möchte gerne nochmal auf den GEMA-Beitrag verweisen, da man sich dort so langsam aber sich einen prima Überblick verschaffen kann, wenn man mit Musik in Videos bzw. per se mit geschützter Musik auf seiner Webseite arbeiten möchte. Ist leider nicht so einfach, wie man es sich wünschen würde, aber mühsam ernährt sich das Eichhörnchen:) Im Rahmen dessen möchte ich zusätzlich auf das Werk „Urheberrecht im Alltag“ vond er Bundeszentrale für politische Bildung verweisen. Das kostet lediglich 2 Euro. Und inhaltlich genau das Richtige:
Nicht nur Musiker, Autoren und Künstler müssen sich heute mit dem Thema Urheberrecht beschäftigen, sondern auch Musikliebhaber und Internetnutzer. Fragen, die sich bei der Nutzung digitaler Medien stellen, sind für Laien nicht einfach zu beantworten. Und die Veränderungen im Urheberrecht geben sogar Juristen Rätsel auf.
iRights.info erklärt einfach und verständlich, was man beim Kopieren von CDs beachten muss: Welche Regeln gibt es, wenn man eigene Musik macht, Filme dreht oder Bücher schreibt? Wie funktionieren freie Lizenzen? Wie hat sich das Urheberrecht entwickelt? Und was bedeutet das für Autoren und Nutzer? iRights.info wurde 2006 mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. 2008 erhielt es den Klicksafe Preis für Sicherheit im Internet.
danke, Peter, für den Linktipp!!!
Und wer seine Videos bei YouTube hostet, hat derzeit gar keine Probleme mit der GEMA, weil diese einen Deal mit YouTube hat.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98714
Zitat:
„Auf Basis dieser Vereinbarung können unsere Nutzer nun jeden beliebigen Titel aus dem GEMA-Repertoire für ihre Videos nutzen und sind auf der sicheren Seite“, erklärte Google-Pressesprecher Kay Oberbeck
da haste jetzt aber nicht den verlinkten Artikel gelesen, oder? Genau darauf gehen wir doch ein…
Ah, ich sehe.
Habe ich gestern gelesen als das Update noch nicht drin war und wollte schon gestern den Link dazu hier posten.
Nur die Zeit wurde knapp und kam erst jetzt dazu…
Warum informierst Du mich auch nicht über das Update? Was ist das denn für ein Service hier? 😉
Kannst ja meine Kommentare löschen oder auch stehen lassen. Ist mir nicht peinlich.
Die Info habe ich übrigens schon Februar diesen Jahres in diesem Forum eingestellt:
http://www.wer-weiss-was.de/app/archive/show/4464359?archived=1;sr=Or0c50p0001TH0064DBaf#4464359
Falls jemand nun denkt: „Ist der doof? Postet einen Link von einem Artikel bei Robert in den nächsten Artikel bei Robert.“
Ne doof bin ich – aber nicht deswegen. 😀
heheheh, past schon:))
der Artikel sagt nur leider nichts darüber aus, dass du nicht ungefragt Musik im Film verbraten kannst. Zwar ist die GEMA dann zufrieden, aber nichtsdestotrotz bräuchtest du von Urheber und vom Künstler das Einverständnis, dass du die Musik für’n Video nutzen darfst…. so ist es zumin. normalerweise und ich würde mich wundern, wenns bei youtube jetzt anders ist…
Natürlich trifft das nur auf die Werke der Künstler zu, die ihre Werke über die GEMA in Deutschland vertreten lassen.
zum Einbinden von Youtube Musikvideos:
soll lt. Gema ok sein (mehrere telefonische Nachfragen, Embedding via YoutubeApi) , wenn man eindeutig auf Youtube als Quelle verweist.
dieser Satz soll nach deren Aussagen reichen:
Die hier gezeigten Videos stammen von YouTube.com. XXX hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Videos, sie wurden von uns unbekannten Personen bei YouTube zur Verfügung gestellt.
@#7/jumbob:
Das hört sich für mich wie die Mär von dem Hamburger LINK-Urteil an.
Sorry, aber sobald Du ein Video in Deine Seite einbindest und das Video verletzt Rechte Dritter, kannst Du haftbar gemacht werden.
Da hilft Dir kein Disclosure was.
@C.J.
keine Ahnung, hat letzlich wohl auch noch kein Gericht konkret zu so einem Fall geurtteilt.
Die Gema oder eher die Rechteinhaber (oder deren Vetreter) wenden sich in der Regel aber direkt an YT um das Video zu löschen oder das Embedden zu verbieten.
@jimbob:
Ich habe von der GEMA Berlin gegenteiliges per Email erfahren. Sowie du das Youtube-Video via Embedding auf deine Website stellst, musst du GEMA zahlen und die Rechte Dritter einholen:
„5. Standort des Servers, auf dem die Musikwerke abgelegt sind
Für die Lizenzierung durch die GEMA ist der wirtschaftliche oder persönliche Standort des Musiknutzers bzw. desjenigen ausschlaggebend, der für den Inhalt einer Website verantwortlich ist; d.h. auf den Standort des Servers kommt es nicht an. Ein deutscher Website-Betreiber hat also auch dann die Pflicht zur Rechteeinholung, wenn er die Musikwerke auf einem Server in
Tuvalu o.ä. ablegt.“
Moin!
Ich arbeite bei EMI Publishing am Service Filmersclub, der auch in einem der Kommentare hier erwähnt wurde. Wenn man bei Filmersclub Mitglied wird für 6,- Euro im Monat, kann man aus einem Angebot von ca. 100.000 Tracks bis zu 50 Titel runterladen und diese Musik für nicht-kommerzielle Zwecke nutzen. Darin sind sowohl die Label-Rechte („Masterrechte“) als auch die Synch-Rechte des Verlags abgedeckt. Zu zahlen ist dann nur noch die GEMA und das geht mit deren Online-Lizenzshop heutzutage einfach und günstig (eine Lizenz für Hintergrundmusik auf der privaten Hompage kostet z.Zt. 25 Euro im Jahr). Beim Hochladen auf Youtube etc. ist man als Nutzer auf der sicheren Seite, solange diese Videosharing Portale die GEMA abführen. Aber das ist ja wie gesagt nicht mehr Sache desjenigen der den Content hochgeladen hat, solange er die Videos nicht auf die eigene Homepage spiegelt.
Die Musik von Filmersclub (www.filmersclub.de) kann, im Gegensatz zur gerippten Musik der CDs aus dem Plattenschrank, problemlos für eigene Filme, Websites, Fotoslideshows oder auch Podcasts genutzt werden, solange diese nicht kommerziell sind oder Werbezwecken dienen. Sobald die daraus entstandenen Werke allerdings öffentlich zugänglich gemacht werden, kommt die GEMA mit ins Spiel. Mehr Details zu den Rechten gibt es in den AGBs auf unserer Site.
Herzliche Grüße
Manuel Tessloff
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Senior Vice President Business Development
EMI Music Publishing Continental Europe
Hamburg