Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

Bundestags-Studie: Verweildauerregelung nicht mehr zeitgemäß

Robert Vossen
Aktualisiert: 31. Oktober 2012
von Robert Vossen
Teilen

Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat eine Studie mit medienpolitischem Sprengstoff veröffentlicht: In der Studie „Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft“ auf Anregung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie wird festgestellt, dass die Verweildauer von öffentlich-rechtlichen Netzinhalten, auch bekannt als „Seven Day Catch-Up“ nicht mehr zeitgemäß sei.

Gleichzeitig erkennen die Autoren „die konträre Interessenlage“ der öffentlich-rechtlichen und privaten Medienakteure, weswegen die Studie vermutlich kein direktes Ergebnis zur Folge haben wird, zumal der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) zum 1. Januar 2013 in Kraft treten wird und es noch dauern dürfte, bis ein neuer Änderungsvertrag beschlossen wird. Man kann angesichts der Studie und des Rechtsstreits zur Tagesschau-App jedenfalls annehmen, dass diesem hitzige Diskussionen vorausgehen werden.

12. RÄStV regelt Internet-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunk

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Doch gehen wir erst einmal ein paar Jahre zurück: 2009 trat der 12. RÄStV in Kraft, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fortan erlaubte, unter Auflagen sendungsbezogene Online-Angebote zu machen, sprich unter anderem Online-Mediatheken anzubieten. Ein Verhandlungsgeschenk an die Privatsender und deren Lobby-Verbände war damals, dass die Inhalte in der Regel nach sieben Tagen „depubliziert“ werden müssen.

Interessanterweise sind bei der ARD viele Sendungen und Beiträge durchaus länger als sieben Tage verfügbar, da die Frist bei jeder Ausstrahlung erneuert wird. Dies ist auch ein Grund, warum auf den Dritten Programmen vermehrt Wiederholungen laufen. Sichtbar wird das am Anteil der Erstsendeminuten: Laut der KEF ist dieser in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf inzwischen 33 % gesunken. Bei ARD und ZDF liegt er relativ konstant bei 66 % bzw. 70 %.

Die Privatsender kritisieren vor allem, dass das Engagement des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet eine Wettbewerbsverzerrung darstelle, da es Online kein Marktversagen gebe, das einen starken Eingriff rechtfertige. Die Rundfunkanstalten wiederum argumentieren, dass sie den medienkonvergenten Entwicklungen Rechnung tragen müssen und durch den Grundversorgungsauftrag sogar dazu verpflichtet seien, den Gebührenzahlern auch online zu informieren, wo dieser sich schließlich zunehmend bewege. Das ist durchaus richtig und wird auch von der TAB-Studie bestätigt: „Aus […] Sicht der Nutzer (und Gebührenzahler) ist die Löschung einmal produzierter Inhalte […] kaum nachvollziehbar“.

Nur ein kurzer „Long Tail“ bei zeitversetztem Fernsehen

Die Angst der Privatsender vor dem Fallen der Verweildauer-Regelung scheint jedoch unbegründet: US-Daten zur Nutzung von digitalen Videorekordern (DVR) zeigen zwar, dass die TV-Einschaltquote um durchschnittlich 13 % steigt, wenn man den zeitversetzten Abruf innerhalb einer Woche nach der Ausstrahlung berücksichtigt – bei Primetime-Sendungen liegt die Steigerungsrate sogar bei 21 %. Allerdings erfolgt die Hälfte der zeitversetzten Nutzung noch am selben Tag,  nach drei Tagen haben bereits 88 % der Nutzer das Programm gesehen. Auch wenn der Vergleich zwischen DVR-Nutzung in den USA und Online-Mediatheken in Deutschland hinkt, die Befürchtungen signifikanter Umsatzeinbußen der Privatsender sind meiner Meinung nach daher unbegründet. Daher schließe ich mich der Schlussfolgerung des TAB an und würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber die Depublizierungs-Pflicht schnellstmöglich abschafft. Könnte aber noch ein Weilchen dauern, bis es soweit ist.

Bild: Deutscher Bundestag

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Online-Marketing-Manager (m/w/d)
Communitas Sozialmarketing GmbH in Bad Kreuznach
Praktikant im Online Marketing – Conten...
Allianz Lebensversicherungs-AG in Stuttgart
Junior Social Media Manager (m/w/d)
S-Communication Services GmbH in Berlin
Referent Öffentlichkeitsarbeit & Social M...
Deutscher Bauernverband e.V. in Berlin, Hybrid
Social Media & Content Creator (w/m/d)
Schwabenhaus GmbH in Fulda
Werkstudent – Marketing SEO, SEA & ...
open next GmbH in Köln
Mitarbeiter Marketing und Social Media (m/w/d)
In-Time Transport GmbH in Buchholz in der Nordheide
Content Creator (m/w/d)
ClayTec GmbH & Co. KG in Viersen
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonRobert Vossen
Folgen:
Robert Vossen hat erst Los Angeles den Rücken gekehrt und dann leider auch BASIC thinking. Von 2012 bis 2013 hat er über 300 Artikel hier veröffentlicht.
EMPFEHLUNG
eSchwalbe
E-Roller-Deal: Jetzt eSchwalbe für nur 29 Euro im Monat sichern
Anzeige TECH
naturstrom smartapp
Smart Charging: Schnell und einfach E-Auto laden mit der naturstrom smartapp
Anzeige GREEN
goneo eigener Chatserver-2
goneo: Dein eigener Chatserver für Teams, Familie & Freunde
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

China: Kapazitäten aus Solaranlagen nehmen 2022 um 90 Gigawatt zu

Überwachungskameras vor Wolken
Archiv

Farbige Menschen werden durch Überwachungsmaßnahmen öfter benachteiligt

Google Suchmaschine
Archiv

Google verspricht transparente Entwicklung von neuen Trackings-Standards

Leuchtschild "Ad"
Archiv

Mozilla und Meta arbeiten an neuartigem Weg zum Ausspielen von Werbung

Jeff Bezos, Elon Musk, reichsten Menschen, Warren Buffet
Archiv

Bezos, Musk und Co.: Das sind die 10 reichsten Menschen der Welt

Archiv

UK: Emissionen von neu zugelassenen Fahrzeugen erreichen Rekordtief

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

HAMMER-DEAL mit 45 km/h:
eSchwalbe für 29€ pro Monat

eschwalbe

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?