der den Quellcode per Nutzungsbedingungen schützen lassen will:
…Wie Sie vielleicht wissen, können Sie sich den HTML-Code in einem Standardbrowser anzeigen lassen. Wir gestatten es Ihnen jedoch nicht, den Code anzusehen, denn wir sehen ihn als unser gesetzlich geschütztes, geistiges Eigentum an. Sie haben daher keine Erlaubnis, das zu tun.
abgefahrene Werbemaßnahme;) Mehr zu diesem Kuriosum auf Golem: Anwälte verbieten Ansicht des HTML-Codes ihrer Website
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Uihh, bekomme ich jetzt für meine Neugier, mir den Sourcecode doch mal kurz anzuschauen, eine Abmahnung von den Fritzen?
Btw: Generated by „GoLive“, das sagt m.E. schon alles!
Und HMM: „n addition, you should not make any copies of any part of this website in any way since we do not want anyone copying us.“
Muss ich für diese Site meinen Browser-Cache von 1MB auf 0MB stellen?
Anyway, lustiges Wochenendschmankerl 🙂
Jetzt würde mich mal der juristische Unterschied zwischen „Sie haben keine Erlaubnis, das zu tun“ und „Wir verbieten Ihnen, das zu tun“ interessieren.
Ich bezweifle zudem, dass ich allein durch das Ansehen von HTML-Code ein „gesetzlich geschütztes, geistiges Eigentum“ verletze. Die wollen doch eher sagen, dass ich ihren Code nicht kopieren dürfe, oder? Wie dem auch sei: Stünde ich vor der Entscheidung, einen Anwalt mit meinen Rechtsgeschäften zu beauftragen, hätte er sich mit solch einer Aussage bereits disqualifiziert.
Na toll… das heisst, Crawler machen sich strafbar, oder wie?
Die spinnen ja ziemlich. Übrigens vorsicht falls einer jetzt auf die Idee kommt einen Link auf die Anwalt-Seite zu setzen, denn das wollen die auch nicht.
„Wir gestatten auch keine Links auf unsere Website, ohne unsere Erlaubnis dazu gegeben zu haben“
Dann mal viel Glück gegen den Google & Co.
Ob die auch Ihre robot.txt dahingehend geändert haben?
Muhahaha!
Muss ich jetzt Strafen fürchten, wenn ich den Text eines urheberrechtlich geschützten Buches lese?
Wenns nicht so lächerlich wäre, könnte man fast meinen es sei ein gut gemachter (und offensichtlich auch halbwegs erfolgreicher – Link von Golem haben sie ja bekommen) Linkbait, um die Seite ein bisschen zu stärken 😉
Neee, ich habe nachgeguckt, heute ist nicht der 1. April … ,-)
Ich find es gehört auch verboten, dass man sich mit „Standard“ Browsern Quelltexte anschauen kann.
Außerdem sollte man ungefragte Links generell verbieten.
HTML-Quellocdelesen verboten…
Robert berichtet über Anwälte, die verbieten (ehm: nicht erlauben), dass man den HTML-Code ihrer Page anguckt.
… Wie Sie vielleicht wissen, können Sie sich den HTML-Code in einem Standardbrowser anzeigen lassen. Wir gestatten es Ihnen jedoch ni…
Von Leuten, die mir mit derartigen Vorschriften kommen wollen, würde ich mir auch die Website nicht anschauen.
Der beste Tipp für den/die Inhaber der Website ist: „Sofort die Website aus dem Netz nehmen“. Dann kann auch niemand den tollen Quellcode sehen.
Strenggenommen ist ja „die Onlinestellung einer Website“ mit dem gleichzeitigen Verbot den Quelltext anzusehen fast eine Aufforderung zu einer Straftat, da ja praktisch jeder Browser die Ansicht des Quellcodes als Standartfunktion beinhaltet. 😉
Ist so, als ob jemand ein Schaufenster in einer Fußgängerzone hat und Passanten verbieten möchte in das Schaufenster zu sehen. Jeder der trotzdem einen Blick in das Schaufenster wirft wird abgemahnt.