Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

11 Kommentare

  • Das wird tatsächlich auch so gemacht – ist mir gerade bei http://blog.datenschmutz.net/ aufgefallen. Tsss… 😉

    Vergleiche Source:

    <a href=“http://feeds.feedburner.com/Datenschmutznet“ title=“datenschmutz RSS feed“ rel=“alternate“ type=“application/rss+xml“ <img src=“http://feeds.feedburner.com/~fc/basicthinking/doho?
    bg=4A748A&fg=ffffff&anim=0&label=Leser“ height=“26″ width=“88″ alt=“datenschmutz RSS-Feed Leser“ style=“margin-top:10px;border:0;“ />

  • Eine beeindruckende Zahl an Abonennten hast Du angehäuft. Sofern diese allerdings unrealistisch ist, dürfte die mir angezeigten 200 Leser auch viel zu hoch sein. Das indes betrübt mich dann schon ein wenig. Aber sei ’s drum, solange nur ein Leser Freude bei der Lektüre meines Blogs hat, hat sich die Sache schon gelohnt.

  • Da der „Datenschmutz“ sogar noch für „nur“ 100$ ein Reviewartikel anbietet (siehe: http://www.reviewme.com/News-C54/datenschmutzblog-19917.html?ref=15132)und gegen Entgeld Werbung einblendet (siehe: http://blog.datenschmutz.net/about/auf-datenschmutz-werben/), ist eine Anzeige wegen Betrug ja nicht mehr weit.

    StGB § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Man, man, man … wie unachtsam einige Leute doch sind.

  • […] Monetarisierung um jeden Preis? Klar, es ist durchaus legitim wenn man mit seinen Internetprojekten eine Refinanzierung anstrebt oder sogar ein kleines Stück vom großen Marketingkuchen abhaben möchte. Was mit heute allerdings untergekommen ist grenzt schon fast an bodenlose Frechheit und ist gemäß StGB § 263 unter dem Oberbegriff Betrug zu subsumieren. Fall: Angezogen vom Thema "Wie komme ich locker auf 14500 Feedleser?" bin ich schnell bei Robert Basic und gelandet. Dort in den Kommentaren wird auf das Weblog "Datenschmutz" aufmerksam. Dort wird diese Lücke der Feedburner Abonennten-Anzeige ausgenutz, um – und das ist vor dem Hintergrund von laufender Website-Monetarisierung (1, 2) – schlichtweg strafbar. Ich habe beim Robert dazu folgenden Kommentar geschrieben: Zitat: […]

  • Du bist schon berühmt.
    Hm, ich muss michmal bei Gelegenheit hinsetzen und einfach ein nettes Gif statt einem Livecounter erstellen.

  • Korrektur meinerseits zu Kommentar #3:

    Hier gilt das StGB aus Österreich. Demnach:

    § 146 Betrug

    Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

  • Da sieht man’s mal wieder: Alles Betrug! Der ganze Internet- Kram ist manipuliert! Ich will sowas nicht! Ich lese lieber meine Zeitung! (sagt meine ältere Schwester…)

  • […] Ritchie Pettauer kam übrigens erst vor ein paar Wochen in der Blogosphäre in’s Gerede, weil er den Feedburner Feed-Counter (dieser zeigt als Näherungswert an, wie viele Leute den RSS-Feed des jeweiligen Blogs abonniert haben) nicht vom eigenen Blog auf blog.datenschmutz.net eingebunden hatte, sondern sich einfach bei Robert Basic bediente und dessen Counter auf dem Datenschmutz-Blog anzeigte. Dadurch wurden den Lesern angebliche 14.000 Feed-Abonnenten anstatt nur wenige hundert Leser angezeigt. Ein Leser von Robert Basic hatte hierzu den entsprechenden Paragraphen des österreichischen Strafgesetzbuches zitiert (auch weil das Datenschmutz-Blog anbietet, Werbliches gegen Entgelt auf dem Blog zu veröffentlichen): § 146 Betrug Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. […]