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BKA-Gesetz zurück auf den Prüfstand

Robert Basic
Aktualisiert: 28. November 2008
von Robert Basic
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sitze gerade im St. Oberholz (einem Cafe in Berlin) und schaue Nachrichten. Auf N24 habe ich mir die Debatte im Bundesrat zum BKA-Gesetz angeschaut und mitbekommen, dass das Gesetz so nicht durchgeht. Aber auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist gescheitert. So geht das Gesetz zurück in den Bundestag, der dann selbst den Ausschuss in Gang setzen muss. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird damit das gesamte Gesetz einer erneuten Überprüfung unterzogen, was seitens des Bundesrats so nicht erfolgt wäre, hätte man von dort aus zu vermitteln versucht.

Zentrale Knackpunkte seitens der SPD-Landesparteien (die im Bundestag für das Gesetz gestimmt hat)
– richterliche Genehmigung muss immer gelten, auch bei Eilfällen
– das Zeugnisverweigerungsrecht sollen die Behörden nicht gewähren/aushebeln dürfen, auch hier soll zuvor ein Richter entscheiden
Grundsätzlich wolle man eine Nachbesserung erreichen, ebenso wolle man grundsätzlich das Gesetz vom Prinzip her durchwinken.

Argument von Schäuble in Bundesratdebatte: In allen Fällen entscheide der Richter bei der Gefahrenprävention, abgesehen von „wenigen Ausnahmen“, die aber sehr eng gefasst seien. Nur bei der Rasterfahndung + [vergessen, welcher Fall] kann man den Richter nicht umgehen, um eine Genehmigung zur Durchsuchung bzw. Überwachung zu erhalten. Sollte man ohne Richtergenehmigung arbeiten, muss man nachträglich das OK des Richters einholen.

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Witzige Begebenheit nebenbei: In den Nachrichten war beim Thema Onlinedurchsuchung und BKA-Gesetz kurz das St. Oberholz von innen zu sehen:))

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