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Rechtliche Probleme voraus? WhatsApp bringt offenbar VoIP-Gespräche – und eine passende Aufnahmefunktion

Tobias Gillen
Aktualisiert: 14. Oktober 2014
von Tobias Gillen
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Es war klar, dass es nicht mehr lange dauern würde, bis WhatsApp eine Voice-over-IP-Funktion, also das Telefonieren übers Internet, einführen würde. Mit dem neuen Update soll es laut einem exklusiven Bericht von „Geektime“ so weit sein. Die Überraschung liegt aber nicht auf der Telefonfunktion. Es soll zusätzlich auch möglich sein, die Gespräche mitzuschneiden und abzuspeichern.

Voice-over-IP-Telefonate mitschneiden

WhatsApp hat keinen guten Stand bei seinen Nutzern. Wen man auch fragt, er oder sie ist meist schockiert über die Sicherheitslücken, genervt von der Datensammelei oder hat sonstige – oftmals berechtigte – Vorbehalte. Leider aber schreckt das meist nicht ab, WhatsApp zu nutzen. Sichere und sympathischere Alternativen gäbe es mit Threema ja längst – nur gewinnt im Netz bekanntlich der, der die Nutzer hat. Und das ist eben mit über einer halben Milliarde Menschen WhatsApp.

Auch die neuste Funktion dürfte bei den Nutzern negativ aufstoßen, sollte sie denn so kommen, wie „Geektime“ berichtet: Voice-over-IP-Telefonate sollen künftig mitgeschnitten und abgespeichert werden können – ähnlich der normalen Sprachnachrichten, die man schon jetzt verschicken kann. Selbstverständlich ist das mit Zusatzprogrammen und Add-ons auch jetzt schon bei anderen Voice-over-IP-Anbieteren wie Skype möglich. Und auch ein gewöhnliches Handy-Telefonat kann leicht mitgeschnitten werden. Kein Anbieter aber platziere laut „Geektime“ die Funktion direkt und ohne Umwege so prominent.

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Drohen rechtliche Probleme?

Probleme dürften WhatsApp im Falle dieser Funktion aber nicht nur durch den Unmut einiger Nutzer drohen. Auch rechtlich ist das Mitschneiden von Telefonaten eine knifflige Sache. So berichtet das israelische Blog „Geektime“ etwa darüber, dass es in Israel zwar legal sei, Gespräche mitzuschneiden. In den USA aber sei das streng verboten. Und auch in Deutschland müsste der Gesprächspartner vorab darüber informiert werden (man kennt das von dem Hinweis zu Beginn eines Anrufs bei einer Support-Hotline).

Entsprechend könnte WhatsApp bald aus diversen Ländern Gegenwind drohen, wenn sich der „Geektime“-Bericht bestätigt. Eine Möglichkeit wäre, den Gesprächspartner automatisch darüber zu informieren, wenn die Aufnahme gestartet wird. Eine ähnliche Funktion kennt man etwa von Snapchat, das darauf hinweist, wenn ein Foto per Screenshot gesichert wurde. Ob es eine solche Benachrichtigung bei WhatsApp geben wird, bleibt bislang offen.

Zudem ist die Quellenlage insgesamt noch relativ dünn. „Geektime“ nennt seine Quellen (wie üblich) nicht und eine zweite verlässliche Quelle lässt sich nicht finden. Insgesamt scheinen die neuen Funktionen aber nicht von einem anderen Stern zu sein und klingen durchaus nach einem möglichen größeren Software-Update des Messengers. Zumal WhatsApp bereits im Februar diesen Jahres angekündigt hat, eine VoIP-Funktion einzuführen. Von einer prominent platzierten Aufnahme-Funktion war damals aber noch nicht die Rede. Sobald es etwas neues gibt, ergänzen wir.

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Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de. Erreichen kann man ihn immer per Social Media.
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