So, wie der BITKOM gerade mitteilt, hat es eine Einigung zwischen Gerätebauern und Verwertungsgesellschaften gegeben – auch, wenn der heute unterzeichnete Vertrag auch vorerst nur eine Gültigkeit bis Ende 2011 hat. Demnach werden für jeden verkauften USB-Stick und für jede Speicherkarte zehn Cent Abgaben fällig. Wer als Hersteller Mitglied im BITKOM ist, braucht jedoch nur acht Cent zu entrichten. Das Geld wandert an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst. Die Hersteller werden nun aufgerufen, die Mehrkosten „in den Verkaufspreis“ mit einzukalkulieren.
Gesetzliche Grundlage der Verhandlungen sei das aktuelle Urheberrecht gewesen, das der BITKOM als „nach wie vor verbesserungswürdig“ ansieht: Für das Internet müssten neue Regeln entwickelt werden, pauschale Abgaben sind „im Web-2.0-Zeitalter“ nicht länger praktikabel. Offenbar ungeduldig warte man auf die neue Gesetzesnovelle, den sogenannten dritten Korb, den die schwarz-gelbe Regierung eigentlich schon im vergangenen Jahr „entschlossen weiterentwickeln“ wollte.
Wer sich nun fragt, „Warum soll ich zehn Cent extra für meinen Stick bezahlen?“, dem sei gesagt, dass derlei Abgaben in anderen Bereichen (All-in-One-Geräte, Scanner, Kopierer und so weiter) schon lange an der Tagesordnung sind. Das Geld wird gesammelt, da davon ausgegangen wird, dass über Speicherkarten urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Songs und Texte kopiert werden. Die Gesamtsumme (der BITKOM geht von rund fünf Millionen Euro extra allein durch die Flash-Speicher aus) wird dann an die entsprechenden Musiker und Autoren weitergeleitet.
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Dass Hersteller den Mehrpreis nun auf die eigene Kappe nehmen, ist so gut wie ausgeschlossen. Laut gesetzlicher Regelung müssen die zusätzlichen Kosten an den Kunden weitergegeben werden.
(André Vatter / Foto: x-tremegeek)
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Schlimm sowas, man ist kriminell bevor man etwas getan hat 😀 Aber, weiß jemand wie es um CD-Rohlinge steht? Da war es doch mal vor paar Jahre ganz schlimm mit 30%, oder irre ich mich da gerade und verwechsel etwas ?
Wurde das Recht auf Privatkopie nicht vor einiger Zeit entsorgt? Dann „darf“ ich ja gar nicht mehr kopieren. Wozu dann eine Abgabe?
Ich finde ja auch dass Scanner, Brenner und Kopierer dafür gedacht sind Bücher, CDs und Computerprogramme legal zu vervielfälltigen.
USB-Sticks und CD-Rohlinge hingegen braucht man für den Transport.
Ich finde die Argumentation geht noch nicht weit genug, denn irgendwie müssen die Transporter auf denen die legal erworbene Musik, die legal eingescannten Bücher und die ohne Umgehung eines Kopierschutzes kopierten Computerspiele der engsten Freunde ja auch transportiert werden. Deswegen halte ich es für umungänglich in den nächsten zwei Jahren über die Einführungen einer Urheberrechtsabgabe auf den Transport von dem Transport von patentiert geistigem Eigentum nachzudenken, sprich Urheberrechtsabgaben auf Hosentaschen oder menschliche Hände.
Wäre grundsätzlich ja in Ordnung. Aber man bezahlt als „Raubkopierer“ dann doppelt! Einmal bei kauf des USB Sticks und dann nochmal wenn man erwischt wird mit kopiertem Material. Das ist dann aber nicht fair.
Dann soll man doch aus 10 cent am besten 1 euro machen (als Beispiel) und dafür muss man zukünftig nicht mehr zahlen für mp3 und Co.
Die paar cents sinds wohl echt nicht wert. Aber nungut wenn die Politiker immer noch denken das man mit Preiserhöhungen alles richten könnte, bitteschön dann kaufen wir halt noch weniger. Es sei denn man würde iwann mal mehr Geld jeden Monat erhalten, aber dafür sind die ganzen Unternehmen einfach viel zu sehr angeschlagen. Dafür fühlt sich dann aber wiederrum niemand mehr verantwortlich…. alles seltsam.
