indem das OLG Düsseldorf den Streitwert erheblich herabgesetzt hat und der Anwalt aufgrunddessen sein Interesse an Serienabmahnungen verliert. Genaue Details dazu auf Akademie.de: Das Ende der Abmahnwellen? Man muss aber dazusagen, dass es sich bei dem Urteil, das der Autor als bahnbrechend bezeichnet, lediglich um einen Teilbereich des Wettbewerbsrechts handelt.