Grün

Über die (Un-)Verhältnismäßigkeit von Strafen im Straßenverkehr

Schriftzug Polizeiauto
geschrieben von Tobias Gillen

Vor mir steht ein LKW, hinter mir reihen sich langsam andere Autos in die Schlange ein. Ich zücke mein Handy, schaue aufs Display und packe es wieder weg noch bevor die Ampel wieder grün wird. Kurz bevor ich losfahren will, bemerke ich links ein Polizeiauto aus einer Einfahrt rollen. Der Polizist schaut grimmig, zeigt auf mich und bedeutet mir, bei der nächsten Gelegenheit rechts ran zu fahren. Ein Kommentar zu (Un-)Verhältnismäßigkeiten von Strafen im Straßenverkehr. 

Kann ich bei so einem Thema überhaupt objektiv sein? Nein, sicher nicht. Nicht mehr jetzt, wo ich selbst mal angehalten wurde, mit Polizisten über mein Vergehen sprechen musste und meinen Bußgeldbescheid per Post nach Hause bekommen werde. Ich möchte mir trotzdem alle Mühe geben, das Thema so differenziert wie irgend möglich aufzubereiten.

Schließlich ärgere ich mich überhaupt nicht über die Strafe als solche. Mir war zwar nicht bewusst, dass man auch stehend an der roten Ampel nicht auf sein Handy schauen darf. Aber das kann ja nicht das Problem der Polizei sein. Fakt ist, dass das Handy nicht benutzt werden darf, solange der Motor des Wagens läuft. Punkt.


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Entsprechend geht es für mich völlig in Ordnung, dass ich nun 60 Euro Strafe zahlen muss, einen Punkt in Flensburg bekomme und einen Schreckmoment erfahrener geworden bin. Mich stört etwas Anderes: Die Verhältnismäßigkeit – und zwar im doppelten Sinne.

Doppelte Bestrafung

Der erste Punkt ist die Zusammensetzung aus Strafe und sämtlichen Gebühren und Auslagen. Laut dem Polizist wird mich der Blick aufs Handy insgesamt rund 100 Euro kosten, darin enthalten sind 60 Euro als Strafe und der Rest geht für den Verwaltungsaufwand drauf. Laut § 107 OWiG dürfte es zwar nicht ganz so viel werden, mit knapp 30 Euro muss ich aber wohl rechnen.

Mich stört dabei, dass die Gebühr an der Höhe der Strafe bemessen wird. Dadurch wird man, finde ich, gleich doppelt bestraft. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es wesentlich mehr Verwaltungsaufwand ist, einen teureren Bußgeldbescheid wegzuschicken. Ist die Gebühr also fast so hoch wie die Strafe an sich, stimmt für mich das Verhältnis nicht mehr.

Gefährdung anderer?

Der zweite Punkt ist die Frage nach dem Wie. Wie hat derjenige gegen eine Regel verstoßen? Ich sehe mein Vergehen zwar vollkommen ein. Allerdings nicht, dass ein Gaffer auf der Autobahn, der einen schweren Verkehrsunfall mit seinem Handy filmt, genauso viel Strafe bezahlt wie ich – nämlich auch für Handynutzung am Steuer.

Auch hier finde ich es unverhältnismäßig, einen Blick aufs Handy an der roten Ampel mit einer wirklichen Gefahr für das eigene Leben und das der anderen Menschen gleichzusetzen. Ich habe immerhin niemanden gefährdet mit meinem Vergehen.

Mir ist selbstverständlich bewusst, dass es für die Polizei schwierig ist, hier klare Abgrenzungen zu ziehen. Immerhin müsste dann bei jedem Vergehen genau abgewogen werden, was denn nun in welche Kategorie fällt. Je schwammiger die Grenzen und je mehr Spielraum für die Polizei, desto mehr Einsprüche und Diskussionen. Oder im Umkehrschluss: Je mehr Aufwand, desto höher die Strafen, Gebühren und Steuern.

Aber vielleicht hätten die Beamten in diesem Fall einfach noch 10 Minuten in ihrem Versteck warten sollen, bis jemand über die rote Ampel brettert oder deutlich zu schnell fährt.

