Sonstiges

Google Chrome EULA: Irritationen

und für heute ein letzter Artikel zu Chrome, da mich einige Mails erreicht haben, die auf die merkwürdige EULA von GChrome verweisen, die im Netz heiß diskutiert werden. Betrachten wir im ersten Teil die Klauseln und ihre grobe Wirksamkeit selbst. Um im zweiten Teil zu analysieren, wozu Google vom User entsprechende Freigaben benötigt und um was zu erreichen. Mittlerweile hat sich Google beeilt, auf diesen rechtlichen Punkt hinzuweisen, dass man ja nur kopiert habe, aber die Bestimmungen anpassen werde, was auch immer das im traditionell gehaltenen nebulösen Google-Speak heißen mag. So far so good, gehen wir drauf von vorne ein.

Zunächst, was ist „EULA„, Wikipedia:

Eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, abgekürzt EULA (von engl. End User License Agreement), ist eine spezielle Lizenzvereinbarung, welche die Benutzung von Software regeln soll. Texte mit einer EULA werden oftmals zu Beginn der Installation der Software angezeigt. In den meisten Fällen stellt eine EULA keinen wirksamen Vertrag dar, da der Nutzer niemals seinerseits das Angebot des Softwareherstellers auf Abschluss der Vereinbarung annimmt. Somit ist der Benutzer nicht an die Einhaltung der Bedingungen gebunden

Aus diesem Grund führt das Anklicken von „Ich stimme der EULA zu“ o. ä. nicht zum Abschluss eines Vertrages: …

Nach bundesdeutschem Recht wäre ein Großteil der Klauseln dieser Vereinbarungen darüber hinaus zumindest für Privatkunden auch deshalb nicht bindend, weil sie als AGB den Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken.

Also ist es egal, was Google von einem will? Nope… leider nicht ganz, denn:


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Etwas anderes kann jedoch für Software gelten, die der Nutzer von der Homepage des Herstellers herunterlädt. Oft werden in diesem Zusammenhang Lizenzbedingungen seitens des Herstellers aufgestellt, die der Nutzer akzeptieren muss, um den Download ausführen zu können. Dies ist der klassische Fall eines Lizenzvertrages für Verbraucher. Das Benutzungsrecht wird durch die Klauseln des Vertrages eingeschränkt, obwohl sich das Programm nach dem Download mit Zustimmung des Rechteinhabers auf dem Datenträger des Nutzers befindet.

Der Fall liegt beim Download von Chrome vor. Man muss vorher die EULA akzeptieren!

Was steht denn nun so Wildes drin, was die User heiß diskutieren läßt?

You retain copyright and any other rights that you already hold in Content that you submit, post or display on or through the Services. By submitting, posting or displaying the content, you give Google a perpetual, irrevocable, worldwide, royalty-free and non-exclusive licence to reproduce, adapt, modify, translate, publish, publicly perform, publicly display and distribute any Content that you submit, post or display on or through the Services. This licence is for the sole purpose of enabling Google to display, distribute and promote the Services and may be revoked for certain Services as defined in the Additional Terms of those Services.

Hört sich auf den ersten Blick irgendwie knorke an? Yep. Erinnert Ihr Euch an den Artikel über Google Docs und einen gleichlautenden Passus? Damals ließ ein Google-Mitarbeiter dazu folgendes verlauten:

Read in its entirety, the sentence from our terms of service excerpted in the blog ensures that, for documents you expressly choose to share with others, we have the proper license to display those documents to the selected users and format documents properly for different displays. To be clear, Google will not use your documents beyond the scope that you and you alone control. Your fantasy football spreadsheets are not going to end up shared with the world unless you want them to be.

Armin dazu damals: Wenn Google einen der Dienste nicht selber erbringt sondern ueber/durch/mit einem Partner, dann muss dieser Partner ueber die gleichen Rechte wie Google verfuegen, um den Dienst ausfuehren zu koennen.

Also doch nicht so knorke? Na ja, das Problem ist, dass man sich i.A. fragt, was denn diese AGB-Bestimmungen dann bei einer Software zu suchen haben, die eben im Gegensatz zu Onlinediensten keine Daten ablegen, verarbeiten und darstellen muss, die der User generiert? Chrome ist nicht Picasa, ist nicht Docs, ist nicht GMail. Es steht zunächst völlig außer Frage, dass Google nach dem heutigen Stand der Dinge -was den Browser in seiner jetzigen Form angeht- nix mit den Daten hinsichtlich Werbung und Verkauf anstellen möchte, solange man keine GMail-Strategie fährt, Deine Inhalte im Chrome-Browser mit kontextsensitiven Bannern anzureichern, was oW technisch möglich wäre. Denken wir das also durch, ob und was man damit machen könnte.

3 Möglichkeiten:
1. Googles Rechtsabteilung hat zu schnell kopiert und geschusselt. Hm.. hochbezahlte Anwälte und so ein Fehler? Wahrscheinlichkeit ist gering

2. Google hat betont, dass man den Browser nutzen möchte, um die Möglichkeiten, mit dem Web zu interagieren, zu erweitern und zu verbessern. Manche sprechen etwas voreilig von einer Attacke auf Microsoft, da Google damit himmelweit das Tor zum Cloud Computing geöffnet habe. Was nebulös bedeutet, dass man das Processing im Netz ausführt, die notwendige User-Software im Netz liegt und demnach kein lokales Betriebssytem mit lokaler Software benötigt. Geschichte wiederholt sich grob, denn das sind Ideen, die SUN und andere vor ca. 5-10 Jahren propagiert hatten. Man sprach damals von „Net-PCs“. Anyway. GChrome sei für Google eine Art Vorläufer und Türöffner zu einem Web-Betriebssystem. Ansätze dazu sind ja massiv vorhanden. So sind zB Google Office und Google Reader auch lokal über Google Gears nutzbar:

Gears (vorher Google Gears) ist eine von Google Inc. angebotene Software, die sich in der Entwicklung befindet. Diese Software macht es möglich, Services und Webseiten, die normalerweise online sind, offline anzuzeigen und zu verwenden

Wenn mich nicht alles täuscht, bastelt man seit letzten Jahr an einer Integration für Gmail, oder ist das schon durch? Wie auch immer. Was ist in Chrome integriert? Richtig, Gears! Und die EULA für Chrome kommt da genau richtig. Wenn man es nämlich analog zum o.g. Passus für Google Office überträgt, muss Google das Recht haben, lokal erstellte Information zu übertragen zu verarbeiten, zu speichern, .. im Netz! Bin kein Jurist, aber wenn rein rechtlich gesehen, Chrome dazu die notwendige Softwareschnittstelle darstellt, local und online zu verbinden, muss wohl so eine EULA her

3. Ist mit 2. kombinierbar. Wenn Google auf die Idee kommen möchte, passende Banner anzuzeigen, muss man Google analog zu GMail das Recht geben, die Inhalte zu scannen. So ungewöhnlich ist der Gedanke nicht. Denn Werbung in Software ist uralt. Kontextsensitives Zeug eher weniger. Aber selbst Steve Ballmer hat wiederholt darüber schwadroniert, kastrierte Office-Pakete kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die auch lokal laufen, klar. Und die Bezahlung? Banner. Kontextsensitiv? Womöglich.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

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