Verträge sind Verträge, Geblubber ist Geblubber

Robert Basic

wurde per Mail gefragt, ob man einen Vertrag unterzeichnen solle, nachdem man mündlich verhandelt habe, der Vertragspartner aber drängelt. Ok, zunächst einmal weiß ich nicht dediziert, ob man einen Vertrag unterzeichnen soll. Wenn man unsicher ist, gilt zunächst eins: Warteposition einnehmen, sich konsultieren, seinen Fachanwalt befragen. Wenn der andere nicht warten will? Kick him! Und außerdem gilt: Steht im Vertrag exakt das drin, was mündlich besprochen wurde? Gibt es Klauseln, die so nicht besprochen wurden? Widersprechen Klauseln mündlichen Aussagen? Passus für Passus für Passus. Ist das Band mitgelaufen? Ist man mit dem Verhandlungspartner jede Klausel durchgegangen? Von A bis Z? Hat man dann seinen Anwalt konsultiert, wenn man unsicher ist? Hat das Gegenüber was von kostenlos erzählt? Und im Vertrag steht was von 3,40? Jo, mei. Dann gilt das, was im Vertrag steht. Sobald der unterzeichnet ist. Geblubber zählt nicht.

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.