Warum muss ich nicht schon Abgaben für´s Rasen und Falschparken zahlen wenn ich mir ein Auto kaufe?
10 ct. Aufschlag auch auf jedes Blatt Papier auf dem ja Noten, Songtexte und/oder Guitar-Tabs abgedruckt werden könnten.
Kalkulatorisch auch interessant. Wenn ein USB-Stick vorher 9,90 Euro gekostet hat, kostet er jetzt 10 Euro geradeaus, oder wie praktiziert man das dann im Vertrieb?
Moooooment. Ich muss also an irgendwelche Leute Geld abführen (lassen), weil ich selber auf einer Speicherkarte *SELBER PRODUZIERTES* Urheberrechtlich geschütztes Material (z.B Fotos von meiner Digicam) speichere? Auf meinen USB-Sticks habe ich auch nur backups meiner selbstgeschriebenen Programme drauf.
Und wo kann ich mich dann anmelden dass ich mein Geld zurück bekomme?
Dank ACTA wird man dann nochmal strafe zahlen müssen wenn man mit dem USB Stick und kopierten Daten an der Grenze erwischt wird. Super !
Unschuldsvermutung mal wieder mit Füßen getreten, oder was? Aber solche Abgaben sind tatsächlich an der Tagesordnung und ich nehme nicht an, dass ich für meinen Stick jetzt 10,09 statt 9,99 zahlen werde. Deshalb, ok…
Gabs dafür nicht früher mal Audio-CD-Rohlinge, die teurer waren?
ein stuttgarter bezahlt ja auch steuern, aus denen straßen in berlin geflickt werden (vereinfachtes beispiel).
herrje, die paar cent für ein gerät, das man sich ja nicht alle tage kauft, darf doch gerne den content-erstellern zukommen. fragt sich nur, wie das verteilt wird.
Versteh ich nicht!
1.) Wieso muss ich für _Datenaufbewahrung_ von „urheberrechtlich geschützten Inhalten“ 10 Cent pro Stick blechen? Wohlgemerkt, das Erwerben solcher urheberrechtlich geschützten Inhalte kostet schon genug.
2.) Was haben die Künstler davon? Musiker, die beispielsweise nicht durchgängig in den Top 100 der Charts sind, verdienen mit der Gema sowieso schon so gut wie nichts. 50 Auftritte im Jahr machen oft nicht einmal 10 Euro. Was werden diese dann also schon kriegen durch die 10 Cent pro Stick der Bitkom?
3.) Wenn da schon steht, dass Bitkom-Mitglieder „nur“ 8 Cent pro Stick zahlen, wie kann das denn möglich sein? Die Bitkom wird sicher keine 2 Cent verschenken, wohin wandern also die 2 Cent, die dann theoretisch bei den 10 Cent-Sticks übrig bleiben?
Einfach nur Abzocke. Und die Musiker werden sowieso wieder auf der Strecke bleiben, denn das ist ja wohl auch keine Lösung.
Meine Empfehlung an die Musikindustrie: Setzt die Preise runter. Bei 20 Euro pro Musik-CD kann man nicht erwarten, dass das zu solchen Zeiten überhaupt jemand kauft. Schließlich liegen die Herstellungskosten nur bei 50 Cent oder noch weniger. Außerdem sollte sich die GEMA mal zusammenreißen und auch „schwächere“ Bands gerecht bezahlen.
[…] Thinking: Zehn Cent werden pro USB-Stick und Speicherkarte fällig Einige haben doch die Lizenz zum Geld […]
@Henry: Ja, du verwechselst was. Die Abgaben für eine CD-R oder RW betragen pro Spielstunde (hier dürfte wohl die Aufnahmedauer bei Verwendung als Audio-CD gemeint sein) derzeit 0,072 Euro. Also 8 Cent pro Rohling.
Quelle: http://www.gema.de/musiknutzer/leermedien-geraete/leermedien/
Allerdings hätte die ZPÜ gerne deutlich mehr: http://www.zdnet.de/it_business_bizz_talk_darum_sind_3_47_euro_urheberrechtsabgabe_pro_rohling_zu_wenig_story-39002398-41526858-1.htm?DE_FULLSTORY=1
@Maith:
Ja, und die entsprechenden Recorder akzeptierten (ohne Modifikation) auch keine Datenrohlinge. Wenig später kamen dann Laufwerke für den PC auf den Markt, die das nicht interessierte. Dummerweise kostete ein CD-Rohling damals noch ~30 DM, was den Kopierspaß doch etwas einschränkte.
