diese Geschichte ist mal echt haarig, ein junges Startup berichtet darüber, wie es über Nacht seinen eigenen Namen verloren hat, ehemals Mannschaftskabine nun umbenannt in Spielerkabine:
Der Veranlasser für diese Unterlassungsaufforderung ist ein Student der Rechtswissenschaften, wohnhaft in Hamburg, namens Tobias Kläner. Dieser hat sich am Freitag den 18.05.2007 (3 Tage nach der Pressemitteilung der MFG zum BWeb2.0 Challenge mit dem Titel „50.000 Euro für Preisgeld für innovative baden-württembergische Web 2.0-Projekte“* und am selben Tag, an dem wir bei deutsche-startups.de und förderland.de genannt wurden) die Domain Mannschaftskabine.tv registriert. Am Montag drauf hatte Tobias Kläner bereits die entsprechende Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Das haben wir leider erst am 27. Juni gemerkt, als es darum ging, unsere eigene Markenanmeldung zu vervollständigen…. Zusammen mit der Unterlassungsaufforderung kam übrigens auch das Angebot, über Nutzungsrechte für die Marke zu verhandeln. Allerdings nur aufgrund der Abschätzung unserer zukünftig zu erwartenden Umsätze sowie Offenlegung der bisherigen Umsätze, versteht sich.
Wenn die Story stimmt, hat sich der Student würdig erwiesen, als Anwalt tätig zu werden:) Mit besten Empfehlungen an den ehemaligen Mediamarktanwalt, ein möglicher Erbe seiner Kanzlei?
Auf der anderen Seite verstehe ich eines nicht: wenn ein Firmenname als Gewerbe beim Gewerbeamt eingetragen und im geschäftlichen Verkehr genutzt ist, kann niemand anderes einfach so kommen und sich den Spaß beim Markenamt antun, oder? Das wäre mir so ziemlich neu. Und wieviele Gewerbetreibende nutzen ihren Namen ohne Anmeldung beim Markenamt? Das Problem bei Mannschaftskabine scheint aber zu sein, dass man eben nicht gewerblich unterwegs sein soll, sondern als Non Profit Webseite, also scheint keine Gewerbeanmeldung vorzuliegen. Siehe Beschreibung:
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*Sieger in der Kategorie 4 „Web 2.0 für Non-Profit-Organisationen“ ist das Projekt MANNSCHAFTSKABINE.net aus Stuttgart, das mit 10.000 Euro unterstützt wird. Die webbasierte Social Network-Anwendung dient zur Organisation und Dokumentation von Sportereignissen und stellt Kommunikationskanäle für Sportler aller Sportarten zur Verfügung.
Könnte also jeder andere Abzocker auch hergehen und NGOs mit einer Webseite den Namen wegschnappen, die nicht als Verein eingetragen sind? Scheint mir eine Lücke im Markenrecht zu sein.