Verbraucherzentrale NRW rät: Online-Ticketkauf besser ohne Versicherung

Christian Wolf

Wenn ich bisher bei Eventim und Co ein Ticket geordert habe, stolperte ich bis vor kurzem stets wieder über die gleiche Stelle: Ticketversicherung. Nehmen oder nicht nehmen? Der ewige Zwiespalt: „Ach, die paar Euro“ vs. „Braucht doch eh keiner“. Immer habe ich mich für letzteres entschieden, den kleinen Haken entfernt – und es auch schon einmal bereut, da mir ein wirklich tolles wie teures Konzert aufgrund irgendeiner fiesen Bazille durch die Lappen ging. Ein Verkauf war in diesem Fall leider keine Option – auf der Eintrittskarte prangte mein Name. Einlass nur mit Ausweis. Der Veranstalter wollte so den üblichen Ticket-Glücksrittern das Geschäft vermiesen.

Der Blick ins Kleingedruckte ernüchtert

Erster Gedanke: Selbst schuld. Hätte ich die paar Euro für die Ticketversicherung halt lieber ausgegeben, dann wären die 60 Euro jetzt nicht futsch gewesen. Nachdem ich ein paar Tage später dann interessehalber mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen habe, war ich aber letztendlich doch froh, es nicht getan zu haben.

Denn zu meiner Überraschung wäre ein Antrag auf Eintritt-Rückerstattung wohl abgewiesen worden, da ich a) nicht gestorben war, weder b) einen schweren Unfall noch c) eine durch ein ärztliches Attest belegte „schwere Erkrankung“ (was darunter fällt ist zwar unklar, im Zweifel aber wohl mehr als meine mehrtägige Magenverstimmung) hatte und auch nicht d) unerwartet als Organspender einberufen wurde. Schwangerschaft (e), Feuer in meiner Wohnung (f) und ein spontaner Umzug in eine mehr als 100 Kilometer entfernte Stadt (g) fielen ebenfalls aus.

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Ticketversicherungen sind überflüssig

Wenn diese Fälle auch hin und wieder zutreffen mögen, so kann man davon ausgehen, dass sie vergleichsweise selten vorkommen. Bestes Indiz für diese Behauptung: die Versicherung wird noch angeboten. Tatsächlich eingereichte Anträge dürften findige Konzernjuristen mit Gummiparagraphen a la „schwere Erkrankung“ auf ein kaum erwähnenswertes Minimum zurechtstutzen. Und wer bemüht schon bei Ablehnung für 60 Euro einen Rechtsanwalt? Ergo: Der Rücktrittsschutz ist eigentlich überflüssig. Und wird dennoch bei vielen Tickethändlern automatisch vorgewählt. Wer zu schnell klickt, hat den Vertrag gleich mit abgeschlossen. Zwar besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, aber wer weiß das schon. Entsprechende Hinweise darf man mit der Lupe suchen – und das teilweise vergeblich.

Verbraucherschützern ist diese Praxis schon seit langem ein Dorn im Auge. Jetzt ist der Verbraucherzentrale NRW offenbar der Geduldsfaden gerissen. Sie warnt nun ganz offiziell vor den Ticket-Policen. „Teuer und überflüssig“ heißt das vernichtende Urteil, basierend auf einer Stichprobe mit zehn Kartenportalen. Trotz Klein- und Kleinstbeträgen rentiere sich das zusätzlich investierte Geld kaum. In Einzelfällen könne die Versicherungsgebühr zudem bis zu ein Drittel des Ticket-Preises ausmachen.

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Auch Versicherungen für einen Versand- oder Ausfallschutz seien absolut unnötig, so die VZ NRW. Denn während das Versandrisiko ohnehin beim Verkäufer liege, zahle der Veranstalter bei Konzertausfällen den Ticketpreis generell zurück. Lediglich sonstige „Gebühren“ des Kartenhändlers und Versandkosten würden daher über eine solche „Ausfallversicherung“ erstattet. Ergo: Geld stecken lassen und lieber in Glühwein investieren.

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Christian Wolf wird am Telefon oft mit "Wulff" angesprochen, obwohl er niemals Bundespräsident war und rast gerne mit seinem Fahrrad durch Köln. Er hat von 2011 bis 2014 für BASIC thinking geschrieben.