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Bußgeld wegen Nutzung von Blitzer-App rechtmäßig

Blitzer der Polizei
geschrieben von Ekki Kern

Blitzer-Warn-Apps auf dem Smartphone dürfen im Auto nicht genutzt werden. Das hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle nun wieder einmal eindeutig bestätigt.

Ein Autofahrer, der während der Fahrt solche eine App genutzt hatte und zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt worden war, ging in Berufung. Seine sogenannte Rechtsbeschwert wurde nun allerdings verworfen, das ursprüngliche Urteil wurde rechtskräftig. Er muss das Geld also zahlen.

Der Senat, so heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts, hat in seinem Beschluss ausgeführt, dass ein Smartphone „ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung“ ist, „falls darauf eine sogenannte Blitzer-App installiert ist“.

Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhalte das Smartphone „über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes“.

Ohne Bedeutung ist, ob die Blitzer App tatsächlich einwandfrei funktioniert hat. Entscheidend ist allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.

In Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Die Blitzer-Warnungen im Radio bleiben erlaubt.

Und was ist Ihre Meinung? Nutzen Sie eine Blitzer-App? Haben Sie negative Erfahrungen gemacht? Kommentieren Sie unten!

Über den Autor

Ekki Kern

Ekki ist Medienjournalist und probiert Technologien gerne aus, entdeckt dabei aber nicht selten die Vorzüge des Analogen. Diskutieren über das alles kann man mit ihm ganz hervorragend, für die Zeitung schreibt er über Medien und Verbraucherthemen, privat für seinen Watchblog Radiowatcher.

Kommentare

  • Der Staat darf alles
    Seine Bevoelkerung durch fremde Geheimdienste ueberwachen lassen;
    Bankkonten ueberwachen;
    Rundfunkgebuehren fuer. manipulationsnachrichten ( atlantikbruecken mitstreiter wie Kleber ) erheben;
    zensur von unliebsamen Kommentaren;
    ……..
    und das wird als Demokratie verkauft
    Laecherlich!

    • Ganz ehrlich? Lächerlich ist deine Reichsbürger-Mimimimimi, noch dazu vorgetragen in fehlerhaftem Deutsch. Wenn Du Dich an die Regeln hälst, wirst Du weder geblitzt noch abgehört.

    • Was hälst du davon einfach mal die Strassenverkehrsordnung einzuhalten. Dann brauche ich auch keine BlitzerApp.

  • Und was geschieht, wenn der Beifahrer diese App auf seinem Smartphon hat – und der Fahrer dies vielleicht gar nicht weiß?
    Im übrigen braucht man diese App nicht, wenn man sich an die Verkehrsregeln hält.

    • Die Vorschrift in der StVO beginnt mit: „Wer ein Fahrzeug führt, …“

      Täter dieser Ordnungswidrigkeit kann somit nur der Fahrer sein. Ein Beifahrer, der eine entsprechende App auf seinem Smartphone hat, kann nicht mit einer Geldbuße belegt werden, selbst dann nicht, wenn er dem Fahrer die angezeigten Standorte mitteilt. In so einem Fall kann aber auch der Fahrer nicht belangt werden, weil er die App ja nicht aktiv betrieben hat.

      Es gibt auch immer wieder Bestrebungen, dieses Verbot aufzuheben, was ich aber für falsch halte.

    • Das kommt wiederum auf die Auslegung eines Richters an bzw. ob er andere Gerichtsurteile aufgreift und dich diesen anschließt. Ich verstehe es so, dass das Verbot auch für den Beifahrer gilt, denn der Gesetzestext „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen.“ spricht von mitführen, was für mich vorliegt, da er das Smartphone mit App in seinem Auto mitnimmt. Was aber genau heißt betriebsbereit? Ist ein Handy betriebsbereit, wenn es ausgeschaltet ist?

