ugc = user generated content. Die Betreiber solcher Webseiten haben auf alle Fälle zu tun, dass sie sich ständig mit Abmahnungen herumplagen müssen. Aktuell sind zwei Beispiele:
– Subway geht gegen einen anderen Sandwichladen vor, der User aufgerufen hatte, eigene Videos zu drehen, die zeigen sollen, dass Subway viel schlechter ist:)
– und DocInsider liegen momentan 10 Abmahnungen von Ärzten vor, die nicht bewertet werden wollen. DocInside fühlt sich nach dem SpickMich-Urteil darin bestärkt, den Rechtsweg zu beschreiten. Irgendwo gibts eine Pressemeldung dazu, Mark Pohlmann (PR für DocInsider) und Ingo Horak (Inhaber) haben mich parallel per Mail infomiert, da doppelt besser hält:))
DocInsider wird das hoffentlich überleben. Denn die „Dummen“ sind ja im Prinzip die abmahnenden Ärzte. Der Fall zeigt aber das Risiko eines Startups, das sich mit einem bewährten Konzept in ein neues Marktsegment bewegt.
Ich finde die Generalisierung UGC = Problem hinkt hier etwas, da es sich um zwei spezielle Fälle handelt, die auch schon zu Zeiten, zu denen noch keiner eine Ahnung hatte was UGC ist problematisch gewesen wären. Dass sich Betreiber von Portalen nun „ständig mit Abmahnungen rumschlagen“ seh ich irgendwie nicht. Das Risiko besteht natürlich, aber gibts fundierte Erkenntnisse über Betreiber die im erhöhten Ausmaß damit zu kämpfen haben?
Wir sind bei insgesamt 6 Abmahnungen 🙂 Muss man durch…
Nun gilt es den Rechtsweg medienwirksam auszuschlachten.
Finde es lustig, wie das Thema UGC nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Wissenschaft heiß diskutiert wird. Was sollen all diese Abmahnungen bringen? Ich denke, ob das Gut oder Schlecht ist, seit dem Zeitalter des Internets lassen sich die Nutzer, Konsumenten, Kunden etc. nicht mehr den Mund verbieten und schaffen eine größere Transparenz.
Außerdem was ist so schlecht an dem sogenannten Customer Empowerment. Die Kunden haben in den früheren Jahren oft genug „draufgezahlt“.
Gute Produkte, Dienstleistungen werden sich auch in Zukunft durchsetzen und Unzufriedene wirds auch immer geben. Entscheidend ist doch die Anzahl der „Miesmacher“ bzw. die Wahrnehmung meiner „wahren“ Zielgruppe, die meiner Ansicht das Entscheidende ist – Sind die überzeugt, kann ich sagen: „Was interessiert mich das Geschwätz von den Anderen!“ In diesem Sinne – Abmahnungen machen keinen Sinn.
Subway:Peinlich. Vielleicht sollten Sie sich mal überlegen in ihrer Kommunikation bzw. am Produkt was zu ändern, dann gibt es keine Videos, die zeigen könnten was schlecht ist an Subway (Außerdem ist doch vergleichende Werbung erlaubt – gut vlt. etwas weit hergeholt)
DocInside:Den Service find ich super, denn gerade in diesem Bereich ist die Informationsasymetrie zwischen Kunde und Produzent (Patient und Arzt) sehr groß. Und da es Ärzten untersagt ist Werbung zu betreiben, werden wahrscheinlich die wirklich guten Ärtze froh sein, wenn sie für andere sichtbar als gut bewertet werden. Will sagen, es werden sich die Ärzte beschweren, die anscheinend wirklich nicht so gut sind.
@Arne, yep:)
Doof nur das dadurch sicher die ein oder andere Idee nicht in Deutschland entsteht. Der ein oder andere würde sicher gerne mal eine Idee so ausprobieren ohne großes Risiko. Also Server und Domain besorgen. Ein wenig programmieren und los geht’s. Ist ja nicht möglich da das Risiko einer Abmahnung, und was es nicht noch alles gibt, immer besteht. Bleibt nur bei jeder noch so einfach zu realisierenden Idee die Möglichkeit gleich ein Startup mit genug Kapital zu machen. Wobei ist an sich auch egal, ob man sein Privatvermögen jetzt so verpulvert oder das ganze in ne GmbH steckt die dann wieder das Geld verpulvert. Hab ja nicht unbedingt was gegen Abmahnungen, die haben sicher Ihren Sinn, aber es muss dann auch möglich sein sich zu wehren ohne dann trotzdem auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die soll dann gefälligst bei einer nicht rechtmäßigen Abmahnung der Abmahner tragen, auch für den eigenen Anwalt usw. Außerdem sollte es ja zumindest bei der ersten Abmahnung reichen das ganze mit irgendwo bei 50 -200 Euro zu deckeln so das es die Kosten gerade so decken mag, aber nicht noch groß dran verdient wird, nur weil irgendwer meint ein popliges Bild von einem Haufen Schieße ist 10000 Euro wert. Bei der zweiten Abmahnung für den gleichen/ähnlichen Sachverhalt kann es dann ja teurer werden. Beim ersten Schuss sollte es aber billiger bleiben und sei es nur damit sich der Abgemahnte drauf einstellen kann das es für so ein Quark ne Abmahnung gibt.