Gnade vor Recht, quasi. Und das hätte sich dann auch noch mehr gelohnt.

Wie steht ihr zu der (Un-)Verhältnismäßigkeit von Strafen? Was sind eure Erfahrungen?

Über den Autor

Tobias Gillen

Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de. Erreichen kann man ihn immer per Social Media.

Kommentare

  • Erlebnis eins: Römerstraße in Bonn, Mitte der 1990er Jahre. Morgens gegen drei fuhr ich nach Hause und musste, ca. 300m vor meiner Wohnung, total dringend aufs Klo. Also fuhr ich über die rot gewordene Fußgängerampel. Die Römerstraße ist tagsüber nahezu ausgestorben, nachts ist es gleich einem Sechser im Lotto, dort einen lebenden Menschen zu treffen. Aber ich hatte einen doppelten Sechser: hinter mit schaltete ein Streifenwagen sein Blaulicht ein und ich musste anhalten. Lange Rede – kurzer Sinn: vier Wochen Fahrverbot und ca. 100DM Geldstrafe.
    Erlebnis zwei: A1 bei Köln, Ende der 1990er Jahre. Auch nachts. Limit an der Stelle 100km/h und ich flog mit ca. 200km/h an einem Streifenwagen vorbei, den ich nachts erst zu spät als solchen erkannte. Wieder anhalten und Kontrolle. Der eine Polizist zum anderen: „…laß´´ mer ihn fahren – is doch´n sympathischer Jung…“

    Schön für mich damals, aber ich fand das zweite Vergehen schwerwiegender.

    • Problem ist, wenn du in der Stadt mit 200 an der Polizei vorbei bretterst, können sie dir nix. Sie können dich anhalten, dir sagen das du zu schnell warst, prüfen ob dein Verbandkasten abgelaufen, dein Warndreieck und Warnweste vorhanden ist aber mehr nicht. Denn sie können dir nicht nachweisen das du 150 km/h zu schnell warst. Sie haben kein Video, kein Foto und schätzen dürfen sie nicht

  • Wo liegt denn jetzt das Problem? Sie schrieben doch richtig, dass die Benutzung der mobilen Telefons bei laufenden Motor untersagt ist. Wenn die Ampel rot ist, dann darf man, was bereits richterlich festgestellt wurde, den Motor abstellen und dann aufs Telefon schauen. Das war ihnen nicht möglich? Abgesehen davon – es gibt ein genau beschriebenes Vergehen mit einer genau definierten Strafe – ob sie jetzt Gaffer sind, halsbrecherisch das Telefon zwischen Schulter und Ohr klemmend unkonzentriert den Straßenverkehr folgen oder eben an der Ampel stehen – Sie tun ES und haben die Konsequenzen zu tragen. Ich komme mir immer mehr vor, dass in Deutschland nicht mehr der Schuld hat der sich falsch verhält, sondern der, der das Fehlverhalten anspricht. Schuld hat nicht der, der zu schnell fährt, sondern der, der blitzt. Ist dich egal ob es an einer lohnenden stelle ist, wenn es dort ein Tempolimit gibt, hat man sich daran zu halten.

    • Genau. Es geht darum eine Kultur entstehen zu lassen, wo die Menschen es nicht mehr für akzeptabel halten ein Handy im Auto zu benützen. Leider waren Sie auf dem falschen Ort an der falschen Zeit. Move on.

    • Es geht nicht nur um das Handy, Herr Schottländer, sondern generell wieder darum, etwas mehr Verbindlichkeit zu bekommen. Die Polizei hat sich auf Grund von Personalmangel mehr oder weniger aus der Verkehrsüberwachung zurückgezogen. Das merkt man. Dinge, die vor noch nicht allzulanger zeit üblich waren, werden heute ignoriert. Blinken? Wozu, soll doch der Hintermann aufpassen was ich mache. Parken? Da wo ich anhalte, ist parken erlaubt und wehe einer versucht mir etwas anderes zu erklären. Vorfahrt? Na, wenn man dreist genug ist, wird man schon vorgelassen. Tempolimits? Sind ja wohl nur Empfehlungen. Sogar der ADAC schimpft ja wegen des modernen Raubrittertums. Handy am Steuer? Was soll da schon passieren, ich kann damit umgehen. Etc etc. Unbelehrbare gab es schon immer, nur scheint es momentan zur Kultur zu werden. Ich wurde am Steuer mit einem Handy erwischt? Die Strafe ist ein Skandal – die anderen machen ja noch viel schimmere Sachen.
      Fehler sind der Autokorrektur geschuldet – lach

