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Über die (Un-)Verhältnismäßigkeit von Strafen im Straßenverkehr

Tobias Gillen
Aktualisiert: 08. April 2015
von Tobias Gillen
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Vor mir steht ein LKW, hinter mir reihen sich langsam andere Autos in die Schlange ein. Ich zücke mein Handy, schaue aufs Display und packe es wieder weg noch bevor die Ampel wieder grün wird. Kurz bevor ich losfahren will, bemerke ich links ein Polizeiauto aus einer Einfahrt rollen. Der Polizist schaut grimmig, zeigt auf mich und bedeutet mir, bei der nächsten Gelegenheit rechts ran zu fahren. Ein Kommentar zu (Un-)Verhältnismäßigkeiten von Strafen im Straßenverkehr. 

Kann ich bei so einem Thema überhaupt objektiv sein? Nein, sicher nicht. Nicht mehr jetzt, wo ich selbst mal angehalten wurde, mit Polizisten über mein Vergehen sprechen musste und meinen Bußgeldbescheid per Post nach Hause bekommen werde. Ich möchte mir trotzdem alle Mühe geben, das Thema so differenziert wie irgend möglich aufzubereiten.

Schließlich ärgere ich mich überhaupt nicht über die Strafe als solche. Mir war zwar nicht bewusst, dass man auch stehend an der roten Ampel nicht auf sein Handy schauen darf. Aber das kann ja nicht das Problem der Polizei sein. Fakt ist, dass das Handy nicht benutzt werden darf, solange der Motor des Wagens läuft. Punkt.

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Entsprechend geht es für mich völlig in Ordnung, dass ich nun 60 Euro Strafe zahlen muss, einen Punkt in Flensburg bekomme und einen Schreckmoment erfahrener geworden bin. Mich stört etwas Anderes: Die Verhältnismäßigkeit – und zwar im doppelten Sinne.

Doppelte Bestrafung

Der erste Punkt ist die Zusammensetzung aus Strafe und sämtlichen Gebühren und Auslagen. Laut dem Polizist wird mich der Blick aufs Handy insgesamt rund 100 Euro kosten, darin enthalten sind 60 Euro als Strafe und der Rest geht für den Verwaltungsaufwand drauf. Laut § 107 OWiG dürfte es zwar nicht ganz so viel werden, mit knapp 30 Euro muss ich aber wohl rechnen.

Mich stört dabei, dass die Gebühr an der Höhe der Strafe bemessen wird. Dadurch wird man, finde ich, gleich doppelt bestraft. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es wesentlich mehr Verwaltungsaufwand ist, einen teureren Bußgeldbescheid wegzuschicken. Ist die Gebühr also fast so hoch wie die Strafe an sich, stimmt für mich das Verhältnis nicht mehr.

Gefährdung anderer?

Der zweite Punkt ist die Frage nach dem Wie. Wie hat derjenige gegen eine Regel verstoßen? Ich sehe mein Vergehen zwar vollkommen ein. Allerdings nicht, dass ein Gaffer auf der Autobahn, der einen schweren Verkehrsunfall mit seinem Handy filmt, genauso viel Strafe bezahlt wie ich – nämlich auch für Handynutzung am Steuer.

Auch hier finde ich es unverhältnismäßig, einen Blick aufs Handy an der roten Ampel mit einer wirklichen Gefahr für das eigene Leben und das der anderen Menschen gleichzusetzen. Ich habe immerhin niemanden gefährdet mit meinem Vergehen.

Mir ist selbstverständlich bewusst, dass es für die Polizei schwierig ist, hier klare Abgrenzungen zu ziehen. Immerhin müsste dann bei jedem Vergehen genau abgewogen werden, was denn nun in welche Kategorie fällt. Je schwammiger die Grenzen und je mehr Spielraum für die Polizei, desto mehr Einsprüche und Diskussionen. Oder im Umkehrschluss: Je mehr Aufwand, desto höher die Strafen, Gebühren und Steuern.

Aber vielleicht hätten die Beamten in diesem Fall einfach noch 10 Minuten in ihrem Versteck warten sollen, bis jemand über die rote Ampel brettert oder deutlich zu schnell fährt.

Gnade vor Recht, quasi. Und das hätte sich dann auch noch mehr gelohnt.

Wie steht ihr zu der (Un-)Verhältnismäßigkeit von Strafen? Was sind eure Erfahrungen?

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Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de. Erreichen kann man ihn immer per Social Media.
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