zieht den Bayern die Hirne wieder rein,
die Hirne wieder rein
Wenn man das liest, möchte man das wirklich singen:
In Bayern sollen Streaming-Angebote, die mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig sehen können, künftig als Rundfunk gelten und damit genehmigungspflichtig werden. Johannes Kors, Sprecher der bayerischen Landesmedienanstalt (BLM), erläutert gegenüber heise online: „500 gleichzeitige Nutzungsmöglichkeiten oder mehr sind für die Landesmedienanstalten der Beleg dafür, dass ein Angebot für die Allgemeinheit bestimmt ist.“ Dabei sei es irrelevant, „wie viele Nutzer das an die Allgemeinheit gerichtete Angebot tatsächlich nutzen“.
Aber es wird noch besser:
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Nach dem Willen der BLM sind demnach im „Streaming-Verfahren verbreitete“ Angebote genehmigungspflichtig, wenn sie 500 bis 10.000 gleichzeitige Zugriffe ermöglichen und „programminhaltlich keine Bedenken bestehen“. Bei über 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten ist ein Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 und 3 der Fernsehsatzung notwendig.
Wir sprechen also von Ermöglichen, nicht effektive Zuschauer, die parallel vor der WebTV-Glotze hängen:) So oder so ist der bayerische Vorstoß asbolut grotesk und hirnrissig. Wie hoch die Raubritter-Gebühren sind? Bei lokalen und regionalen Angeboten sind einmalig zwischen 500 und 2500 Euro fällig, bei bundesweiten zwischen 1000 und 10 000 Euro. Was bittschön ist ein lokales Sehangebot im Netz? „Wenn sie aus Hessen kommen, dürfen sie -lieber Leser- in die bayerische Röhre schauen“?
Weiteres dazu beim Thomas/Indiskretion Ehrensache und eine kopflastige Argumentation kontra diesem Unsinn
Was ich null verstehe: Wenn man Informationen allg. gesagt ins Netz sendet, wo besteht der Unterschied zwischen Text, Sound und Bewegtbild? Wo ist der Unterschied zwischen einer gestreamten und einer nicht gestreamten Information? Ich sende ohne Ende, bin ich also nun Rundfunk? Ich denke nicht, dass das so ganz im Sinne der Rundfunkerfregulierer war und ist.
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