der Blog-Beutel schreibt in „Warum Blogverkaufen stinkt„:
Verkauf der URL [Anm.: Er meint damit die Domain] und des Templates wäre kein Problem, aber hey wir reden hier auch vom Blog, vom Inhalt der Datenbank. Und das geht imho gar nicht, sofern nicht Links, Emailadressen und evtl. sogar Kommentare gelöscht wurden.
Wem gehören also die Daten? Versuchen wir es doch als Laie aufzubröseln:
– die Domain, die Artikel und das Design (wenn selbst gemacht) dem Blogger
– die Kommentare inkl. Datenangaben (Name, URL, Mail, Kommentartext) den Kommentierenden, deren Nutzung und Anzeige innerhalb des Blogs über den Akt das Kommentierens offensichtlich dem Blogger erlaubt wurde
– ein Käufer eines Blogs wird zum Rechtsnachfolger, demenstprechend sollte die Weiternutzung der Kommentare inbegriffen sein
Könnte der Käufer die Kommentare und die Autorendaten für fremde Zwecke außerhalb des Blogs verwenden? Hier wird es langsam schwierig. Da der Kommentierende seine Daten mit Sicherheit in der Absicht hinterlassen hat, dass vaD seine Personendaten nicht missbraucht werden, um ihn zB anzuspammen, muss man wohl die Frage zu einem Teil verneinen.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Manager Digital Marketing / Social Media B2B (m/w/d) BRITA SE in Frankfurt (Main) |
||
Manager Digital Marketing / Social Media B2B (m/w/d) BRITA SE in Taunusstein |
Sollte darüber hinaus eine explizite Datenschutzerklärung vorhanden sein (die zB alle Blogger haben müssen, die Google Analytics einsetzen), wird es klarer, wie diese Daten zu handhaben sind.
Was ist aber mit dem Kommentartext, eben nicht den Personendaten? Üblicherweise greift das Urheberrecht, wenn man etwas von A nach B kopieren will, allerdings nur für Inhalte, die eine schöpferische Höhe überschreiten. Das ist mehr als wachsweich, aber geltende Rechtssprechung. Ein bloßes „Hi, wie gehts“ dürfte kaum urheberrechtlich geschützt sein. Jedoch hilft ein anderes Konstrukt: Mein Blog setzt wie viele andere auch Creative Commons als Lizenz ein. Die bei mir besagt, dass die Inhalte unter der gleichen Lizenz weiterverwendet müssen, unter Angabe der Quelle, aber eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Kann man also davon ausgehen, dass der Autor eines Kommentars bzw. dessen Kommentar auch unter diese Lizenz fällt? Ich nehme es an, bin mir aber recht unsicher diesbezüglich.
Ein weiterer Punkt ist die Frage nach der nationalen Jurisdiktion. Gilt das Recht des Herkunftslandes des Kommentierenden oder das des Bloggers? Ich nehme stark an, dass es das des Bloggers ist. Folgt man der Rechtspraxis im europäischen e-Commerce.
Verkauft ein Blogger sein Blog, kann der Autor eines Kommentars um die Löschung seiner Daten (Personendaten und Kommentartext) bitten? Als Eigentümer seines Kommentars sollte er das auf alle Fälle tun können, der Blogger kann ihm das nicht abschlagen. Denn beim Kommentieren überlässt er dem Blogger die Inhalte lediglich zur Nutzung. Was ist aber mit den Kommentartexten „hallo, wie gehts“? Hm… hier greift kein Urheberrecht. Aber das ist eh pillepalle, denn die technische Hürde zum Löschen eines Kommentars ist sehr gering. Was die Personendaten angeht, sollte da 100% klar sein. Auf Anfrage sind die Angaben zu löschen imho.
Damit es nicht zu einfach wird: Was passiert, wenn es sich um ein Gruppenblog handelt, demnach die Kommentare auf zahlreiche Blog-Autoren zu deren Artikeln verteilt sind? Muss man sich dann an den jeweiligen Autor oder an den Inhaber des Blogs wenden? Ich denke, man muss sich auf jeden Fall an den Inhaber wenden, wenn man seine Daten gelöscht haben will. Was ist mit den Artikeln der Blog-Autoren? Die wenden sich sowieso an den Inhaber, um ihn ggbfl. um Löschung der Artikel zu bitten, damit also die Erlaubnis zur weiteren Nutzung zu entziehen.
