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VZ-Abmahnung kostet über 2.600 Euro

Robert Basic
Aktualisiert: 27. Februar 2008
von Robert Basic
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sodele, das Abmahnschreiben von StudiVZ/SchülerVZ hat nun FickenVZ veröffentlicht, u.a. erfährt man den konkreten Grund -was natürlich auf Verwechslungsgefahr lautet, weil FickenVZ eben VZ als Erkennungsmerkmal enthält und zudem würde es sich um eine Verunlimpfung der Marke „…VZ“ handeln- und die konreten Kosten, die auf die Webmaster zukommen:
VZ Abmahnung

Im Schreiben erfährt man auch, dass bereits FussballerVZ und PokerVZ erfolgreich vom LG Köln abgewatscht wurden. Mir war nur bekannt, dass es ErstiVZ und AbiturVZ bisher erwischt hatte.

Update, diese Mail erreicht mich gerade, auch interessant:

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Auf meine Nachfrage bei FussballerVZ, wie denn deren Verfahren ausgegangen ist, wurde mir gesagt, dass das Verfahren noch läuft. In sofern stimmen die Aussagen in der Abmahnung nicht, weil ja noch nicht Recht/Unrecht gesprochen wurde. Interessant auch, dass bei FickenVZ der Streitwert plötzlich 250.000 Euro beträgt. Sonst waren es doch 150.000 (siehe ZDF)

Sprich, Holtzbrinck greift zu unlauteren Argumentationshilfen, um Druck auf die Beklagte auszuüben? Würde ich mir mal näher ansehen, liebe FickenVZ-Webmaster.

Ich habe mich schon früher oft genug dazu geäußert, wie besch… ich das Markenrecht finde, generische Begriffe oder Zeichenketten innerhalb von Wörtern schützen zu wollen. Das ist schlichtweg assozial. Ob nun die abgemahnten Webmaster die Zeichenkette VZ als Aufhänger nutzen oder nicht, ist für mich hierbei niedriger zu bewerten. Und dass ein Gericht der Argumentation des Holtzbrinck-Konzerns folgt, zeigt auf, dass der Richter nicht viel Zeit hatte, um darüber nachzudenken.

Btw, mal schauen, ob ich das OK vom Abgemahnten in der Sache „Google Earth“ bekomme. Das ist sehr aufschlussreich. Update: here we go.

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