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Netzposse durch Catcontent: YouTube sanktioniert Katzenschnurren wegen Urheberrechtsverletzung

Felix
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Felix
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Katzeninhalte sind ja bekanntermaßen im Internet so beliebt wie kaum etwas anderes. In der neuesten Netzposse verstehen jedoch Youtube und die Musikindustrie bei singenden Katzen keinen Spaß. Star der Geschichte ist ein Kätzchen namens Phantom, dem das Singen verboten wurde. Nun wird ihm doch noch späte Gerechtigkeit zuteil. 

Der fiese Algorithmus

Natürlich sitzen da bei Youtube nicht irgendwelche Mitarbeiter, die den ganzen Tag Inhalte auf urhebergeschütztes Material hin untersuchen. Das erledigt komfortabel der Computer, genauer, das Content ID-System. Gerade bei Youtube ist der Algorithmus aber auch für seine Fehleranfälligkeit bekannt.

Das führt mitunter zu gehörigem Stress bei den Beteiligten, denen möglicherweise unbegründet eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird bzw. ihr Video sanktioniert wird. Die Rechteinhaber helfen dabei natürlich gerne. Über ein Formular kann man komfortabel seine Beschwerden eintragen. Torrentfreak ist ein lauter Kritiker an diesem Umgang mit den Rechten, denn er gibt vermeintlichen Rechteinhabern eine starke Stellung, die mit einer entsprechenden Intention auch leicht ausgenutzt werden kann.

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Trauriges Kätzchen

Das Video, um das es aktuell geht, zeigt eine Stunde lang Katzenschnurren. Laut Youtube verletzen 12 Sekunden dieses Videos die Rechte von EMI und PRS. Youtube sperrte das Video zwar nicht, der betroffene Nutzer „Digiheaven“ gibt jedoch gegenüber Torrentfreak an, dass Youtube die Möglichkeit für Werbeeinnahmen wegen des Vorwurfs blockiert hat. Bei etwas über 3.000 Klicks dürfte das nicht sonderlich wehtun, ja vermutlich nicht einmal für eine Packung Katzenfutter reichen.

Dementsprechend nimmt es Digiheaven auch mit Humor:

„Phantom is currently independent, but looking to sign on with an indie label. Phantom’s lawyer filed a complaint, looking for 10 lbs of catnip in damages.“

Wie man aus den Kommentaren erfährt, richtet sich der Vorwurf gegen einen Song namens „Focus“. Vielleicht findet ihr ihn ja im Video. EMI hat seine Ansprüche jedenfalls schon zurückgezogen.

Allgemeines Problem

Wie gesagt, im konkreten Fall dürfte sich der Schaden in Grenzen halten. Der Fall steht aber für eine Vielzahl von Problemen bei der Handhabung von Urheberrechtsverletzungen. Besonders intensiv sind die Beschwerden über solche Verletzungen offenbar bei Game-Videos. Auch hier sind es oft nicht die Firmen, die bestimmten Content blockieren, sondern ebenfalls der Algorithmus.

Die betroffenen Nutzer haben dadurch jeweils eine Menge Stress und befinden sich weiterhin in einer schwachen Position. Youtube hat dort wohl schon eine Menge getan, um die Verfahren einfacher zu gestalten und die Treffgenauigkeit zu verbessern. Was nun offenbar noch fehlt sind schnellere Verfahren, um die Grenzfälle zu klären und nicht grundsätzlich im Zweifel von einem berechtigten Anspruch des Rechteinhabers ausgehen.

Bild: diti / Wikimedia

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Internetabhängiger der ersten Generation, begeistert sich für Netzpolitik, Medien, Wirtschaft und für alles, was er sonst so findet. Außerdem ist er ein notorisches Spielkind und hält seine Freunde in der „echten Welt“ für unverzichtbar.
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