    • Man sollte besonders darauf hinweisen, dass mehr Menschen im Straßenverkehr durch Handynutzung zu Tode kommen, als durch Alkoholmissbrauch.

    • Volle Zustimmung zum Text von Andreas

      Ein Fehlverhalten (Mobiltelefon im lfd. Verkehr) wird nicht durch das Fehlverhalten Anderer (z.B. „Gaffer“) eliminiert.

      Und: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe 🙂

  • Wie ist das eigentlich bei Start-Stopp-Automatik? Wenn mein Auto den Motor an der roten Ampel ausmacht, darf ich demnach aufs Handy gucken?

  • „Ich sehe mein Vergehen zwar vollkommen ein….“
    Das ist ein typischer „ja, aber“-Satz, der immer das Gegenteil von dem aussagt, was im ersten Halbsatz steht. Im Klartext: Nein, du sieht dein Vergehen eben nicht ein und du willst nicht zugeben, dass du es nicht einsiehst, denn der ganze Artikel ist doch im Grunde eine Rechtfertigung und Relativierung deines Vergehens.

    • „…gerne und ohne Diskussion….“, mmhh, soso, deshalb auch einen eigenen Blog?
      „Mir ist selbstverständlich bewusst, dass es für die Polizei schwierig ist, hier klare Abgrenzungen zu ziehen. Immerhin müsste dann bei jedem Vergehen genau abgewogen werden, was denn nun in welche Kategorie fällt. Je schwammiger die Grenzen und je mehr Spielraum für die Polizei, desto mehr Einsprüche und Diskussionen. Oder im Umkehrschluss: Je mehr Aufwand, desto höher die Strafen, Gebühren und Steuern.“
      – wenn Sie so einsichtig sind, wie es scheint, wieso dann dieses Thema in epischer Breite? Sie haben sich doch selbst die Erklärung gegeben., wieso es so ist, wie es ist? Muss bei jeder Ordnungswidrigkeit also gerichtlich, denn nur das ist als neutrale Instanz in der Gewaltenteilung dazu in der Lage, geklärt werden, welche Verhältnismäßigkeit gegeben ist? Wenn es im ermessen der Ordnungsmacht läge, wären wir bei offensichtlicher Willkür. Nö, so wie es ist, ist es gut – klarer Verstoß, klare Gebührenordnung.
      „Aber vielleicht hätten die Beamten in diesem Fall einfach noch 10 Minuten in ihrem Versteck warten sollen, bis jemand über die rote Ampel brettert oder deutlich zu schnell fährt.

      Gnade vor Recht, quasi. Und das hätte sich dann auch noch mehr gelohnt.“
      Ist also jetzt der sich lohnende Faktor der über alles stehende, der Bestimmt ab wann Strafverfolgung oder Sanktionen zulässig sind? Warum den Rotsünder belangen, wenn irgendwann einer kommt, der auch jemanden richtig gefährdet? Erst eingreifen, wenn ein Führerscheinverlust droht? Sieht so Ihre heile Welt der Verkehrssünder aus? Ich freue mich schon auf die Anarchie auf den Straßen.
      Ich erkenne da schon, wie mein Vorredner, völlige Uneinsichtigkeit.

      • Bei dem Satz „Wir müssen pro Schicht einen aufschreiben“ (selbst gehört) muss ich bei Ihrem letzten Punkt leider antworten: Ja, der lohnende Faktor ist schon lange entscheidend.

