Mails Dritter veröffentlichen: Rechtliches

Robert Basic

RA Dr. Carsten Ulbricht befasst sich mit der Frage, ob man Mails von Dritten zB auf ein Blog stellen kann, einfach so, ungefragt:
Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet

Google lässt dich jetzt selbst bestimmen, welche Quellen du in der Suche häufiger siehst. Mit zwei schnellen Klicks kannst du BASIC thinking kostenlos als bevorzugte Quelle hinzufügen und damit unabhängigen Tech-Journalismus unterstützen. Vielen Dank!

Message:
– Private Mails: Denkbar einfache Antwort = Njet!
– Geschäftliche Mails: Jein, wenn „ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt“.

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Praktikum Content & Social Media Marketin...
Dais Group GmbH in München
Werkstudent im Nonfood – Unterhaltungselektro...
EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG in Hamburg
Social Media Consultant & Account Lead (m...
Social DNA GmbH in Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
Sales Manager (m/w/d) Online Marketing
Sellwerk GmbH & Co. KG in Aschaffenburg, Lohr am Mai...
Praktikum (m/w/d) – Digital Marketing
SORTIMO International GmbH in Zusmarshausen
Werkstudent (m/w/d) – Social Media &amp...
Landesanstalt für Medien NRW in Düsseldorf
Marketing Manager Digital Marketing & Com...
ALLIED VISION TECHNOLOGIES GMBH in Ahrensburg bei Ha...
Werkstudent Online Marketing (m/w/d)
Ostsächsische Sparkasse Dresden in Dresden
Teile diesen Artikel
Folgen
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.