ein ziemlich abstruser Fall messerscharfer, deutscher Rechtssprechung: Heckscheiben – Werbung für Geschäft der Ehefrau = Gebührenpflicht für Autoradio
Kurz: Ehemann hat für das Geschäft seiner Frau geworben, indem er einen Aufkleber auf der Heckscheibe seines privat genutzten Autos draufgebappt hat. Das war für den SWR Anlass genug, die GEZ auch fürs Autoradio einzuziehen. Das wollte der nicht, aber das Gericht (!) sprach dem SWR das Recht zu! Und wie hoch war nun der Aufwand für den Anwalt und das Gericht? Sach mal….
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Besonders schön finde ich zitat: „Aufkleber oder ähnliches mit Hinweisen auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser seien mit der Werbung auf der Heckscheibe des Kraftfahrzeugs des Klägers nicht vergleichbar. ……. Sie erfüllten vielmehr eine Funktion wie eine private Empfehlung von Kunde zu Kunde. “
Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung. Aber hier gilt das Sprichwort: Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand.
Schwachsinnig. Neulich noch hat man für den NDR in einem ähnlich gelagerten Fall übrigens kundenfreundlicher entschieden: Wer selbständig daheim arbeitet und dafür einen PC nutzt, aber bereits für TV und Radio privat im Haushalt zahlt muss für den gewerblich genutzten PC nicht noch extra zahlen …
Ich hab mir den Fall nicht durchgelesen, aber das Gericht kann doch nicht entscheiden, dass er für ein und das gleiche Gerät zweimal zahlt – einmal privat und einmal geschäftlich. Wenn ich hier daheim den halben Tag n-tv schaue während ich im Wohnzimmer arbeite, muss ich dann auch zweimal Gebühr für den Fernseher zahlen?
Robert, wie kannst Du nur so kleinlich nach den Kosten für das Gericht und die Anwälte fragen!?
Es geht hier ums Prinzip!!
Scheiss GEZ-nicht-bezahl-Schmarotzer!
Jetzt wird mir klar, warum die SWR-Aufkleber verteilen. Werbung = gewerbliche Nutzung = GEZ! Perfidest (gibts das, Steigerung von perfide?)
In diesem Staat wundert mich nix mehr. Ich habe nichts gegen die öffentliche Medien, nur geht das Angebot aus imho weit über eine ‚Grundversorgung‘ hinaus. Wenn ich an Digital-Sat denke, dann sinds an die 20 öffentlich-(un)rechtlich TV-Sender. Im Radio siehts nicht besser aus, bei uns Bayern 1 bis 5, dann noch die Infokanäle und sonnochwas.
Mich wundert, warum noch kein Hersteller GEZ-freie Geräte auf den Markt gebracht hat, die nur Privatssender empfangen (filtern anhand RDS / Videotext).
Ich mache im Folgenden von meinem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch:
Neulich standen zwei Herren der GEZ in meinem Büro. Ich habe sie nicht hereingelassen, die Tür zum Hof war offen und sie standen plötzlich vor mir. Ich arbeite freiberuflich und habe selbstverständlich einen Computer. Natürlich zahle ich Seit ich alleine wohne den vollen GEZ-Satz und hatte mich freiwillig gemeldet. Nun soll ich 364,00 Euro für mein Autoradio nachzahlen, das ich nie nutze (kein interesse, schlechter Empfang) und vom Hersteller eingebaut ist. Begründung der Nachzahlung: Ich könnte schließlich gewerblich Radio hören. Abgesehen davon, dass ich Freiberuflerin bin und zu Fuß ins Büro gehe, habe ich mich noch nicht klonen können um zu einem zweiten Nutzer zu generieren. Jeder Bürger hat doch nur EINE Informationspflicht?!
Unter Strafandrohung haben die Herren mich zur Unterschrift genötigt. Was kann man da noch tun? Wieso dürfen diese „Drücker“ zu zweit eine Frau bedrohen und nötigen (so stellt sich die Situation zumindest für mich dar und Hausfriedensbruch kommt hinzu)? Wieso gilt hier keine Verjährung? Woher hätte ich diesen Irrwitz wissen können?
Hallo, ich hätte da auch noch eine Frage zum Thema. Bei mir standen heute auch zwei Leute von der GEZ vor der Tür. Ich sollte für das Autoradio zahlen. Das Auto ist auf meine Lebenspartnerin privat zugelassen. Ich arbeite von zu hause und meine Lebenspartnerin hat noch einen anderen Geschäftswagen. Ich fahre den Wagen nur privat
und selten geschäftlich. Kann man dagegen vorgehen?
Danke
Ich habe zum Thema Autoradio mal ein Urteil gefunden. Nützt leider nicht den Leuten die hier ihr Auto auch gewerblich nutzen.
VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil vom 21.08.2008, Aktenzeichen: 2 S 1519/08
Leitsatz: Bei Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften ist in der Regel davon auszugehen, dass Rundfunkgeräte im privaten Bereich von beiden Partnern gemeinsam zum Empfang bereit gehalten werden. Das in einem auf den Partner einer solchen Lebensgemeinschaft zugelassenen PKW eingebaute Radiogerät ist daher auch dann ein gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV gebührenbefreites Zweitgerät, wenn die in der gemeinsamen Wohnung vorhandenen Radioempfangsgeräte von dem anderen Partner der Lebensgemeinschaft angemeldet worden sind.
Rechtsgebiete: RGebStV (Rundfunkgebührenstaatsvertrag)
Vorschriften: RGebStV § 1 Abs. 2 Satz 1
RGebStV § 1 Abs. 3
RGebStV § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Stichworte: Rundfunkteilnehmer
Autoradio
nichteheliche Lebensgemeinschaft
Anmeldung
gemeinsames Bereithalten
Verfahrensgang: VG Stuttgart, 3 K 3701/06 vom 07.03.2007
Hoffe das hilft dem ein oder anderem
Nach Durchsicht und Nachforschung im Internet bezüglich
VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil vom 21.08.2008, Aktenzeichen: 2 S 1519/08
stellt sich nun folgende Frage:
Das Urteil bezieht sich AUSSCHLIEßLICH auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft in welcher sich EIN EINZIGES GEMEINSAM GENUTZTES FAHRZEUG befindet.
Inwieweit greift das Urteil, wenn BEIDE Partner je ein auf sich zugelassenes Fahrzeug besitzen und demnach auch BEIDE je ein Autoradio besitzen?
@Jürgen: der letzte Kommentar ist bereits fast ein Jahr alt, aber ich bin eben aufgrund genau derselben Fragestellung hier gelandet. Mal schauen, ob noch was kommt bzw. jemand einen hilfreichen Tipp hat 😉
Nachtrag:
Man sollte einfach mal direkt bei den „GEZ-Begünstigten“ suchen:
http://www.swr.de/unternehmen/rundfunkgebuehren/gebuehrenlexikon/-/id=307830/nid=307830/did=219542/15sm8rp/index.html
Zumindest nach Erläuterung des SWR gilt dann gem. 3. Absatz, 2. Satz, dass ein weiteres Fahrzeug, des nichtzahlenden Partners, nicht gebührenpflichtig ist.
Oder, ich hab bei dem ganzen GEZ-Kauderwelsch den Überblick verloren 😉