Sollte man demnach eine fette AGB ins Blog klatschen, um alle Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, wenn man eben nicht will, dass bei nicht vorhandenen Rechtsaussagen im Fall der Fälle ausschließlich das Standardrecht des BGB und weiterer Gesetzeswerke greift? Ja, kann man, doch muss man in dem Fall sehr deutlich auf diese AGBs hinweisen, sonst sind die nix wert. Aber diese Frage dürfte wirklich nur die Blogs betreffen, die von vornherein von Unternehmen aufgesetzt und betrieben werden.
Tja, ob das alles so stimmt, was ich oben geschrieben habe? Aus Sicht eines Bloggers fühlt sich das richtig an, aber obs in der ekligen Rechtspraxis besteht, keinen blassen Schimmer.
[…] man kann ja nie sicher sein, ob und wie der Käufer diese Daten verwenden wird, trotz geregelter Urheberrechtssituation. Das ganze bringt den Verkäufern wohl mehr Arbeit, als sie sich gewünscht […]
Diese Debatte zeigt mir, dass Kommentarsysteme wie Disqus oder IntenseDebate ein Segen sein können: Denn damit behalten die Kommentierenden immer selbst die Oberhand über ihre Kommentare und können diese auch später jederzeit aus einem Blog entfernen. Das entlastet den betreffenden Blogger nicht unerheblich und stützt die Selbstverantwortung der Kommentierenden.
das würde nur zutreffend sein, wenn spiegelbildlich die Daten auch in der Blog-DB gelöscht würden… ich weiß nicht, welches die Master-Datenbank bei beiden Lösungen ist (beide bieten so eine Funktion an, obwohl die von Intense Debate eine absolute beta ist, mies zu bedienen)
naja kann aber auch ganz doof sein… bsp. 1 beitrag auf den sich alle anderen antworten dann beziehen.
der 1.beitrag wird gelöscht, folglich versteht man den rest der diskussion nicht mehr. von daher: nicht alles ist gut was glänzt.
tja
Haben externe Kommentarsysteme nicht den entscheidenden Nachteil, daß sie nur dort funktionieren, wo eine Schnittstelle z.B. mittels Plugin angeboten werden? Die Idee ist prima, aber wie sieht es z.Zt. praktisch aus – nutzt das jemand?
Gruß
Thorsten
(lese zum ersten mal davon)
Wie schaut es denn aus mit Leserbreifen bei Zeitungen? Wer hat dort „welche“ Rechte und Pflichten?
Ich bin kein Rechtsexperte, aber sehe einen Kommentar in einem Blog, einem derartigem Leserbrief gleichgestellt.
Und ja, auch Zeitungen werden mitsamt aller Abonnentendaten und Leserbriefen verkauft. Da kommt niemand auf die Idee, diese Daten zu löschen oder nachträglich zu schwärzen. Wie auch?
Also grundsätzlich muss man klar zwischen den Kommentaren und den Personendaten unterscheiden…das mit den Personendaten ist ein heikler Fall. Ich glaube, hier kann nur ein Anwalt Auskunft geben, der sich mit dem Thema Datenschutz auskennt…auf jeden Fall eine brenzlige Sache.
Auch wenn der Blog unter CCL steht ist es nicht einfach…was bei non-commercial CCLs? Wenn man den Blog verkauft, ist es ja nicht mehr non-commercial…
Herrje, eine schwierige Sache.
Gerade fällt mir noch ein Problem auf.
Da jeder beim Kommentieren einen Namen und Email Faken kann, ist es schwer nachzuweisen, wer nun tatsächlich der Eigentümer eines Kommentars ist.
So gibt es oftmals das Problem das man als Blogger gebeten wird ein Kommentar zu löschen, weil dieser eben nicht von der realen Person erstellt worden ist und den vermeindlichen Autor schlecht aussehen lässt.
Wie kann aber nun jemand behaupten, man solle seine Kommentare aus dem Blog löschen, bzw. wie kann er beweisen, dass er der Autor eben dieser ist, wo doch nur die IP letztendes und auch möglicherweise Gewissheit darüber bringen kann?
Wieso nur die IP? Wenn jemand behauptet eine Adresse waere die seinige braucht der Blogger doch nur eine e-mail an diese Adresse zu schicken und dann die Antwort abzuwarten. Waehrend man den Absender leicht faelschen kann sollte es einiges schwieriger sein eine e-mail zu empfangen wenn man nicht Eigentuemer der Adresse ist.
@Eli
Wie oft haben Blogs ihre CCL geändert. Was ist dann mit den davor geposteten Inhalten und Kommentaren? Darf ein Blogger überhaupt seine alten Artikel mit den Kommentaren demnach abändern?
Zudem heißt ja CCL nur, dass andere dies nicht Kommerziell verwenden dürfen, aber man selbst kann es dann doch oder?