  • Leider muß ich meinen Vorrednern völlig Recht geben. Inzwischen ist es doch so, dass jeder sich sein eigenes Verkehrsrecht macht und sich aufregt, wenn tatsächlich auf einmal ein Polizist da steht.
    Für mich viel schlimmer noch sind die unzähligen Autofahrer, die mittlerweile während des Fahrens telefonieren, und sich keiner Schuld bewußt sind. Ausreden gibt es ja gerade genug. Ich wette, dass für viele schwere Unfälle – gerade heute steht wieder einer in der Zeitung, wo aus ungeklärten Umständen auf offener Straße bei Kupferzell zwei Autos zusammenprallen, Ergebnis zwei Tote – das Telefonieren der Grund ist.
    Von daher würde ich mir vom Gesetzgeber etwas mehr wünschen als die 60 läppischen Euro die für solche mit Vorsatz begangenen Ordnungswidrigkeiten verlangt werden. Leider hat es die Regierung versäumt, dies von Anfang an durchzusetzen. Das Ergebnis sieht man täglich.

    • Dem stimme ich zu.
      Seit 2 Jahren lebe und fahre ich in Johannesburg, Suedafrika, seit 20 Jahren in Afrika. Wer sich ueber laxe Verkehrsregeln und deren Ueberwachung in Deutschland beschwehrt, ist herzlich nach JHB eingeladen, sich hier mal ein Bild von der Zukunft zu machen. Suedafrika hat jaehrlich etwa 4 mal so viele Verkehrstote wie Deutschland bei nur 20% der Fahrzeuge (SA: <10m vs D:~50m). Heute hat mich einer auf der Gegenfahrbahn ueberholt, waehrend ich an der roten Ampel stand. Die Polizei hier hat anscheinend auch wichtigere Sachen zu tun, als das zu ahnden.

  • Pro Schicht einen Aufschreiben? Und das soll sich lohnen? Die Strafzettel, die von der Polizei ausgestellt werden, gehen anders als die Strafzettel des Ordnungsamtes (Falschparken und Blitzen lohnt sich halt), nicht in den Stadtsäckel, sondern stehen dem Landeshaushalt zu. Pro Schicht, d.h. 2 Polizisten, ein Auto, ca, 6 Stunden auf Streife und dann eine Ordnungswidrigkeit in Höhe vom € 60,00 – das soll sich lohnen?
    Mal ganz ehrlich, wenn die Ordnungsmacht wollte, könnten die im Minutentakt abkassieren. Und das auch noch völlig zu recht. Aber selbst das würde sich nicht lohnen, die Kosten wieder einspielen. Der Aufwand eine Ordnungswidrigkeit polizeilich aufzunehmen lohnt die „Einnahme“ nicht.
    Aufgrund von Einsparungen hat sich die Polizei immer mehr aus der Verkehrsüberwachung herausgezogen. Wenn sich das wirklich rechnen würde, wäre dafür bestimmt ein Sonderbudget vorhanden.
    Ich jedenfalls stelle mit erschrecken fest, was auf unseren Straßen in der heutigen Zeit los ist. Die Sitten und „Umgangsformen“ im Straßenverkehr verfallen immer mehr – sei es der gewissenlose Raser, oder aber der Linke-Spur-Schleicher oder Einmal-Kurz-Blinken-Links-Rüberzieher mit Tempo 90. Das Rechtsfahrgebot gilt nur für alle anderen, rechts überholen macht sowieso mehr Spaß. Ganz ehrlich, ich hoffe, dass sich die Verkehrsüberwachung bald wieder lohnt und die „Quote“ von einem Strafzettel, so es diese Legend überhaupt gibt, auf 10 pro Schicht erhöht wird. Und nein, ich bin kein Engel im Straßenverkehr.

