Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

Selbstbeweihräucherung auf eBay per AGB verboten? (Update)

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 03. Dezember 2009
von Marek Hoffmann
Teilen

ebay-logoManchmal gibt es Dinge, die leuchten einem nicht auf den ersten Blick ein. Und dann gibt es welche, die leuchten einem gar nicht ein, egal wie lange man sie sich anguckt. Zu Letztgenannten gehört für mich der Umstand, dass man sich als eBay-Verkäufer mit Top-Bewertungen nicht als solcher auf dem Online-Marktplatz zu erkennen geben darf.

Laut Onlinemarktplatz.de hatte der US-Amerikaner Skip McGrath potenzielle Kunden damit für sich beziehungsweise seine auf eBay eingestellten Weihnachtsartikel gewinnen wollen, dass er sich als „top-rated seller“ präsentierte. Dieser Schuss ging aber kräftig nach hinten los, denn als er einige Tage später seine Angebote checkte, waren diese nicht zu sehen. Grund: eBay hatte sie zurückgewiesen, weil er in den Produktbeschreibungen „verbotene“ Wörter verwendet habe.

„Wir (Skip McGrath Firma) sind Verkäufer mit Top-Bewertung auf eBay und verpflichten uns, unseren Käufern einen 5-Sterne-Service anzubieten“, hatte McGrath dem Artikeltext hinzugefügt. Wie der gute Mann in seinem Blog erklärt, erfuhr er vom PowerSeller-Support, dass es eBay seinen Händlern nicht gestatte, sich in irgendeiner Form über den eigenen Status zu äußern. Das bedeutet, sie dürfen weder erwähnen, dass sie zu den Top-Sellern gehören, noch, mit wie vielen Sternen sie bewertet wurden. 

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

Damit möchte man bei eBay verhindern, dass Käufer in die Irre geführt werden – was auch immer das heißen soll. Offenbar ist dieses Verbot sogar in den AGB verankert, allerdings habe ich es in deren deutscher Ausführung leider nicht gefunden. Kann also sein, dass es nur für die USA gilt. Um es allerdings sicher zu wissen, habe ich bei der Pressestelle von eBay Deutschland eine Anfrage gestellt, die derzeit geprüft wird. Sobald ich Näheres erfahre, haue ich ein Update raus.

Update: Freitag, 04. Dezember, 10.30 Uhr

Es ist tatsächlich so, dass die „Verbots-Klausel“ nur in den USA beziehungsweise nicht in Deutschland gilt! Für Angebote auf der amerikanischen Plattform eBay.com gilt die Selling Practices Policy, in der folgender Paragraf steht: „Es darf nichts geschrieben werden, das Käufer abschrecken oder dazu führen würde, dass sie ihr Vertrauen in eBay-Verkäufer oder unsere Website verlieren. Zum Beispiel sind Bemerkungen wie ‚eBay erwartet von mir eine Verkäuferbewertung von weit über 4 Sternen. Bei einer Bewertung von 4 Sternen wird meine Mitgliedschaft aufgehoben. Bewerten Sie mich deshalb bitte mit 5 Sternen‘ verboten.

Des Weiteren steht dort der Passus: „Es ist nicht gestattet, das ‚Top-rated seller‘-Logo von eBay oder ähnliche künstlerische Darstellungen oder Äußerungen zu benutzen, da dies den Wert unseres ‚Top-rated seller‘-Emblems mindern und weniger wirksam machen würde. Weiterhin ist es nicht zulässig, Formulierungen wie ‚top rated seller‘, ‚top seller‘, ‚trusted seller‘ oder Ähnliches zu verwenden. (Wenn Sie ein ‚Top-rated seller‘ sind, wird in ihrer Liste ein auffälliges ‚Top-rated seller‘-Emblem erscheinen.)“

Auf eBay.de gilt der entsprechende Grundsatz zum professionellen Verkaufen auf eBay, in dem es lediglich heißt: „Sie dürfen Ihrer Artikelbeschreibung keine Bemerkungen hinzufügen, die Käufer vom Kauf abhalten oder ihr Einkaufserlebnis oder Vertrauen in den Marktplatz beeinträchtigen können. Beispiel: Bemerkungen wie ‚eBay erwartet von mir eine Verkäuferbewertung von weit über 4 Sternen. Bei einer Bewertung von 4 Sternen wird meine Mitgliedschaft aufgehoben. Bewerten Sie mich deshalb bitte mit 5 Sternen. Die Zahlung muss leider über PayPal abgewickelt werden‘ sind verboten.“

Für hiesige Nutzer des Online-Marktplatzes gilt laut deutscher Pressestelle daher: „Sich als ‚Verkäufer mit Top-Bewertung‘ zu bezeichnen, ist Verkäufern auf eBay.de also nicht verboten.“

(Marek Hoffmann)

Kleines Kraftwerk

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Sachbearbeiter Verwaltungsdigitalisierung (m/...
Landratsamt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Online Marketing Manager (m/w/d)
firstcolo GmbH in Frankfurt am Main
Performance Marketing Manager – E-Commerce / ...
Hood Media GmbH in Köln
Praktikum Social Media (d/w/m)
House of YAS GmbH in Köln
Content Creator in der Unternehmenskommunikat...
GRIESEMANN GRUPPE in Wesseling

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:Ebay
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonMarek Hoffmann
Folgen:
Marek Hoffmann hat von 2009 bis 2010 über 750 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.
Kleines Kraftwerk

Anzeige

EMPFEHLUNG
Online-Speicher Internxt
Einmal zahlen, ein Leben lang Online-Speicher erhalten
Anzeige TECH
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Ebay KI-Training Widerspruch widersprechen Daten Daternschutzerklärung
TECH

Ebay: KI-Training mit Nutzerdaten – so kannst du Widerspruch einlegen

Schuldenfalle Ebay, Bezahloption, Finanzen, Geld, Finanzierung, Rechnung, Onlineshopping, Onlinehandel, Buy now pay later, BNPL, Kredit, Darlehen
MONEY

Schuldenfalle „Buy now, pay later”: Ebay bietet Kauf auf Rechnung an

Ikea Geld, Kleinanzeigen, Ebay, wertvoll, Handel, Onlinehandel, Plattform, Kaufen, Verkaufen, Käufer, Händler
ENTERTAINMONEY

Richtig viel Geld wert: Diese IKEA-Schätze solltest du nicht wegschmeißen

skurrilsten Immobilien-Inserate Anzeigen Kleinanzeigen
MONEY

Kleinanzeigen: Das sind die skurrilsten Immobilien-Inserate 2024

Amazon, Ebay, Amazon Ebay Betrugsmasche, Betrug, Onlineshop, Phishing
MONEY

“Dreiecksbetrug”: Achtung vor neuer Betrugsmasche auf Amazon und Ebay

Ebay Strafe Pillenpressen, Tablettenpressen, Drogen Ebay
MONEY

Ebay zahlt Millionenstrafe wegen illegalem Verkauf von Tablettenpressen

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?