GEZ will richtige Begriffe hören, sonst knallt es

Robert Basic

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*reibt sich die Augen*

Akademie.de wurde abgehmant, aber ola:

Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, „nicht existente“ bzw. „falsche“ Begriffe wie „GEZ-Gebühren“, „PC-Gebühr“, „Gebührenfahnder“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ nie wieder zu verwenden.

Über eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ soll akademie.de für jede erneute öffentliche Verwendung eines Verbotsworts an die GEZ 5.100 Euro bezahlen.

In dem Artikel findet sich das Schreiben der GEZ-Anwälte wieder. So soll man doch bittschön diese Begriffe verwenden:
statt
GEZ-Gebühren = gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen = gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei = von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht = gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht

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Witziges am Rande: kann man sich eigentlich selbst abmahnen? Denn, wie einige darauf hinweisen, findet man haufenweise nicht existenter Begriffe und falscher Begriffe wie „GEZ-Gebühr“ in den Onlinepräsenzen der ARD und ZDF.

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.