offene WLAN: Störerhaftung gerichtlich bestätigt

Robert Basic

Arne Trautmann schreibt auf dem Law-Blog „OLG Frankfurt zu unverschlüsseltem WLAN und Störerhaftung„:

Der Beklagte betreibt offen, also ohne besondere technische Sicherung, Verschlüsselung oder die Verwendung von Passwörtern, ein privates WLAN. Unter Nutzung dieses Internetanschlusses war der Song „Sommer unseres Lebens“ in der Internet-Tauschbörse eMule zum Download angeboten worden. Der Beklagte war – so jedenfalls seine Behauptung – zum Zeitpunkt des Angebots im Urlaub, sein Rechner ausgeschaltet, das WLAN offensichtlich aber nicht. Wenn jemand den Song unter Nutzung des Internetanschlusses des Beklagten anbot, dann wohl ein Dritter, der „schwarz mitsurfte“. Das genügt dem OLG Frankfurt/Main, um den Beklagten jedenfalls als Störer auf Unterlassung der Verbreitung des Musikstücks in Anspruch zu nehmen

ich muss jetzt automatisch an FON wie auch an all die offenen Netze in den Cafes aber auch Veranstaltungen denken. Was heißt das jetzt? Werden offene WLAN ausgeknippst?

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Openstack Engineer (m/f/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Digital Manager (m/w/d) für das Deutsche Auto...
adp MERKUR GmbH in Espelkamp
Technischer Trainer / Anwendungstechniker (m/...
proJob Personal- und Unternehmensberatu... in Andernach
Software Project Manager (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Germany, Hannover
Marketing Automation Manager (m/w/d) – Salesf...
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung i... in München
Digital Marketing Manager (m/w/d) in der Lebe...
SODAPOP GmbH in Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen
Social Media Manager (m/w/d)
beyerdynamic GmbH & Co. KG in Heilbronn
Social Media Manager Sport & Sponsoring (...
HanseMerkur Versicherungsgruppe in Hamburg
Teile diesen Artikel
Folgen:
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.