  • Das Problem ist ja nicht dass man auch mal erwischt wird.
    Es ist eben nur sehr ärgerlich wenn man ständig sieht wie Leute wesentlich schlimmere Vergehen begehen (rechts überholen, bei rot über die Ampel, viel zu schnell etc.).
    Und wenn dann schon mal ne Streife da ist um nach dem Rechten zu schauen, haben sie nichts besseres zu tun als die kleinste Lappalie aufzunehmen…
    Und ja, für mich ist es eine Kleinigkeit. An einer Ampel stehend auf das Handy zu schauen gefährdet niemanden. Oder was soll da passieren? Die Verhältnismäßigkeit ist bei diesem Gesetz imho nicht gegeben. Aber so sind unsere Gesetze nun mal. Motor an ist halt eindeutiger als z.B. „Fahrzeug in Bewegung“…
    Und alle Superschlauen hier haben sicher noch nie Fehler gemacht oder ein Detail der STVO nicht 100% gewusst. Und nein, ihr ärgert euch dann natürlich nicht darüber wenn ihr dann bei etwas „erwischt“ werdet was euch nicht bekannt war. Aber klar, ihr kennt den Bußgeldkatalog ja auswendig…

    • Nein, wir Ärgern uns über uns selbst, wenn wir erwischt werden. Denn zum scheinbaren Gegensatz zu Ihnen, bewege ich mich bewusst und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte durch den Straßenverkehr. Das soll heißen, dass ich und nur ich an meinem Fehlverhalten im Straßenverkehr verantwortlich bin (wissentlich oder unwissentlich ist irrelevant) und nicht derjenige, der mein Fehlverhalten anzeigt. Ist da soweit verständlich? Dabei geht es nicht um jedes Detail der StoV.
      „…haben sie nichts besseres zu tun als die kleinste Lappalie aufzunehmen…
      Und ja, für mich ist es eine Kleinigkeit. An einer Ampel stehend auf das Handy zu schauen gefährdet niemanden. “
      So, das gefährdet niemanden? Selbs erlebt: 2 Ampeln, 2 Spuren – einmal Linksabbieger und einmal Geradeaus mit Rechtsabbieger. Geradeaus Rot – Linksabbieger Rot. Auf der Linksabbieger stand ein PKW mit einem jungen Insassen der die ganze Zeit gestresst auf seinem Smartphone operierte und immer wieder kurz nach oben blickte. Die Ampel für die Geradeausspur sprang auf Grün, die Autos fuhren an, der junge Herr erschrak, blickte nach oben und gab gas, ohne zu bemerken, dass seine Linksabbiegerspur nach wie vor Rot hatte. Und er krachte in den Gegenverkehr – Gott sei Dank nur Blechschäden!

  • Bei Ordnungswidrigkeiten entscheidet der zuständige Bedienstete „nach billigem Ermessen“, d. h. er kann den Verstoß ignorieren, mündlich verwarnen, schriftlich verwarnen, ein Verwarnungsgeld oder sogar ein Bußgeld erheben. Daß hier die Maximallösung gewählt wurde, erscheint auf den ersten Blick deutlich überzogen. Andererseits sehe ich Tag für Tag, daß von den 120 km/h auf der Autobahn sieht man Irre mit dem Tablet auf dem Lenkrad. Nachdem solche Verstöße im fließenden Verkehr so gut wie nicht zu ahnden sind, muß man halt die zur Rechenschaft ziehen, wo dies dann doch irgendwie möglich ist. Und das gelingt halt besonders gut an einer roten Ampel.
    Wenn sich die schmerzhafte Konsequenz rumspricht bzw. via „Stern“ verbreitet, kann dies ja einen deutlich abschreckenden Effekt haben. Insofern finde ich die Sanktion in ganzer Härte dann doch angebracht.

    Über die Höhe der veranschlagten Verwaltungskosten darf man sich zurecht aufregen. An sich gilt bei Gebühren das Kostendeckungsprinzip.
    Mehr als 10.- € kommen hier kaum zusammen (Papier, Kuvert, Porto für den Versand als Postzustellungsurkunde, Arbeitszeit für das Einsetzen von wenigen Daten in einen vorformulierten Standardtext).
    Wenn Herr GILLEN mit dem „Stern“ im Rücken hier eine Musterklage anstrengt, würde ich da sehr begrüßen.

