Verträge sind Verträge, Geblubber ist Geblubber

Robert Basic

wurde per Mail gefragt, ob man einen Vertrag unterzeichnen solle, nachdem man mündlich verhandelt habe, der Vertragspartner aber drängelt. Ok, zunächst einmal weiß ich nicht dediziert, ob man einen Vertrag unterzeichnen soll. Wenn man unsicher ist, gilt zunächst eins: Warteposition einnehmen, sich konsultieren, seinen Fachanwalt befragen. Wenn der andere nicht warten will? Kick him! Und außerdem gilt: Steht im Vertrag exakt das drin, was mündlich besprochen wurde? Gibt es Klauseln, die so nicht besprochen wurden? Widersprechen Klauseln mündlichen Aussagen? Passus für Passus für Passus. Ist das Band mitgelaufen? Ist man mit dem Verhandlungspartner jede Klausel durchgegangen? Von A bis Z? Hat man dann seinen Anwalt konsultiert, wenn man unsicher ist? Hat das Gegenüber was von kostenlos erzählt? Und im Vertrag steht was von 3,40? Jo, mei. Dann gilt das, was im Vertrag steht. Sobald der unterzeichnet ist. Geblubber zählt nicht.

Hey, ich bin Blogger, weder Jurist noch VersteckteVertragsKlauseln-Experte:)

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Openstack Engineer (m/f/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
E-Commerce Manager / Online Marketing Manager...
ars mundi Edition Max Büchner GmbH in Hannover
Werkstudent Online Marketing (w/m/d)
CAS Software AG in Karlsruhe
Working Student Hardware Evaluation & Des...
ALPS ALPINE EUROPE GmbH in Unterschleißheim bei München
Praktikant Marktforschung – Consumer In...
FERRERO MSC GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main
Marketing und Social Media Manager m/w/d
MDH AG - Mamisch Dental Health in Mülheim an der Ruhr
Marketing Tech & Content Automation Exper...
MAINGAU Energie GmbH in Obertshausen
Servicetechniker Sicherheitstechnik (m/w/d)
BAUER Elektroanlagen Süd GmbH in München
Teile diesen Artikel
Folgen:
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.