ungefragt eMails veröffentlichen

Robert Basic

Wikipedia zur rechtlichen Seite:

Grundsätzlich ist der Autor einer E-Mail vom Gesetz bezüglich der Veröffentlichung geschützt. Im Einzelfall ist genau abzuwägen, wie weit dieser Schutz reicht, auf welche Teile des Inhalts er sich erstreckt und auf welcher Rechtsgrundlage der Schutz beruht. Es sind außerdem verschiedene Rechtsfolgen möglich, die von Unterlassungsanspruch, zivilrechtlichem Schadensersatzanspruch in Geld bis zu strafrechtlicher Haftung reichen können, andere Rechtsfolgen sind möglich.

Auch handelt es sich um einen Vertrauensbruch, der für mich noch schwerer wiegt. Mike Schnoor weist völlig zurecht darauf hin, dass das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails ein no go ist.

Ein Nachfragen beim Absender ist nie eine schlechte Idee, sondern auch ganz einfach ein rechtliches Muss. Je nach Inhalt kann es sein, dass man persönliche Daten entfernt, Sätze korrigiert, den Inhalt selbst ergänzt oder kürzt. Bevor man die Mail aufs Blog schmeißt. Bin bis dato mit dieser simplen Nachfragerei gut gefahren.

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.