  • Korrigierte Fassung von 03.00 h

    Bei Ordnungswidrigkeiten entscheidet der zuständige Bedienstete “nach billigem Ermessen”, d. h. er kann den Verstoß ignorieren, mündlich verwarnen, schriftlich verwarnen, ein Verwarnungsgeld oder sogar ein Bußgeld erheben. Daß hier die Maximallösung gewählt wurde, erscheint auf den ersten Blick deutlich überzogen. Andererseits sehe ich Tag für Tag, daß von den unter 35-jährigen Fahrzeuglenkern geschätzt jeder Dritte im Verkehr das Telefon am Ohr hat. Selbst bei über 120 km/h auf der Autobahn sieht man Irre mit dem Tablet auf dem Lenkrad. Nachdem solche Verstöße im fließenden Verkehr so gut wie nicht zu ahnden sind, muß man halt die zur Rechenschaft ziehen, wo dies dann doch irgendwie möglich ist. Und das gelingt halt besonders gut an einer roten Ampel.
    Wenn sich die schmerzhafte Konsequenz rumspricht bzw. via “Stern” verbreitet, kann dies ja einen deutlich abschreckenden Effekt haben. Insofern finde ich die Sanktion in ganzer Härte dann doch angebracht.

    Über die Höhe der veranschlagten Verwaltungskosten darf man sich zurecht aufregen. An sich gilt bei Gebühren das Kostendeckungsprinzip.
    Mehr als 10.- € kommen hier kaum zusammen (Papier, Kuvert, Porto für den Versand als Postzustellungsurkunde, Arbeitszeit für das Einsetzen von wenigen Daten in einen vorformulierten Standardtext).
    Wenn Herr GILLEN mit dem “Stern” im Rücken hier eine Musterklage anstrengt, würde ich da sehr begrüßen.

  • In Zeiten von Navigation und Freisprecheinrichtungen lese ich hier schwache Argumente. Erwischt ist erwischt.
    Und Bitte keine Diskussion über die Verhältnismäßigkeit,
    ein anderes land, ganz in der Nähe, andere Preise. Nicht maulen, sei froh das es dich in Deutschland erwischt hat. Soweas kann auch 250,00 Euro kosten.
    Und immer schön die Hände am Lenkrad lassen.

    Ach ja die Generation Handy grabscht bis zu 300mal in die Tasche um nachzusehen ob’s was neues gibt, ein Statistisches Mittel, bestimmt gibst es auch noch Leute die mehr fummeln.

  • Hallo Herr Gillen.

    Ich halte die Debatte über die Verhältnismäßigkeit für überflüssig. Wie soll denn der Gesetzestext aussehen, der noch zwischen einzelnen Funktionen der Benutzung differenziert?

    Erst gestern erwischte ich meinen Vater beim Kurztelefonat am Steuer und habe ihn angemacht. Wieso kommen Handybenutzer nicht mal auf die schlaue Idee, sich entsprechendes Zubehör zu kaufen, damit sie andere im Straßenverkehr nicht mehr gefährden müssen? Wenn sie denn schon ihr scheiß Handy nicht mal für 1 Autofahrt zur Seite legen können.

    Ich bin durch eigene Erfahrung zu einem sehr aufmerksamen Verkehrsteilnehmer geworden. Ich fahre nicht so oft Auto, dafür aber umso mehr Motorrad und Fahrrad in der Stadt. Wirft man einen Blick in die Autos, so beobachtet man exorbitant viele Autofahrer (den Großteil machen junge Leute aus), die an ihrem Smartphone rumspielen. Ich finde, hier sollte sich wirkliche jeder Mensch, auch Sie Herr Gillen, Gedanken machen, denn vielen ist die Gefahr für andere und sich selbst gar nicht bewusst. Ich spreche hier vor allem auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie 2-Radfahrer und Fußgänger.

    Einen interessanten Artikel zu Rechtssprechungen gibt es im Übrigen hier:
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/urteile-zu-handyverbot-am-steuer-was-autofahrer-duerfen-oder-nicht-a-1011997.html

  • Es geht hier eben nicht um Verhältnismäßigkeit im Einzelfall, sondern um eine Ordnungswidrigkeit als Massenphänomen. Um dieser Seuche Herr zu werden, wäre ein Fahrverbot sinnvoll.

    • Uii mit anschließender MPU, das bringt Spass.

