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Archiv

Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags? Ein Debattenbeitrag.

Robert Vossen
Aktualisiert: 26. März 2013
von Robert Vossen
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ardzdf

Ich musste schon ein wenig schmunzeln: Eine NDR-Mitarbeiterin hat in ihrer Doktorarbeit herausgefunden, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Oha! Aber egal, ob das stimmt oder nicht – die Abgabe bleibt. Und das ist auch richtig so.

Verfassungswidrig oder verfassungskonform?

Seit 1.1.2013 liest man ja in regelmäßigen Abständen, dass ein neues Gutachten veröffentlicht wurde, dass mal die Rundfunkgebühr als verfassungswidrig ansieht, mal als verfassungskonform. Im Ernst: Eigentlich ist die Debatte doch wenig zielführend. Zumindest müßig. Wenigstens bekommt sie mit der Promotion von Anna Terschüren kurzzeitig eine ironische Note.

Vorweg: Ich bin kein Jurist und kann in keiner Weise beurteilen, ob Paul Kirchhof, Vater der neuen Gebühr und ehemaliger Bundesverfassungsrichter oder die Gegner der Gebühr Recht haben.

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Aber ich weiß, dass vorher GEZ-Gebühr bezahlt wurde und jetzt ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat entrichtet wird. Und der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat 2012 ca. 7,5 Milliarden Euro erhalten und – so zumindest der Plan – wird auch 2013 genauso viel erhalten. Was sich also in der Silvesternacht 2012 geändert hat ist lediglich die Art, wie der Beitrag erhoben wird.

Verfassungswidrigkeit würde zu altem System führen

Das ist sicherlich nicht trivial und es wäre eine Blamage für die Politik, wenn sich herausstellen würde, dass das neue Vorgehen verfassungswidrig wäre – doch damit würde die Gebühr nicht abgeschafft, sondern allenfalls auf das alte System zurückgegriffen werden. Es würden einige davon profitieren, andere benachteiligt werden – so wie das bei fast jeder gesetzlichen Neuerung ist. Aber sind wir mal ehrlich – wer hat vorher keinen Fernseher, Radioempfänger oder internetfähigen PC gehabt und nie die „Tagesschau“, „heute-show“, „Wetten, Dass..?“ oder den „Tatort“ gesehen?

Ja – es gibt in der Tat Leute, die nutzen ARD, ZDF, Deutschlandradio und Co. tatsächlich nicht. Aber genauso wie ich selten im Schwarzwald auf Autobahnen fahre, so zahle ich trotzdem Steuern für deren Ausbau. Ich gehe auch schon länger nicht mehr in die Schule und trotzdem werden Lehrer über Umwege von meinen Steuern bezahlt – das Prinzip wird glaube ich klar.

Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Es ist ja nicht so, dass wir das einzige Land wären, das auf das Duale System setzt. Immerhin sind wir auch nicht die Einzigen, die darüber diskutieren. Doch solch ein Korrespondentennetz, wie die ARD es sich hält, kann sich kein privater Sender leisten. Politische Talkshows, Dokumentationen, Hintergrundberichte, investigativer Journalismus – alles Flächen, die wir in unserer heutigen Gesellschaft brauchen. Aber Qualität kostet eben auch Geld.

Verbesserungsbedarf im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Es ist auch klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk längst nicht alles richtig macht. Ob wir neun Landesrundfunkanstalten brauchen, von denen zwei – der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen – alleine nicht überlebensfähig sind, ist fragwürdig. Ob wir neun Dritte Programme brauchen, bei denen zwei Drittel der Sendeminuten Wiederholungen sind? Wohl kaum. Ob die ARD und ZDF zwei Teams zu Olympia und Fußball-Weltmeisterschaften schicken müssen? Definitiv nein. Ob ARD und ZDF jeweils drei, zum Teil austauschbare Nischensender brauchen, deren Marktanteil unter 1 Prozent liegt? Diskutabel.

Gern kann jedes Literatur- und Kleinkunst-Festival von ARD & ZDF aufgezeichnet werden – Ausstrahlung dann aber bitte im Internet. Denn erst dort finden viele Formate ihr Publikum. Beispiel neoParadise, die erfolgreiche, aber inzwischen bei ProSieben unter Circus Halligalli weitergeführte Show, erreichte online 200.000 Zuschauer. Im Rundfunk nur 20.000. Und ich will erst gar nicht wissen, wie die Zahlen bei EinsPlus und ZDF Kultur aussehen.

Ist eine Löschfrist für Mediatheken noch zeitgemäß?

Natürlich machen die Gebühren in gewisser Weise unabhängig von Einschaltquoten und helfen, auch Nischenformate zu erhalten. Ob dafür dann aber jeweils ein eigener Kanal notwendig ist, sollte stärker hinterfragt werden. Das Internet bietet hier viele Möglichkeiten, Programme relativ kostengünstig anzubieten. Allerdings ist dann auch die Politik am Zug.

Denn ob die 2009 eingeführte Löschfrist für die Mediatheken der Sender überhaupt noch sinnvoll ist, muss hinterfragt werden. Danach dürfen nur noch Tonstücke und Filme mit zeit- und kulturhistorischen Inhalten unbefristet angeboten werden. Der Rest ist zwangsweise zeitlich zu begrenzen – in der Regel auf gerade einmal sieben Tage. Im Online-Zeitalter eigentlich ein schlechter Scherz.

Hier wird ohne Not viel Potential verschenkt. Und leider auch Gebührengeld für Inhalte, die dann im Archiv verschwinden. Einen Ausweg soll zwar die geplante VoD-Plattform, Arbeitstitel „Germany’s Gold“, bieten. Ob diese aber jemals kommt, steht angesichts jüngster Bedenken des Bundeskartellamtes noch in den Sternen. Zudem wollen die Rundfunkanstalten abrufbare Inhalte zumindest teilweise kostenpflichtig anbieten – ebenfalls ein hochumstrittenes Ansinnen.

Optimieren ja, Abschaffen nein

An dieser Stelle weiter in die Tiefe zu gehen, würde den Rahmen sprengen. Doch auch wenn es viele Missstände bei ARD & ZDF gibt – missen möchte ich das Duale System nicht. Verbessern lässt sich einiges und auch beim neuen Rundfunkbeitrag sind Anpassungen möglich, wenn nicht sogar notwendig – Kommunen und Unternehmen können etwa in bestimmten Fällen enorm benachteiligt werden.

Die Diskussion darüber, ob wir nun 17,98 Euro pro Wohnung oder pro Fernsehgerät zahlen, ob es 1 Euro mehr oder weniger ist, wird zwar weitergehen. Auch sind bereits Klagen gegen die Gebühr eingegangen und es wird ein Urteil über seine Verfassungsmäßigkeit gefällt werden. Eines darf aber als sicher gelten: Otto-Normalbürger wird auch weiterhin seinen Beitrag leisten müssen. Und angesichts der journalistischen Leistungen von ARD und ZDF für die Gesellschaft auch nicht zu Unrecht.

Bild: ARD, ZDF

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vonRobert Vossen
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