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Gericht verbietet IPs

Robert Basic
Aktualisiert: 02. Oktober 2007
von Robert Basic
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das OLG Netzhausen hat in einem aufsehenerregenden Urteil das Verbot erteilt, mit einer IP-Adresse durchs Netz zu surfen. Alle ISPs, Netzwerkkartenhersteller und Roueranbieter wie Cisco sind angehalten, ein neues Kommunikationsprotokoll auf die Beine zu stellen. Bis dahin wird das deutsche Internet abgeschaltet. Und man kann sich an lokalen Ausgabestellen kostenlos Trommeln holen, allerdings nur eine pro Haushalt. Dazu werden den Haushalten die nächsten Tage Ausgabescheine per Post zugestellt. Ok just kidding:)

Was ist wirklich passiert?

Viele Website-Betreiber dürften sich künftig umstellen müssen: In einem jetzt veröffentlichten Urteil mit Breitenwirkung vom 27. März hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden. Mit den Netzkennungen sahen die Richter „es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich“, Internetznutzer zu identifizieren

Dazu Weiteres auf Golem und Heise. Danke, Herr Kläger Patrick Breyer , aktiver Jurist im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, danke für diesen Bärendienst. Danke, dass Du weißt, was meine „informelle Selbstbestimmung“ angeht. Dieser Arbeitskreis scheint ja eine Bude voller Intelligenzbestien zu sein, wow. Schlage vor, dass wir sämtliche Abmahnungen von Abmahnanwälten, die zB an WordPress-Nutzer gehen, an Patrick Breyer weiterleiten, der uns sicher gerne kostenlos vertreten wird, wo er doch der Menschheit scheinbar was Gutes tun will:)) Und ich wusste schon vorher, warum ich nicht für diese Aktivisten trommeln wollte, weil die voller Übereifer genau so einen Scheiß anrichten werden. Jetzt seht zu, dass ihr den Mist wieder für uns ausbadet.

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vonRobert Basic
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