      Ich hätte da auch noch die italiänische Vorgehensweise bei stark überhöhter Geschwindigkeit genannt.
      Auto Beschlagnahme und versteigen ….. brrr

      Ich Denke solche Vorschläge gehen zu weit,aber richtig man muß etwas gegen diese Seuche tun, dringend

  • Ich verstehe das Problem nicht. Die Officers halten mich an. Sie sagen, Sie haben das Telefon benutzt. Ich sage, dies ist, nach derzeitiger Rechtssprechung, an roter Ampel mit ausgeschaltetem Motor erlaubt. Mein Motor war ausgeschaltet, also liegt keine widerrechtliche Benutzung des Mobiltelefons vor. Und gut ist. Das gleiche wird der Bußgeldstelle mitgeteilt und im Zweifel auch noch dem Richter, wenn es wirklich soweit kommen sollte.

    • Wenn Du Dir sicher bist, dann mach das. Du wirst dann einen Strafzettel für diese Ordnungswidrigkeit bekommen, kannst auf diesem dann schriftlich Einspruch einlegen. Dann wird unter Umständen ein Richter darüber entscheiden müssen. Aber ob dieser bisherige Gerichtsentscheidungen heranzieht oder eine andere Entscheidung trifft, ist völlig offen. Das Thema Handy am Steuer hat bisher genug merkwürdige Gerichtsentscheide verursacht, die sich widersprechen. Im Zweifel würde ich einfach das Handy liegen lassen, solange ich mich an einer roten Ampel befinde.

    • Offensichtlich hat das ja der Polizist sogar bestätigt. Das heisst, wenn Herr Gill von Anfang an gesagt hätte, dass sein Motor aus war, dann hätte er vielleicht ohne Bußgeld davon kommen können. Und das Urteil eines OLG wird so schnell auch nicht gekippt, deren Begründung kann man sich ja zu eigen machen. Da wird sich ein anderes AG schon was ausdenken müssen, wenn sie die Argumentation kippen wollen. Es empfiehlt sich tatsächlich immer einen groben Überblick über aktuelle Rechtssprechungen zu haben, da kann man sowas in der Diskussion mit Polizisten (selbstverständlich immer freundlich) eventuell schon vorher abbügeln. Und bitte nicht missverstehen, für Telefonieren während der Fahrt und andere verkehrsgefährdende Aktionen soll man auch bestraft werden. Es geht hier nur um absurde Sachverhalte, dass die Bestrafung der Benutzung eines Telefons an einer roten Ampel (potentiell eher wenig verkehrsgefährdend) abhängig davon ist, ob der Motor an ist oder nicht.

  • Die Strafe ist richtig, die Gebühren sind es nicht; zumindest die Kopplung an die Strafhöhe. Aber welche Kommune schickt ihren Dukatenesel freiwillig in die Wüste?

    Was mich mal wirklich interessieren würde ist: Die Handynutzung ist (aus absolut richtigen und nachvollziehbaren Gründen) verboten. Warum aber scheint es für den Gesetzgeber völlig harmlos zu sein, dass moderne Autos Bordelektronik-Systeme mit -zig Untermenüs, Dreh- und Drückschaltern besitzen, deren Benutzung während der Fahrt erlaubt ist? Lenkt das nicht auch ab?

    • Für mich macht es schon einen Unterschied. Ich stelle mal die Gegenfrage: wieso sollte es denn verboten sein, wenn man ein Menü in seiner Konsole über einen fest installierten Joystick aufruft. Ich sehe hier nämlich den Unterschied allein schon in der Installation des Mediums, denn das eine ist fest installiert und das andere liegt in der Hand, auf dem Beifahrersitz oder zwischen den Beinen auf dem Sitz. Der lose Gegenstand kann mehr Ablenkung verursachen, weil er zur Benutzung gehalten oder auch erst gegriffen werden muss. Es gibt auch Gerichtentscheidungen, die die Bedienung eines Navi (hier u.a. auch das Handy mit entsprechender Navi-Software) untersagen.

  • Hallo!

