a.de und 1234.de: Denic erlaubt einstellige und Ziffern-Domains

André Vatter

vwDa tun sich neue Chancen für Domain-Grabber, Mathematiker und Freunde von URLs im Format von Namensinitialen auf: Die Denic hat beschlossen, ab dem 23. Oktober, Punkt 9 Uhr, Registrierungen für ein- und zweistellige sowie für aus Ziffern bestehende „.de“-Domains anzunehmen. „A.de“ wäre damit möglich, ebenso wie „ab.de“ oder irre Nummernschildkombinationen mit Buchstaben, Zahlen und Bindestrichen.

Freiwillig hat sich die Denic allerdings nicht zu diesem Schritt entschlossen: Nachdem Volkswagen 2008 sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die Second-Level-Domain „vw.de“ eingeklagt hatte, legten die „.de“-Registrierer Widerspruch beim BGH ein. „Pustekuchen“, meinten daraufhin die Richter und wiesen die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Denic sei dazu verpflichtet „vw.de“ zu schalten, solange Adressen im Stil „.vw“ noch nicht möglich seien. Zähneknirschend knickte die Denic ein und verkündet nun, nach „Abwägung aller Risiken“ die Registrierungsrichtlinien zu liberalisieren. Leider habe ich niemanden telefonisch in Frankfurt erreicht, weil es mich doch einmal interessiert hätte, welche einst unabwägbaren Gefahren hinter kurzen Domain-Namen lauern.

Im Folgenden gebe ich nun noch einmal die wichtigsten Änderungen wieder:

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  • Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
  • Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
  • Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
  • Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
  • Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
  • Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Wenn der Startschuss am 23. Oktober fällt, will die Denic die „First come, first serve“-Politik anwenden – Eile ist daher geboten. Eingehende Aufträge würden über ein separates System per E-Mail angenommen, ein Zeitstempel, „der im Millisekundenbereich arbeitet“, soll für die nötige Gerechtigkeit bei der Verteilung sorgen. Schaulustige können das Regisitrierungs-Spektakel auf der Startseite von denic.de verfolgen.

Und? Blut geleckt? Sicherlich hat der ein oder andere von euch schon Ideen für Domains im Kopf, die er hier mit uns teilen möchte. 🙂

(André Vatter)

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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.