Für was hat joinr denn die sechs Abmahnungen bekommen? Bei Bewertungsplattformen usw. kann ich das ja verstehen, aber bei joinr fällt mir jetzt nichts so direkt auf. Oder sind das wieder so Spitzfindigkeiten wie falsch Formulierte Nutzungsbedingungen oder so ein Schmarrn?
Meist wegen Copyright geschütztem Zeug auf den Profilen, aber wir haben auch schon mit nem großen deutschen ISP wegen unserem Namen/Slogan „Spaß“ gehabt… Ein Verlagshaus aus der Schweiz fand uns auch nicht prickelnd… und und und 😀
Ist Südtirol nicht Web2.0 fähig?…
Immer wieder das Selbe. Gesperrte Seiten, gelöschte Posts, geschlossene Gästebücher. Südtirols Webmaster haben jede Menge zu tun wenn man unseren Landsleuten die Möglichkeit gibt seine Meinung los zu werden.
Greift eine Webseit…
wenn das Rechtssystem der einzelnen Staaten auch UGC-like wäre, gäbe es den ganzen hickhack nicht – schade, das es nicht so ist
du hast die meldung gestern doppelt bekommen, weil ich ingo horak gesagt habe, dass ich KEINEN blog auf dem verteiler hatte, was ihn dann veranlasst hatte, die sache selbst in die hand zu nehmen. und ich parallel dachte – moment, robert könnte es tatsächlich interessieren. so kommt es, dass selbst in zwei-mann-pr-teams der eine nicht weiß, was der andere tut 😉
Die Spick-Mich Urteile setzen sich primär mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen auseinander und damit, ob das prakizierte Bewertungssystem als solches zulässig erscheint. Fraglich war insbesondere, ob die persönlichen Daten der Lehrerin und damit Sie selbst ohne ihre Zustimmung an die Öffentlichkeit „gezerrt“ werden darf. Insofern ging es eigentlich nicht um nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content), sondern um solche die die Betriber von Spick-Mich selbst auf die Seite gestellt haben. (siehe hierzu http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/57-Rechtliche-Vorgaben-fuer-Bewertungsportale-konkretisiert.html oder bei Henning http://www.kriegs-recht.de/olg-koeln-spickmichde-bleibt-auch-kuenftig-erlaubt-teil-2)
Das LG und das OLG Köln haben sich nicht unbedingt mit der Frage auseinandergesetzt, ob bzw unter welchen Voraussetzungen der Portalbetreiber (User Generated Content) haften muss.
Davon ausgehend, dass sich die meisten Ärzte gegen in Ihren Augen falsche oder verunglimpfende Kommentare und damit UGC zur Wehr setzen, nützen Docinsider diese Urteile eher weniger.
Während die Fragen der Haftung des Portalbetreibers für User Generated doch schon einige Gerichte beschäftigt haben und sich zwischenzeitlich auch eine höchstrichterlich abgesicherte Rechtsprechungslinie herausgebildet hat, kann man das hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Fragen solcher Bewertungsportale noch nicht sagen. Insofern bleibt es spannend, wenn die betroffene Lehrerin tatsächlich wie angekündigt bis vor den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht ziehen will.
Was die Haftung des Plattformbetreibers anbetrifft, ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass dieser (außer vor dem LG Hamburg) grundsätzlich erst ab Kenntnis eines Rechtsverstosses belangt werden kann bzw. wenn er danach nicht verhindert hat, dass entsprechende Verstösse auf der Plattform wieder auftauchen, obwohl eine entsprechende Prüfung technisch möglich und zumutbar gewesen wäre… (siehe http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html )
Wer dies beachtet braucht grundsätzlich auch keine Abmahnungen zu fürchten…
Ach übrigens, unser Gesetzgeber hat es leider nicht auf die Reihe gebracht, die Deckelung der Abmahnkosten zeitnah umzusetzen. Insofern werden wir uns wohl noch eine ganze Weile mit den ganzen Abmahnanwälten herumschlagen müssen…