CC: das muss nicht so sein, man kann auch einstellen, dass man kommerzielle Nutzungen erlaubt;)
Bald kommen wir an den Punkt, wo jeder Kommentator vor dem Kommentieren die AGB’s eines Blogs bestätigen muss, wo z.B. der dauerhaften Speicherung der Kommentare zugestimmt wird.
Ein kleine Checkbox dürfte diesem HickHack dann vorerst beenden.
hm? Na, wir sprechen von einem Verkauf eines Blogs, der in 99,999% aller Fälle nicht den Blogger im Vorfeld beschäftigt, um sein Blog genau auf dieses Ereignis auszurichten. Es geht doch eher darum, was dann im Fall der Fälle passiert;)
Da wäre es doch aber interessant zu wissen, wie sich das genau bei den alt etablierten Printmedien verhält?
Printmedien sind nicht web2.0 und Leserbriefe nicht digital. Dazwischen liegen Welten…
Es geht um Herausgeber, Rechte, Uhrheber, usw. ich sehe da deutliche Parallelen.
Also auf mehrblog.net haben wir uns schon öfter über sowas Gedanken gemacht und haben daher in unseren Kommentarrichtlinen und Datenschutzerklärung folgenden Abschnitt:
@Michel: Ist das von einem Juristen abgesegnet?
Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob das so einfach ist.
Wobei dann meiner Meinung nach auf jeden Fall auch ein Hinweis bei dem Kommentarfeld vorzufinden sein müsste.
@Max, also einen Hinweiß unter dem Kommentarfeld haben wir und der Text ist aus den AGB von Facebook. Wir haben das ganze auch von einem Juristen prüfen lassen und der meinte, dass sein ein Privatrechtlicher Vertrag und als solcher zulässig, da er nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Achja, durch einen kleinen Datenverlust im Juni sind alle Kommentare die davor bei uns geschrieben wurden verschwunden oder zumindest anonym (ganz alte, bei Blogger.com anonym abgegebene Kommentare, die importiert wurden).
Daher haben wir auch kein Problem mit Kommentaren, die schon älter sind und bei denen keiner solchen Bestimmung zugestimmt wurde.
ich glaube hier kann man eher parallelen ziehen zu foren.
kommt ja nicht selten vor, dass ein user sauer ein forum verlassen möchte.
imho steht ihm nur zu seine namen zu anonymisieren, wenn der name unique ist. „horst“ dürfte dementsprechend stehen bleben, „robertbasic“ wohl kaum. dementsprechen müsste natürlich der link zu website auch entfernt werden. Zumindest gibt es zum Thema Userlöschung in Foren viel mehr Rechtsinfos, vor allem von Fachleuten.
[…] ja auch die Inhalte den Besitze, es sei denn man verkauft nur die Domain. Mehr dazu gibt es bei Robert, der das ganze wieder einmal wunderbar zusammengefasst […]
hi
also das geschwätz vom daten und darf man oder nicht, es wurden auch bisher schon blogs und foren etc komplett verkauft, das ist doch wieder mal eine 0-diskussion hier.
cool bleiben 🙂
[…] By Overberg – Posted on 26 August 2008 Klar dar man seinen Blog verkaufen. Wer mehr wissen will Robert Basic versuch die Situation zu erklären. Doch wenn der Schreiber eines Blogs wechselt, dann ist es wie […]
Wow, was für eine Diskussion! Mich würde interessieren, was man für´n Blog bekommt. Was geben findige Marketingfirmen für ein gut rankenen Blog? Wieviel ist Ihnen eine hohe Anzahl Leser zu einem Thema wert? Danach stellt sich dann für mich die Frage, wenn ich als Schüler oder Privatperson ganz nebenbei einen erfolgreichen Blog betreibe, und jemand mir richtig Asche dafür geben will, warum nicht wech mit dem Teil?
Stellt euch mal vor, Bernd Sonnensegel und Mr. MarkIsen wollen das all ihre (bzw. alle seinen) Kommentare gelöscht werden, dann sehe Robs Blogoscoop Kommentarstatistik noch mieser aus.
OT: Bei mir sind die übrigens gerade Down.
Meiner Meinung nach unterliegen die Kommentare hier nicht der Lizenz des Blogs. Denn um diese vergeben zu können, wäre in dem Falle wohl die Zustimmung des Kommentierenden erforderlich, speziell, da CC ja eine Weiterverwendung erlaubt (also des Kommentars, nicht der personenbezogenen Daten) – da würde mich aber auch mal der Kommentar eines Rechtsexpertens dazu interessieren.
