Sollten behördliche Ermittler wirklich per Facebook oder Twitter deutschlandweit nach Verbrechern fahnden dürfen? Die Justizminister der 16 Bundesländer wollen sich heute mit der Nutzung sozialer Netzwerke zwecks Aufklärung von Straftaten beschäftigen. Da immer weniger Heranwachsende klassische Medien wie öffentlich-rechtliche Fernsehsender oder Printmedien konsumieren, hofft man auf einen Anstieg der Hinweise durch die Bevölkerung. Befürworter, wie der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), weisen auf das unglaubliche Potenzial des Internets und seiner Nutzer hin, auf deren Hilfe man nicht mehr verzichten will. Ein mögliches Vorbild sei das Pilotprojekt der Polizeidirektion Hannover. Dort gelang es, zahlreiche Hinweise mit Hilfe von Facebook einzusammeln, die sogar in einigen Fällen zur Aufklärung von Straftaten führten.
Kritiker warnen hingegen vor einem datenschutzrechtlichen Super-GAU. Wer einmal auf Facebook öffentlich verdächtigt und namentlich genannt wird, würde den so aufgedrückten Stempel möglicherweise nie wieder loswerden. Zwar verdanken wir den Suchmaschinenbetreibern, wie Bing, Google & Co., dass wir Informationen schneller und besser im Web auffinden können. Andererseits sorgen diese Unternehmen im Umkehrschluss dafür, dass wirklich nichts mehr in Vergessenheit gerät.
Wir baten den netz- und medienpolitischen Sprecher der NRW-Landtagsfraktion der Piratenpartei, Daniel Schwerd um eine ausführliche Einschätzung: „Als zusätzlicher Kanal für die Fahndung nach Straftätern oder die Suche nach Zeugen eines Verbrechens ist Facebook mit Sicherheit geeignet. Man kann damit die jüngeren Generationen erreichen, die eher weniger das Fernsehen oder Tageszeitungen nutzen. Es ist aber ein großes Risiko, nach Verdächtigen oder nicht überführten Personen zu suchen. Hier sehe ich die Gefahr, dass durch Fotos oder die Nennung personenbezogener Daten Menschen an einen Online-Pranger gestellt werden, die sich nachher als unschuldig erweisen, oder dass es zu Lynchjustiz kommt.
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Außerdem muss man berücksichtigen, dass die Veröffentlichung von Daten im Internet stets für die Ewigkeit ist. Eine solche Stigmatisierung hält selbst dann an, wenn der Täter seine Strafe womöglich längst verbüßt hat, oder sich seine Unschuld erweist. Die Veröffentlichung stellt dann eine Strafe dar, die niemals endet – ohne Richter, ohne Urteil und ohne Möglichkeit der Verteidigung.
Die Übergabe von Daten an Facebook bedeutet auch, dass sie an ein amerikanisches Unternehmen preisgegeben werden, welches nicht den deutschen Datenschutzbestimmungen unterliegt. Ich würde empfehlen, die Kommentierungsfunktion der Fahndungsaufrufe abzuschalten, damit von den Besuchern der Seiten keine vermuteten Personendaten gepostet werden.
Insgesamt ist also bei der Fahndung im Internet oder per Facebook mit größter Vorsicht vorzugehen. Auf keinen Fall dürfen standardmäßig alle möglichen Fahndungsaufrufe und Daten veröffentlicht werden, sondern die Suche muss auf wirklich schwere und eindeutige Fälle beschränkt sein, wo der Nutzen diese Risiken überwiegt.“
Diskutiert mit uns: Was haltet ihr von einer bundesweiten Online-Fahndung der Polizei? Pein oder fein?
(Lars Sobiraj)
Nein.
Ja.
Ganz toll, gibt es auch ausführlichere Antworten dazu? Das ist doch wirklich ein wichtiges Thema, was früher oder später einmal jeden betreffen könnte.
mir wurscht
Schade das manchen immer noch nicht aufgefallen ist das man seine eigenen Beiträge schon seit Ewigkeiten löschen kann. Selbst aus dem Jahre 2007 kann ich jetzt noch meine Beiträge löschen wenn ich würde wollen.
Prinzipiell habe ich also nix dagegen wenn mittels „Sozial Network“ gefahndet wird, da man doch mehr Menschen darüber erreicht als auf ARD und Co.
ABER…. Sobald ein Tatverdächtiger Verurteilt ist müssten Sie den Fandungsaufruf löschen bzw. wenn sich herausstellt das Jemand doch nicht tatverdächtig ist. Denn das ist nichts anderes als wie im TV/Zeitung.
