Vor wenigen Tagen erreichte uns aus den Vereinigten Staaten die Nachricht, dass die Federal Trade Commission (FTC) neue Regeln erlassen hat, was Schleichwerbung in Blogs angeht.
Demnach muss ein US-Blogger künftig angeben, ob er für sein Review über ein Produkt selbiges als kostenloses Testobjekt zur Verfügung gestellt bekommen hat, oder er kann mit einer empfindlichen Geldstrafe bis zu 11.000 US-Dollar belegt werden. Wie zu erwarten war, gibt es diesbezüglich die verschiedensten Reaktionen, die das gesamte Spektrum zwischen absoluter Zustimmung und totaler Ablehnung abdecken.
Meiner Meinung nach handelt es sich um einen nachvollziehbaren und auch überfälligen Schritt. Es ist das gute Recht eines jeden Bloggers, Geld mit seiner Arbeit zu verdienen. Wenn ich Zeit, Geld und Energie in mein Blog stecke, Leser mit dem Resultat begeistern kann und dann die Möglichkeit bekomme, meinen Einsatz honorieren zu lassen, dann halte ich das für absolut legitim. Aber der Leser sollte wissen, woran er ist! Also sollte ein solcher Artikel – wie beispielsweise bei Trigami – auch als solcher gekennzeichnet sein.
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Logischerweise werden nun die Rufe auch in unserem Land lauter, die eine solche Reglementierung fordern. Wie die Wirtschaftswoche berichtet, ist die deutsche PR-Branche diesbezüglich auch schon so weit in seinen Überlegungen fortgeschritten, dass man bereits mit Anfang 2010 mit Maßnahmen rechnen kann. Man verlässt sich dabei jedoch nicht auf den Staat als Kontrollorgan, sondern möchte stattdessen lieber auf die Selbstreinigungskräfte innerhalb der deutschen Blogosphäre vertrauen und entlarvte Werbeblogger lieber an einen virtuellen Pranger stellen.
Dafür wird jetzt an einem „Verhaltenskodex“ gearbeitet, welcher noch dieses Jahr fertiggestellt werden soll. Was das Anprangern angeht, bin ich jetzt ein klein wenig zwiegespalten. Einerseits finde ich die Idee interessant, sich darauf zu verlassen, dass das Internet von allein dafür sorgen wird, dass ein einmal ermittelter Blogger in den Fokus gerät. Andererseits jedoch gibt es einige Unwägbarkeiten, die man nicht unberücksichtigt lassen sollte.
Wie überführt man einen Blogger überhaupt? Undwie wird gewährleistet, dass ein Blogger tatsächlich ein Gratisprodukt erhalten hat und er es nicht schlicht und ergreifend auf ganz herkömmliche Weise erstanden hat und nun seine Begeisterung über ein tolles Produkt verbloggt? Was ist mit den unzähligen Rezensionen von Büchern und Tonträgern? Wird man einen Unterschied machen zwischen beispielsweise einem „zur Verfügung gestellten“ Handy oder einer Promo-CD, die im Rahmen der üblichen Promotion-Bestückung Wochen vor dem Release die Musikblogger erreicht? Und wird man nun latent jedem dieser Musikblogger unterstellen, ein positiveres Urteil gefällt zu haben, weil man die CD schließlich kostenlos erhalten hat? Was, wenn ein Blogger aus niederen Beweggründen einen anderen an den virtuellen Pranger stellt?
Ihr seht, es gibt durchaus noch einige Überlegungen, die hoffentlich mit in den Verhaltenskodex einfließen, welcher außer für Blogger auch gleichermaßen für PR-Agenturen, Unternehmen und soziale Netzwerke gelten soll. Leander Wattig geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert direkt einen Social Media Kodex ein.
Vergleiche ich den geplanten deutschen Vorstoß mit der Vorlage aus den USA, dann ist mir ehrlich gesagt „unsere“ Version lieber. Zwar ist es lobenswert, dass die in den USA geltende Regelung eher darauf abzielt, die Blogger zu warnen, statt mit der möglichen Höchststrafe zu belegen, aber faktisch stelle ich es mir schwer vor, Hunderttausende Blogs zu überwachen und die schwarzen Schafe zu überführen.
Daher vertraue ich eher darauf, dass ein Blogger hierzulande eher von einem anderen Blogger überführt wird – statt von einer staatlichen Institution. Ich finde nicht, dass wir es hier mit diesem vielzitierten rechtsfreien Raum zu tun haben, denke aber dennoch, dass in diesem speziellen Bereich diese angestrebte Reglementierung Sinn macht – erst recht, wenn man das ohne ein staatliches Kontrollorgan bewerkstelligen kann. Eure Meinung?
(Carsten Drees / Fotovorlage: Hinnerk)