ähnlich wie Robert frage ich mich, warum man das abmahnen muss. Jetzt mal ehrlich: Es wird jeder Schei* abgemahnt. Eine kurze Nachricht an den Autor des Eintrags (also Jan) hätte doch gereicht um ihn auf den Fehler hinzuweisen. Wahrscheinlich wird man demnächst auch noch abgemahnt, weil man einen Domainnamen falsch schreibt. Über sowas könnte ich mich echt aufregen… […]

  • das ist doch wohl ein witz. meines erachtens könnte das geschäftsschädigende verhalten wohl eher bei menschen liegen, die in solchen fällen gleich rechtsbeistand einholen. das einzige was mich neben dem hoffentlich glimpflich verlaufenden ausgang interessieren würde, wären zu wissen, wer den für den mist verantwortlich ist, damit ich in zukunft einen weiten bogen um diese machen kann

  • Genauso wie im Strassenverkehr sollte man im Internet die gültigen gesetzlichen Vorschriften kennen. Blogger meinen immer noch, sie seien stets im Recht – aber man muss auch mal die andere Seite sehen.
    Wenn alle machen würden, was sie wollen, dann herrscht das wilde Chaos.
    Eine Blog-Etiquette könnte da helfen – aber viele ziehen halt die Anarchie der Anomie vor.
    Und bekommen dann halt mal eine „Flasche an den Kopp“ … so einfach ist das … it’s a hard life!

  • Ja aber so ist es heute, statt mal schnell das klärende Gespräch zu suchen und das ganze innerhalb von 1 Minute aus dem Wege zu räumen, wird gleich die große juristische Keule ausgeholt und kostenpflichtig abgemahnt. Das sowas natürlich ganz andere Wellen schlägt verstehen die wenigstens Unternehmen. Die Einzigen die an solchen Fällen verdienen sind die Anwälte, die Ihre Kunden immer zu Abmahnungen raten, was ich selber gerade erleben durfte.

  • Genauso wie im Strassenverkehr sollte man im Internet die gültigen gesetzlichen Vorschriften kennen.

    Ist nicht wahr, sollte man?

    Und warum kann ich dann im „Impressum“ des First Media Blogs keine „Adresse der elektronischen Post“ (oder wie das noch im Buerokratendeutsch heisst) finden? Interessiert mich ja nur am Rande, aber soweit ich mich an die Diskussionen in den Deutschen Blogs erinnern kann ist das Vorhalten der selbigen doch Vorschrift. Oder hat sich das wieder geaendert?

    Sollte ich Recht haben wollen wir mal hoffen dass da nicht bald eine schwere Sektflasche angeflogen kommt…

  • @Frank Huber: Haben Sie überhaupt gelesen um was es geht? Oder geben Sie einfach mal grundsätzlich Ihren Senf dazu, weil Jan Schmidt Sie schon mal (berechtigterweise) kritisiert hat und Sie sich nun freuen wie ein kleines Kind, dass er was abbekommen hat?
    Konkret: Was hat ein versehentlich falscher Eintrag bei Qype denn bitte mit Blog-Etiquette zu tun?

  • Sorry es ist aber üblich, dass Firmen bei solchen Sachen das eben ihren Anwalt machen lassen. Weil sie einfach keine Zeit haben, irgendwelche Privatpersonen um die Richtigstellung der Fakten anzubetteln.

  • @blogzock: Mal abgesehen davon, dass Herr Schmid Stellvertretender Leiter der Forschungsstelle „€œNeue Kommunikationsmedien“€? (FoNK) ist, sollten sich auch „irgendwelche Privatpersonen“ darauf verlassen können, dass bei einem Fall wie diesem ein sechzigsekündiges Telefonat nicht den wertvollen Zeitrahmen einer Firma sprengt …

  • Von der juristischen Seite her gesehen, liegt hier vor allem mal ein Irrtum vor. Jan Schmidt hat also nicht vorsätzlich gehandelt sondern lediglich etwas verwechselt. Ich halte es für sehr zweifelhaft, ob der Kläger in diesem Fall vor Gericht Recht bekommen hätte.
    Und das hätte der Anwalt seinem Mandanten durchaus mitteilen können. Daher stellt sich für mich auch die Frage, ob hier nicht andere Motive im Vordergrund standen, als die tatsächliche Behebung der offenkundigen Verwechslung.

  • Der führt nur seinen Mandantenauftrag aus? Hat der nen Auftrag in den Blogs zu kommentieren? Irgendwie ist das spanisch, normalerweise sind doch die Herren publicitygeil oder ist dem Anwalt die Sache selbst peinlich?

  • Könnte da Geld eine Rolle spielen ?
    Ein Anruf hätte 1 Euro gekostet. Diese Aktion bringt wieviel Euro ?

    Es ist schon wirklich traurig.

  • Geschäftsschädigung beruht auf einem Gummiparagraphen. Und dafür muss eine konkrete Schädigung nachgewiesen werden, nicht die Meinung eines Anwalts. Dass Qype nach eigenen Angaben den Beitrag im Vorfeld selbst gelöscht hat, war da sicher nicht die allerklügste Reaktion, sondern vielleicht eher eine Einladung, dass man da noch mehr holen könnte.

  • @Frank Huber
    Es ist schon richtig, dass man die gesetzlichen Vorschriften beachten sollte.
    Nur, um beim angesprochenen Beispiel Straßenverkehr zu bleiben, geht es nicht immer nur darum, stur auf sein Recht zu pochen.
    Wenn ich bemerke, dass ein anderer Autofahrer die Vorfahrt missachtet, und ich weiter Gas gebe, dann bin ich zwar im Recht, mein Auto ist dann aber trotzdem kaputt.
    Aber auf der anderen Seite funktioniert Autofahren in Deutschland im Unterschied zu südlichen Ländern genau so: Wenn ich im Recht bin, dann halte ich drauf, egal was passiert.
    Diese Haltung ist in meinen Augen weder im Autoverkehr noch im Internet zielführend.

  • Eben, wenn es um eine Telefonnummernkorrektur ging, warum hat man nicht genau das getan? „Zur Sicherheit“? Zu wessen Sicherheit?

  • Ich denke halt, das hat etwas mit Deutschland und der gegenwärtiogen Stimmung im Land zu tun. Statt die Menschen mit „Handschlagqualitäten“ sind unsichere, eingeschüchterte und zukunftsängstliche Leute am Werk, mehr auf ihre eigenes Gärtchen, als auf den Grossen Wurf, die Idee und die Zukunft konzentriert.

  • Danke, Walldorf & Stadler, wenn man den Eintrag liest und die nachfolgende Thermik bewertet, denkt man nur noch: „Maschendrahtzaun & Knallerbsenstrauch“. Da möchte man doch über Ostern als RA nicht mehr erkannt werden. Lächerlich.

  • Gott, welche potentielle Abmahnwelle rollt da auf die QYPE* Gemeinde zu.

    Aber solange so auch Geld verdient werden kann, werden RA sicher nicht müde, diesem Geschäft nachzugehen.

    Schau’n wir halt mal wie’s weiter geht. Wann die ersten fakes kommen und sich Gegenseitig abmahnen und _absichtlich_ falsche Informationen an den Kopf werfen – gewinnen werden NUR die RA.