Btw… die LVZ zb. veröffentlicht auch Fandungsaufrufe der Polizei in ihrer Online- Präsents, also genau genommen gibt es das schon was oben beschrieben wird, nur nicht mit der Verbindung zu einem Amerikanischen Unternehmen.
Bei der Übermittlung der Daten nach USA müsste dann halt genau aufgepasst werden welche Informationen relevant sind und welche nicht.
Grundsätzlich erreicht man damit viele Menschen. Aber was passiert – und das nicht zum ersten Mal – wenn sie jemand Irrt und ein falsches Bild gepostet wird? Dem Mob ist es doch egal, ob der/die jenige schuldig ist oder nicht.
Das Problem ist meiner Ansicht nach nicht die polizeiliche Fahndung auf Facebook.
Eine Fahndung wird erstellt und kann geteilt werden. Wird die Fahndung beendet, wird sie gelöscht. Damit verschwinden alle geteilten „Kopien“.
Das Problem sind eher private Fahndungen und geteilte Medienberichte. User z.B. klauben sich die Daten aus der Polizei-Fahndung und erstellen eigene Fahndungs-Bilder, die geteilt werden. Diese werden natürlich nicht gelöscht und geistern so ewig online herum. Gegen diese Fahndungen hilft auch kein Speichern der Daten auf einem Polizei-Server. Die Daten werden von dort einfach kopiert.
Abwarten bis sie Filesharer dort an den Pranger stellenoder nach ihnen Fahnden …
Das mit dem Pranger für Filesharer hat ja schon einmal die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen versucht. Allerdings ohne Erfolg. 😉
Wäre es dahingehend nicht einfach sinnvoller eine Verlinkung auf die Polizei-Seite (nicht die FB-Seite) zu setzen, damit würde vorrangig jedenfalls die Denunziation eingegrenzt.
Und somit ließe sich auch gleich ein „Ich möchte einen Hinweis geben“-Kasten unter den Aufruf setzen.
Als Nebeneffekt steigen natürlich die Seitenabrufzahlen der Dienststellen ^^ und ein Herr Friedrich kann damit glänzen wie hervorragend die Internetpräsenz von Sicherheitskräften durch die Bevölkerung angenommen wird.
Wer glaubt denn wirklich, dass das Löschen eigener Beiträge bei Facebook die Daten aus dem Netz verschwinden lässt? Bis dahin wurden die schon tausendfach kopiert und woanders abgelegt. Und auch Facebook löscht die Beiträge nicht wirklich.
Ohne einen richterlichen Beschluss, sollte grundsätzlich keine Fahndung erfolgen (nur vertrauliche Ermittlungen,Beweissicherung
Die Einschätzung durch Daniel Schwerd ist eigentlich objektiv und vollständig. Darüberhinaus hat er mit seinem Vorschlag, die Kommentarfunktion in solchen Fällen abzuschalten, zumindest den Ansatz einer richtigen Vorgehensweise geliefert. Leider reicht das nicht ganz, denn solche Kommentare können dann eben woanders gepostet werden. Hier wäre zusätzliche Polizeiarbeit notwendig, die moderierend eingreift.
Die Beschränkung auf wirklich schwere Verbrechen halte ich zwar für theoretisch richtig, praktisch aber für illosorisch. So, wie in Großbritannien die Überwachungskameras, die explizit zur Terrorbekämpfung vorgesehen waren, heute auch für minimale Umweltdelikte verwendet werden (z.B. wenn man die Kippe auf die Straße fallen lässt), so werden solche Fahndungen auch, wenn sie mal möglich sind, bei Ladendiebstal und ähnlichen Vergehen eingesetzt. Das dürfte so sicher sein wie das Amen in der Kirche.
Bevor man so Etwas einführt, sollte noch eine Weile darüber diskutiert werden, so dass den Verantwortlichen ihre Verantwortung auch klar wird. Grundsätzlich wäre so Etwas aber denkbar.
Also ich finde es an sich ne gute Idee. Allerdings was ist, wenn auf Verdacht gefahndet wird und es stellt sich herraus, dass der oder diejenige unschludig ist. Dann bleiben doch die digitalen Spuren? Grad bei Facebook isses mit dem Datenschutz ja soo ne Sache…
Ist es überhaupt möglich bei Facebook für einen Post die Kommentare zu deaktivieren? Dieses Feature kenne ich z.B. von Youtube. Hat Google+ das auch?