als ich den Sachverhalt gelesen hatte, bin ich zuerst aus den Latschen gekippt, doch letztlich gilt, dass anscheinend noch keiner das genaue Urteil gelesen hat, worum es da wirklich ging bzw. was genau die Begründung des deutschen Richters war. Siehe MiFoMM und R-Archiv
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Ich habe jetzt mal den Sachverhalt kurz überflogen.
Wurde jetzt auf eine andere Seite (HTML) verlinkt, die ein Bild enthält ODER wurde direkt auf das Bild (*.gif, *.jpeg, *.png, …) verwiesen.
Sollte direkt auf das Bild gelinkt worden sein, verstehe ich das Urteil bedingt.
Da dadurch unter Umständen, nach meinem Rechtsverständnis, ein geschütztes Bild zu Eigen gemacht wird. Ein Einblick, wer der wirkliche Rechteinhaber ist, ist nicht gegeben.
Sollte „normal“ auf eine andere Seite, die ein Bild enthält, verlinkt worden sein, dann kündige ich heute noch meinen ISP Vertrag und schmeiße meinen Computer in den Müll.
naja, wer von solchen leuten regiert wird:
https://www.basicthinking.de/blog/2007/06/28/politker-und-web-know-how-die-anderen-fragen-sind-doch-eigentlich-geschmissen/
sollte sich über seine richter nicht mehr wundern.
Wie jetzt? Werden Bildrechte neuerdings schon durch blosse Verlinkung auf die Seite, wo die Bilder veröffentlicht wurden, verletzt? So hab ich des zumindest verstanden.
habs auch nicht verstanden, da das Urteil eben nicht vorliegt, man kann momentan nur rätseln
Ein wenig mehr Infos, besonders über die Parteien, findet Ihr hier. Beachtet die Kommentare! http://board.gulli.com/thread/800688-linkhaftung-verlinkte-bilder-laut-olg-muenchen-ohne-einwilligung-unzulaessig/2/
@Gärtner
Ja, ich hatte das auch schon gelesen, was mich aber eher nicht beruhigt hat.
[…] Und wenn unsere Politiker das Internet schon nicht verstehen, dann die Richter doch erst recht nicht. […]
Naja, warten wir einfach, bis es seriöse Quellen gibt.