(Ich weiß gar nicht, seit wann es die allgemeine Abgabe auf CD-R/RW gibt, dürfte aber auch schon länger sein. Auf den ersten Blick bereits seit 1994, da wurde das Urheberrecht entsprechend geändert. Wann die Gebühr tatsächlich kam, weiß ich nicht.)
Nochmal etwas später wurden Laufwerke und Rohlinge bezahlbar. Der Rest ist Geschichte, heute bekommst du eine 100er-Spindel im benachbarten Ausland für 9 Euro (Allerdings ohne ZPÜ-Abgabe, die man dann eigentlich eigenverantwortlich abführen müsste) …
So gesehen sind die 10 Cent für USB-Sticks eigentlich ein Witz, ich hätte eher mit 10+ Cent pro GB gerechnet.
@Marvin: Genau, so eine CD kostet nicht einmal 50 Cent. Instrumente, Studio und Lebensunterhalt können die Bands schließlich selber zahlen, die machen ja sowieso Musik. Und die Plattenfirmen? Wer braucht die noch? Sollen die Bands halt im Internet Werbung machen, da ist man ohnehin viel näher am Fan. Den Orgakram kann man eh neben der Probe machen, soviel ist das ja nicht. Herr, schmeiss Hirn vom Himmel!
@Alf: Die Politiker, als Universalschuldige für alles was einem nicht passt, haben mit dieser Einigung so ziemlich genau nichts zu tun. Vielleicht abgesehen davon, dass diese (seit 2008 überfällige) Einigung eine drohende gesetzliche Regulierung verhindert hat (Die höher ausgefallen wäre).
@Sebastian: Ja, so ist das mit Pauschalen. Deine eine macht Gewinn, der andere nicht. Du kannst aber gerne versuchen, dir dein Geld zurückzuholen: http://derstandard.at/1504961
Das rechnet sich vermutlich nicht, aber du könntest immerhin sinnlose Verwaltungskosten produzieren und Geld verbrennen, das dann nicht mehr für die Ausschüttung zur Verfügung steht.
Februar 2031, daß Justizministerium und Vertreter der Musik- und Filmindustrie verabschieden gemeinsam das Gesetz zur Entschleunigung des Niedergangs der westlichen Kultur. Am Tag der Geburt sind sofort Urheberrechtsabgaben in Höhe von 12.000€ pro Kind zu entrichten, damit sind 75% der künftigen Urheberrechtsverletzungen bereits abgedeckt, die der Neugeborene im laufe seines Lebens begehen wird. Eltern, welchen sich die Abgabe nicht leisten können, können ihr Kind alternativ vom 14 bis zum 17 Lebensjahr den Betrag als Lohnarbeiter am Strassenstrich abarbeiten lassen.
[…] "Bogus" (Blödsinn) sind (via fefe, danke), und basicthinking schreibt über die neuen Urheberrechtsabgaben: Für jeden verkauften USB-Stick werden 10 Cent Urheberrechtsabgaben fäl…, weil die sich ja auch zum Kopieren von Urheberrechtlich geschützten Material eignen. Zitat: […]
„Unschuldsvermutung mal wieder mit Füßen getreten, oder was? Aber solche Abgaben sind tatsächlich an der Tagesordnung und ich nehme nicht an, dass ich für meinen Stick jetzt 10,09 statt 9,99 zahlen werde. “
Genau, du wirst weiter 9,99 zahlen aber die Hersteller haben wieder Gründe um nach Senkung der Lohnnebenkosten zu rufen, mit Entlassungen zu drohen und Sozialleistungen zu kürzen…
Käufer von Küchenmessern müssen demnächst für 24h in den Knast, da davon ausgegangen wird, dass mit dem Produkt Menschen verletzt werden können.
[…] an die Verbraucher weitergeben – das ist Sinn der gesetzlichen Regelung. Quelle: BITKOM (via Basic Thinking) (Ende) […]