Social Media Wirtschaft

Datenschutz, Bildrechte und mehr: Instagram muss deutlich nachbessern

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Über diese Instagram-Features dürfen wir uns womöglich bald freuen. (Foto: Pixabay.com / usa-reiseblogger)
geschrieben von Christian Erxleben

Wie andere soziale Netzwerke lässt sich auch Instagram von seinen Nutzern weitreichende Befugnisse erteilen. Dagegen hat nun der Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich Protest eingelegt. Bis Ende des Jahres muss das Netzwerk seine Nutzungsrichtlinien anpassen.

Wer sich auf einem sozialen Netzwerk wie Facebook oder Instagram registriert, möchte möglichst schnell Zugang zur App erhalten. Bevor es jedoch losgehen kann, müssen Nutzer den Nutzungsrichtlinien zustimmen.

Das geschieht – in der Regel – innerhalb weniger Sekunden, ohne dass die Details durchgelesen worden sind. Deshalb weiß der Großteil der User auch nicht, welche Rechte und Befugnisse durch die Zustimmung an die jeweilige Plattform übertragen werden.


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Verbraucherzentrale bemängelt Nutzungsrichtlinien – und bekommt recht

Um die Nutzer vor übermäßigen Zugriffsrechten zu schützen, gibt es Organisationen wie den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Dieser hat insgesamt 18 Klauseln in den Nutzungsrichtlinien und im Impressum von Instagram beanstandet und nun von offizieller Seite recht bekommen.

Das Bildernetzwerk hat bereits die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Die meisten Änderungen betreffen die Nutzungsrichtlinien und die Website. Diese müssen bis zum 2. November 2017 umgesetzt werden. Verstöße gegen deutsche Datenschutzbestimmungen passt Instagram bis zum Jahreswechsel an.

Die drei wichtigsten Änderungen aus Verbrauchersicht sind folgende:

  1. Deutsches Verbraucherrecht: Bei Rechtsstreitigkeiten rund um Instagram mussten sich deutsche Nutzer bislang an US-amerikanische Gerichte wenden. Dort wurde das kalifornische Verbraucherrecht verwendet. In Zukunft gilt das deutsche Verbraucherrecht.
  2. Kennzeichnung von Werbung: Bislang gab es keine Verpflichtung seitens Instagram, Werbung und werbliche Kooperationen auf der Plattform zu kennzeichnen. Zwar gibt es seit kurzer Zeit ein offizielles Kennzeichnungssystem. Der Einsatz dieses Systems ist jedoch nicht verpflichtend. Letztendlich kann jeder Account-Betreiber selbst entscheiden, ob er Werbung kennzeichnet oder nicht.
  3. Nutzungsrechte für Inhalte: Die kostenfreien und sehr weitgehenden Nutzungsrechte von Bildern und Videos, die Nutzer auf die Plattform hochladen, werden beschränkt.

„Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, müssen sich an deutsche Gesetze halten. Diese Selbstverständlichkeit scheint manchen global agierenden Unternehmen nicht bewusst zu sein“, äußert sich Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.

Trotz der Entscheidung und der Einwilligung von Instagram gibt es noch genügend Plattformen mit Verbraucher-unfreundlichen Nutzungsrichtlinien. Der jetzige Erfolg kann also nur ein Zwischenschritt sein.

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

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