    Sie haben einen Fehler gemacht und haben gegen Gesetze verstoßen. Sie sind erwischt worden (zum Glück) und müssen die Konsequenzen tragen.
    Seien Sie ein Mann und gestehen Sie sich und Anderen doch einfach Ihr Fehlverhalten ein.

  • Vielleicht macht man sich einmal Gedanken darüber, warum es Regeln – nicht nur – im Straßenverkehr gibt. Das sind KEINE Empfehlungen!
    Hält man sich nicht daran, trägt man die Folgen. Im Vergleich zu Ünfällen, die bei Mißachtung passieren können, sind Strafen das „Angenehmere“.
    Denken Sie auch an die viele Unfälle, bei denen Fahrzeuge in den Gegenverkehr geraten. Ich bin sicher, daß ein Großteil auf die Nutzung von „Handys“ während der Fahrt geht. Ist das die Sache wert?

  • Gesetze sind von Gott gegeben und gelten mindestens tausend Jahre…. oder ähhh vielleicht werden Gesetzte auch in täglicher Routine geschrieben, verworfen und verändert. Es ist durchaus legitim in unserem Land sein eigenes Gehirn anzuschalten und zu überlegen, ob gewisse Gesetze und Regelungen sinnvoll sind oder nicht. Diese Haltung nach dem Motto „es ist Gesetz also Maul halten“ kann ich nicht nachvollziehen. Der Autor bekommt eine Strafe, zahlt sie, schreibt in seinem Blog und gibt vielleicht einen Denkanstoss, was ist so schlimm daran? Wenn ihr euch aufregen wollt dann doch lieber über solche, denen jedes Mittel recht ist die bis zum höchsten Gericht gehen und sonst was um ihrer meist gerechten Strafe zu entgehen. Solche Menschen kann man uneinsichtig nennen.
    Ich benutze mein Handy auch prinzipiell nicht beim Autofahren. Aber dieses Urteil, dass die Nutzung bei ausgeschaltetem Motor in Ordnung ist, aber bei laufendem an der roten Ampel nicht, ist doch wirklich das Schwachsinnigste was Richter so in letzter Zeit fabriziert haben. Wenn überhaupt ist man doch mit ausgeschaltetem Motor um so länger ein Verkehrshindernis.
    Die Verhältnismäßigkeit und Gefahrenlage zu beurteilen ist sicher auch nicht zu viel verlangt. Das macht man ja sonst auch. Nicht um sonst gibts unterschiedlich hohe Strafen, je nach dem ob man das Tempolimit um 10km/h oder 100km/h überschreitet. Ob man an der roten Ampel oder im fließenden Verkehr, durch was auch immer, abgelenkt ist macht auch einen riesen Unterschied. Immer ausnahmslos Höchststrafe zu verlangen egal wie die Situation eigentlich aussah ist doch sehr ideologisch.

    • Sie verkennen und ignorieren dann doch ein paar Fakten:
      Höchststrafen gibt es nicht für einfache Ordnungswidrigkeiten – da gibt es nach oben hin noch Steigerungspotential, Stichwort: Gefährdung anderer etc..
      Bei Geschwindigkeitsübertretung kann man genau messen und gerichtsfest dokumentieren, wie schnell jemand war und gemäß der Staffelung bestrafen.
      Beim Handy am Steuer ist dies nicht möglich – die Polizei kann dann eben nicht gerichtsfest beweisen, dass eine verbotene Handlung erfolgte, wenn z.b. das schauen auf die Handyuhr erlaubt wäre – diese Schutzbehauptung stünde dann immer im Raum. Und mal ganz ehrlich – es ist möglich sich durch den Straßenverkehr zu bewegen, ohne das Smartphone zu beachten. Btw gab es mal ein Urteil, dass es beim Fahren erlaubt ist, ein Handy zum kühlen an sein Ohr zu halten – das Gericht glaubte diese schutzbehauptung nur nicht 😉
      Was ich wiederum als Schwachsinn erachte, ist dass der Besitz von Radarwarnern erlaubt, nur deren Benutzung untersagt – genau hier gibt es dann immerwieder die teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen, weil die Schutzbehauptung nicht eindeutig widerlegt werden kann – ein absolutes Verbot und gut ist