  • Das Blitzen ist notwendig, um die Kassen klammer Kommunen aufzufuellen. Verkehrssicherheit kommt erst an zweiter Stelle, das ist nicht nur in Deutschland, sondern ueberall auf der Welt so. Das ist wie eine Spende ans Rote-Kreuz, leider nur nicht steuerabzugsfaehig. Jeder gute Buerger sollte hin und wieder spenden, ob an die Heilsarmee oder das Ordnungsamt ist doch egal.

    • Völliger Quatsch den Sie da schreiben und durch nichts belegen können. Einfach mal an die StVO halten. Das spart Geld und veringert erheblich die Unfallgefahr.

    • Wenn ich so etwas lese, sträuben sich bei mir die Haare. Ich bin wohnhaft in Köln, in der sich über Jahre hinweg eine beachtliche Raserszene aufgebaut hat. Kleinkarierte überwiegend junge Menschen, die ihr gesamtes Geld in getunte Autos stecken. Seit Beginn des Jahres wurden mehrere Radfahrer in schwere Verkehrsunfälle verwickelt und starben durch rücksichtslose Raser. Die Polizei in Köln führt seit wenigen Monaten angekündigte und auch unangekündigte Geschwindigkeitskontrollen und Razzien durch, mit Erfolg. Menschenleben lassen sich mit keinem Geld der Welt bezahlen. Ihre Aussage verhöhnt alle Opfer von Verkehrsrasern.

  • Ich frage mich bloße, wie die Herren von der Polizei das rausgefunden haben wollen, dass der Fahrer eine App auf dem Handy hatte.
    Als ich mit meinem Handy als aktives Navigation angehalten wurde in einer Verkehrskontrolle wurde ich gefragt ob ich eine solche App nutze. Dies verneinte ich, einer anschliessenden Bitte das Handy sehen zu dürfen widersprach ich… ende und aus. Nichts passiert.

  • Hier hilft ein Blick auf den Volltext der Entscheidung, den die Redaktion gerne verlinken darf oder wenigstens mal ein Aktenzeichen nennen könnte: 2 Ss (OWi) 313/15

    Aus dem vierten Absatz der Gründe: „Aus diesem Grund hätten sich seine Kollegin und er zur Verkehrskontrolle entschieden und den Betroffenen auf einem nahe gelegenen Parkplatz angehalten. Hierbei bemerkten sie [die Polizeibeamten] das Smartphone des Betroffenen in einer Halterung am Armaturenbrett. Der Zeuge habe auf dem Display eine Blitzer-App erkannt, die er selbst – allerdings nur als Beifahrer – benutze und daher in ihrer Handhabung kenne. Die Oberfläche der App, die er gesehen habe, werde nur dann erzeugt, wenn die App in Betrieb sei, also nach Herstellung einer GPS-Verbindung.“

    Ein Polizist nutzt diese App natürlich ausschließlich als Beifahrer…

  • Es erschreckt mich wie viele „treue Staatsbürger“ hier blauäugig die unerträgliche Fallenstellerei zur Auffüllung der kommunalen Haushalte das Hosianna jubeln und nicht sehen wollen, das die mobilen Standorte der Blitzgeräte überwiegend nur noch dort positioniert werden, wo die Kasse klingelt und weniger an tatsächlich gefährlichen Stellen.
    Egal ob das kurz vor oder nach Ortseingang,nachts auf menschenleeren Strassen. bergab, oder sonntags vormittag an nicht betriebenen, aber tempogedrosselten Baustellen ist, geblitzt wird wo der Erfolg vom rollenden Rubel gekrönt wird.
    Geschwindigkeitskontrollen müssen sein und sollen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und – erziehung dienen, aber
    nicht dazu verkommen Kraftfahrer zur Melkkuh der Nation zu machen. Denn ich wage zu behaupten, wenn alle Kraftfahrer immer 100 pro korrekt-auch an völlig ungefährlichen Stellen- die Geschwindigkeitsnormen einhalten, bekommt die Volkswirtschaft ein echtes Problem. Die Normen der STVO müssen sein, aber sie dürfen nicht stur und steif den mündigen Bürger auflauern, wenn er mal verantwortungsvoll an freier Stelle etwas mehr auf die Tube drückt.