Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

100 Euro: Limit für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen

Robert Basic
Aktualisiert: 12. September 2008
von Robert Basic
Teilen

BooYaboo.de weist mich darauf hin, dass ein entsprechendes Gesetz in D seit dem 01.09.08 in Kraft getreten ist. Es nennt sich „Gesetz zur Rechtsdurchsetzung im geistigen Eigentum„. Erläuertungen auf der Seite des BM der Justiz:

Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. Das gilt für Urheberrechtsverletzungen, die ab dem 1. September 2008 begangen werden.

Beispiel: Die Schülerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden, damit ihre Freunde sie besser finden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 1.000 ¤ gefordert. Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 100 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht im geschäftlichen Verkehr verletzt wurde.

Ein Gesetz bleibt natürlich im weitesten Sinne interpretierbar. Demnach verstehe ich nicht, was „einfach gelagerte Fälle“ sind und was „nur unerhebliche Rechtsverletzung“ im Rechtsdeutsch bedeutet. Help? Und ein wichtiger Hinweis: So wie ich das verstehe, wird die eigentliche Höhe des Schadensersatzanspruches nicht limitiert. Um im obigen Beispiel zu bleiben, könnte der Urheber 5.000 Euro für die Nutzung der Stadtplanausschnitte verlangen? Völlig unabhängig jetzt von seiner Anwaltsgebühr. Oder? Sprich, man erspart also dem Abgemahnten empfindliche Abmahngebühren iH der RA-Kosten, limitiert aber nicht die Nutzungskosten. Siehe zB diesen Praxisfall, bei dem Bulls Pressedienst einen Schüler regelrecht ausgequetscht hat. Bis heute hat sich mW das Unternehmen offiziell zu diesem miesen Vorgehen nie geäußert.

Ein weiteres Thema im Zuge des Inkrafttretens: Auskunftsansprüche gegenüber Dritten wurden abgenickt! So heißt es:

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Bereits heute gibt es einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen, der geistiges Eigentum verletzt (z. B. § 101a UrhG). Sehr häufig liegen die Informationen, die erforderlich sind, um den Rechtsverletzer zu identifizieren, jedoch bei Dritten (wie z.B. Internet-Providern oder Spediteuren), die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Künftig soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Bedingungen auch einen Auskunftsanspruch gegen diese Dritten haben. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können. Voraussetzung für den Auskunftsanspruch ist u.a., dass der Rechtsverletzer im gewerblichen Ausmaß gehandelt hat. Ein Zugriff auf die sogenannten Vorratsdaten findet für zivilrechtliche Auskunftsansprüche nicht statt.

Und konkret? Meine Anmerkungen in eckigen Klammern:

Künftig kann M [Anmein Musikverlag] vom Acces-Provider [Anm: zB T-Online] direkt Auskunft verlangen [Anm: wenn der Verlag die IP wie auch immer erhalten hat, zB durch Fallen auf P2P-Börsen]. Voraussetzung dieses Auskunftsanspruchs ist, dass die zugrundeliegende Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde. Auf diese Weise kann M eine Klage vor dem Zivilgericht auf Unterlassung oder Schadenersatz vorbereiten. Um den Verletzer zu ermitteln, muss er nicht mehr den Umweg über das Strafverfahren nehmen.

Kann der Auskunftsverpflichtete – wie der Acces-Provider im Beispiel – die begehrte Auskunft nur unter Verwendung von so genannten Verkehrsdaten der Telekommunikation erteilen, ist für die Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich. Verkehrsdaten sind Daten zu den Umständen der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Nummer zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer, wann zwischen zwei Anschlüssen eine Verbindung bestand.

Habt Ihr jetzt verstanden, wann ein Internetzugangsprovider nun die IP zum Namen zuordnen und rausrücken muss?? Ich komme mit der Definition der Verkehrsdaten nicht klar.

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Social Media Manager:in (m/w/d)
NEW AG in Mönchengladbach
Medienmanager:in (m/w/d)
Nassauische Heimstätte Wohnungs- ... in Frankfurt am...
Sales Manager (m/w/d) Schwerpunkt Online Mark...
Sellwerk GmbH & Co. KG in Würzburg, Bayreuth, Nürnbe...
Content Creator für Video und Social Media (w...
HENSOLDT in Ulm
Marketing Communication Manager / Content Cre...
Rügenwalder Spezialitäten Plüntsch Gm... in Bad Arolsen
Manager Digital Touchpoints Marketing (m/w/di...
Miles & More GmbH in Frankfurt am Main
Social Media Manager (m/w/d)
Hochschule Furtwangen in Furtwangen
Content Creator & Videograf*in für Social...
Max-Planck-Institut für biologische I... in Martinsried
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonRobert Basic
Folgen:
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.
EMPFEHLUNG
eSchwalbe
E-Roller-Deal: Jetzt eSchwalbe für nur 29 Euro im Monat sichern
Anzeige TECH
goneo eigener Chatserver-2
goneo: Dein eigener Chatserver für Teams, Familie & Freunde
Anzeige TECH
PITAKA Hüllen Galaxy Z Fold7
Schlank, robust, smart: Die neuen Hüllen von PITAKA für das Galaxy Z Fold7 und Flip7
Anzeige TECH
naturstrom smartapp
Smart Charging: Schnell und einfach E-Auto laden mit der naturstrom smartapp
Anzeige GREEN
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

China: Kapazitäten aus Solaranlagen nehmen 2022 um 90 Gigawatt zu

Überwachungskameras vor Wolken
Archiv

Farbige Menschen werden durch Überwachungsmaßnahmen öfter benachteiligt

Google Suchmaschine
Archiv

Google verspricht transparente Entwicklung von neuen Trackings-Standards

Leuchtschild "Ad"
Archiv

Mozilla und Meta arbeiten an neuartigem Weg zum Ausspielen von Werbung

Jeff Bezos, Elon Musk, reichsten Menschen, Warren Buffet
Archiv

Bezos, Musk und Co.: Das sind die 10 reichsten Menschen der Welt

Archiv

UK: Emissionen von neu zugelassenen Fahrzeugen erreichen Rekordtief

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

HAMMER-DEAL mit 45 km/h:
eSchwalbe für 29€ pro Monat

eschwalbe

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?