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Netzneutralität: EU-Kommissarin skizziert Strategie mit Hintertürchen – Bundestags-Petition noch im Juni im Ausschuss

Robert Vossen
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Robert Vossen
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EU-Kommissarin Neelie Kroes ist noch bis 2015 im Amt, hat sich aber für den Rest ihrer Amtszeit ziemlich viel Arbeit aufgehalst. Nach dem Versprechen, bis 2015 einen einheitlichen Rundfunkmarkt in Europa zu schaffen, hat sie gestern im Europäischen Parlament ihren groben Plan für die Netzneutralität in der EU skizziert.

Netzneutralität – mit Ausnahmen?

Der Vorstoß dürfte viele in der Netzgemeinde freuen, denn Kroes möchte das Prinzip der Netzneutralität EU-weit durchsetzen – bislang haben nur Slowenien und die Niederlande entsprechende Gesetze. Doch die Kommissarin wurde nicht sonderlich konkret und ließ ein fragwürdiges Hintertürchen offen.

Vier Themen sprach Kroes im Parlament an. Am deutlichsten wurde sie bei den Plänen, die Drosselung von Services zu unterbinden. Die EU müsse gewährleisten, dass der Zugang zum offenen Internet gewährleistet sei, ohne dass Wettbewerber gedrosselt oder gar blockiert werden. Konkret ging Kroes auf WhatsApp und Skype ein, die bei manchen Mobilfunkanbietern ausgeschlossen wären.

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So habe eine Studie der EU herausgefunden, dass einer von fünf Festnetzanschlüssen und einer von drei Mobilfunknutzern unter gedrosselten oder ausgesperrten Diensten leiden würden – oftmals ohne deren Wissen.

Kroes fordert Transparenz und einfacheren Provider-Wechsel

Die nächsten zwei Themenblöcke waren Transparenz und der Provider-Wechsel. Es dürfe nicht sein, dass ISPs es dem Kunden durch versteckte Kosten, vermietete Modems oder E-Mail-Adressen erschweren, den Anbieter zu wechseln. Diese Hindernisse will man identifizieren und abbauen.

Ebenfalls müssten die Verträge der Anbieter transparenter werden. Ein schönes Beispiel: Wer einen Liter Milch kauft, erwartet ja auch, dass der Karton nicht schon halbleer ist. Gleiches gelte für die Internetgeschwindigkeit. Auch wenn Kroes nicht konkret darauf einging: Eine Studie der Bundesnetzagentur fand kürzlich heraus, dass die Internet Provider ihre Geschwindigkeitsversprechen in Deutschland nicht oder nur teilweise einhalten würden. Solche Missstände sollen künftig der Vergangenheit angehören.

Provider sollen unterschiedliche Pakete anbieten dürfen

Bislang sind die Vorschläge von Kroes ausnahmslos zu begrüßen. Doch hier kommt die Hintertür: Nutzer hätten unterschiedliche Bedürfnisse – der eine liest nur E-Mails, der andere streamt den ganzen Tag das komplette Fernsehprogramm. Um den jeweils bestmöglichen Service garantieren zu können, sollen ISPs unterschiedliche Pakete anbieten dürfen.

Was das konkret bedeutet, lässt Kroes offen. Auf der einen Seite wird die Deutsche Telekom aufatmen können, denn ihre Pläne, ab einem gewissen Datenlimit die Geschwindigkeit zu drosseln, könnten dadurch gedeckt sein. Ob es Anbietern aber erlaubt würde, eigene Dienste wie T-Entertain nicht auf das Limit anzurechnen, ist unklar. Gleiches gilt für die Vorstellungen der Telekom, dass Inhalte-Anbieter wie YouTube für den von ihnen verursachten Daten-Traffic zahlen sollen – eine klare Aussage hat Kroes dabei leider vermieden.

Kroes’sche Kehrtwende

Bislang hat Kroes nur einen groben Entwurf vorgestellt und doch darf man davon ausgehen, dass sie ihre Worte mit Bedacht wählt – denn nicht zuletzt ist nächstes Jahr auch noch die Europawahl. Hinzu kommt, dass Kroes bislang der Auffassung war, dass es okay sei, einzelne Datenpakete zu limitieren, solange das dem Kunden klar kommuniziert würde.

Verfechter der Netzneutralität sollten den Sekt also erstmal noch im Kühlschrank lassen – „bald“ wolle die EU-Kommissarin ihren Kollegen jedoch konkrete Vorschläge machen; vielleicht lässt sich dann absehen, wie ernst es Kroes mit ihrem Vorhaben tatsächlich meint.

Netzneutralitäts-Petition noch im Juni im Petitionsausschuss

Zu den kritischen Fragen zählt vor allem, ob Kroes ihre Version der Netzneutralität als „rechtliche Empfehlung“ oder tatsächliche Regulierung festzurren will. Eine entsprechende Empfehlung könnte schon Ende dieses Jahres in Kraft treten; eine striktere Regulierung könnte frühestens Ostern 2014 durch das Parlament und die Kommission verabschiedet werden und wäre in den einzelnen Mitgliedsstaaten vermutlich nicht vor 2015 rechtskräftig.

Insofern ist es nicht verkehrt, als deutscher Internetnutzer die Petition gegen die Telekom-Pläne voranzutreiben. Eine wichtige Hürde ist dabei bereits genommen: Urheber Johannes Scheller darf sein Anliegen noch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause (24. Juni bis 28. Juni) öffentlich im Petitionsausschuss vortragen – die dafür erforderliche Marke von 50.000 Mitzeichnern ist längst gefallen. Aktuell haben bereits mehr als 73.000 Menschen unterschrieben. Es bleibt also spannend.

Bild: Flickr / tiseb (CC BY2.0)

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THEMEN:Europäische Union (EU)Recht
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vonRobert Vossen
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