Und zu den Angaben Name und Email/URL: Diese müssen wohl nach Aufforderung auf jeden Fall gelöscht werden und eine Weitergabe (was ich auch bei einem Verkauf als solche verstehen würde) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kommentators. Aber auch an dem Punkt dürften die rechtlichen Meinungen ziemlich unterschiedlich ausfallen…
@ Falk
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070313002954.html
@ Michael: Danke für den Link, aber eigentlich bestätigt das meine Aussage doch, oder? Und zum Thema CC sagt der Vodcast halt auch nichts aus 😉
Personenbezogene Daten gehören natürlich gelöscht, bei den Beiträgen kann man von dem ausgehen was rob schreibt, das man durch das Absenden die Nutzungsrechte an den Betreiber abtritt – ist ja auch irgendwie logisch, sonst könnten wir gleich alles dicht machen – problematisch wird es vielleicht bei den 0,00000001% urheberrechtlich geschützten Texten.
Ich sehs aber schon kommen, dass man es wie Michel machen wird und sich durch so einen Passus absichert. Nur will ich den nicht überall stehen haben, wo man kommentieren kann. Eine Checkbox bei jedem Kommentar nervt vermutlich wieder die andere Hälfte der Nutzer.
Ich will aber nicht, dass mein Blogkommentar verkauft wird 🙁
[…] größte Problem bei der Veräußerung des eigenen Blogs ist wohl das Urheberrecht, denn immerhin werden die Artikel immer die des eigentlichen Urhebers […]
@32 to late! 😀
Hmmmmm, wer muss denn dann die Verstöße gegen das UrhG bezahlen? Der Käufer oder der Verkäufer? Oder wurde das durch die AGB klar geregelt?
Dazu muss es erst zu einem Verstoß kommen, das wird bei 99,9999% der Kommentare eher nicht der Fall sein.
[…] Blogverkauf: Wem gehören die Daten? […]
[…] ob das Thema Blogverkauf überhaupt mehr als eine kleine Blase sein kann, die durch sowas oder sowas entsteht. Gleich […]
bei Kommentaren am eigenen Blog, die aber bei einem fremden Dienst in der Datenbank stehen, habe ich mehr als Probleme.
wer haftet?
und wer klärt, dass die Kommentare nicht in der eigenen Datenbank sind?
als Webseitenbesitzer – völlig egal-ob Blog-Forum etc… mag mein paranoider Hausverstand die Hoheit darüber haben was ich zulasse, lösche etc.
habe ich Daheim meine Kommentare, kann ich ausschließen, dass irgendwer den Namen eines Proxies erwähnt, der mich abmahnte,
bei Kommentaren des Systems X nicht mehr …
wer zahlt?!
nach deutscher Rechtssprechung zahl ja ich..
ich lasse weder Bilder noch diverse Namen in den Kommentaren zu-kommen die vom System X ist dem nicht mehr so,
wird aber mit meinem Artikel, meiner Domain in Verbindung gebracht.
Wer es schafft einem Kommentar die urheberrechtliche Schöpfungshöhe je anerkannt zu bekommen, vor dem zieh ich meinen imaginären wahlweise schwarzen, hellgrauen oder weißen Hut 😉
ich habe hier auf den Inhalt kommentiert – nicht weil dieser Inhalt auf Deiner Domain steht Robert – insofern ist es mir egal, ob die Domain Dir gehört oder Herrn oder Frau XYZ – würde Deine Domain an einen rechtsradikalen Verein verkauft werden – (absolutest fiktiv) – müßt ich beweisen, dass ich Monika T-S das schrieb,
rechtlich dürft dies aber nicht funktionieren, da Du rechtlich keine IP mehr speichern darfst – also entweder schaff ich es dann dies zu bewahrheiten und die Löschung durchzusetzen, dann hast Du im nachhinein ein rechtl.Problem oder ich schaff es nicht und muß damit leben ….
Kommentare sind einfach Spuren – jeder kann unter Monika kommentieren, meine Email Adresse ist *Impressumspflicht sei Dank* jedermann bekannt,
gut meine Art zu schreiben ist vielleicht schwerer nachzumachen, aber unmöglich ist es nicht.
wer sich wegen eines Kommentares all diese Rechtsstreitereien wirklich aufhalsen mag, hat sicher viel Zeit, noch mehr Geld und um meine Vorurteile zu festigen —muss — aus De kommen 😉
lg
Aus aktuellem Anlass habe ich mich einigen der hier aufgeworfenen Fragen einmal etwas detailiierter auseinandergesetzt.
siehe
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/89-Rechtliche-Probleme-beim-Verkauf-eines-Blogs-Weblogs-Recht.html#extended