offene WLANs: mitgehangen, mitgefangen

Robert Basic

ich glaube, wir hatten schon mal so ein Thema, aber es schadet nicht, das zu wiederholen. Die PC Welt schreibt:

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellt klar, dass jeder für die Sicherheit seines WLANs selbst verantwortlich ist und auch für mögliche Konsequenzen aus einem Missbrauch gerade stehen muss, wenn es unzureichend abgesichert ist. Wenn sich Dritte unbefugt eines ungesicherten Funknetzwerks (WLAN) bedienen und darüber Rechtsverstöße begehen, kann der Betreiber des WLAN dafür haftbar gemacht werden… Das Gericht verlangt, dass auf einem PC, der von mehreren Personen genutzt wird, für diese auch Benutzerkonten mit eigenem Passwort eingerichtet werden.

Momente mal, was ist dann mit FON? Auf Helge.at gibts über FON einen ziemlich kritischen Artikel. In einem zweiten Artikel erklärt Helge.at, dass FON Gaststätten in Wien kostenpflichtige FON-Zugänge anpreist. Zum Schutze des WLAN-Betreibers. Doch das wiederum widerspreche dem üblichen Marketing von FON, das kostenlose Zugänge propagiert. Das soll uns imho nicht jucken, was eine Firma wie FON marketingtechnisch treibt. Interessant ist lediglich die Frage, ob ein Fonero überhaupt einen freien WLAN-Zugang anbieten soll? Also ein „Linus“ in der Fon-Terminologie ist. Folgt man dem OLG-Urteil, dann lebt man leicht riskant. Das erklärt das Notizblog nochmals ausführlich, dass auch Fon-User nicht gefahrlos leben, egal was man einstellt.

Nochmals: Wer einen WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellt, haftet unter Umständen (beim Recht gibts kein klares ja/nein) mit, wenn der Mitnutzer Bockmist baut.

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.