Wirtschaft

Wie man ein Unternehmen gründet

Gründung, Gründer
Carsten Lexa hat reichlich Erfahrung bei der Gründung eines Unternehmens. (Foto: Pixabay.com / geralt)
geschrieben von Carsten Lexa

Eine meiner ersten Serien hier auf BASIC thinking befasste sich mit den Fehlern, die Gründer immer wieder „gerne“ machen. In der letzten Zeit bekam ich dann einiges an Feedback, was immer ungefähr so klang: „OK, die Fehler kennen wir nun. Aber wie läuft denn nun eine Gründung in der Praxis ab?“. Darum wird es in der nächsten Zeit gehen.

Hat der Autor selbst Gründungserfahrung?

Jetzt wäre es natürlich toll, wenn jemand, der über Gründungen schreibt, hierzu nicht nur theoretische Erfahrungen hätte. Denn man kennt das ja von einigen Finanzberatern.

„Investieren Sie selbst in diesen tollen Fonds? – Dafür fehlt mir leider das Geld. Aber wenn ich es hätte, dann würde ich es sofort machen, denn dieser Fonds ist eine einmalige Gelegenheit! – Nee, ist klar.“


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Kann ich also selbst aus der Praxis berichten, habe ich also selbst erlebt, über was ich schreiben werde? Das kann ich bestätigen, sogar mehrfach.

Gründung einer Anwaltskanzlei

Zum einen habe ich natürlich meine Anwaltskanzlei vor einigen Jahren gegründet. Dabei war mir immer wichtig, diese unternehmerisch zu führen. Die reine Aktenarbeit und die Tätigkeit vor Gericht, in der einige meiner Kollegen aufgehen (und nur zur Klarstellung: Daran ist nichts verwerflich. Diese Kollegen haben gefunden, was ihnen Erfüllung gibt), war für mich nicht alles.

Zu sehr hat mich die Vermarktung des Produkts „Wirtschaftsrechtsberatung“ interessiert. Ich wollte Mitarbeiter gewinnen. Ich wollte mir neue Dienstleistungen ausdenken.

Aber mir ist natürlich klar, dass die Gründung einer Anwaltskanzlei nicht für jeden eine typische Gründung darstellt. Zu privilegiert ist immer noch die Tätigkeit eines Anwalts in Deutschland. Die Gebührenordnung macht es Anwälten grundsätzlich einfach bei Preisverhandlungen.

Sie müssen wie Ärzte oder Steuerberater gar nicht groß über ihr Honorar reden, sofern sie nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnen. Das Produkt beziehungsweise die Dienstleistung ist – in gewissen Grenzen – natürlich vorgegeben.

Ich selbst vertrete zwar die Ansicht, dass inzwischen eine Anwaltskanzlei nichts anderes ist als ein gewerbliches Unternehmen. Aber da sind viele Kollegen immer noch anderer Ansicht. Und das ist nicht schlimm.

Gründung eines Unternehmens im Showbusiness

Bei mir beläuft sich aber die Gründungserfahrung nicht nur alleine auf die Gründung der Kanzlei. Meine Erfahrungen im Bereich Marketing habe ich nämlich in einem ganz anderen Bereich gemacht (und diese Erfahrungen dann für meine Kanzlei genutzt), weil ich parallel zu meiner Kanzlei ein Unternehmen im Bereich „Showbusiness“ gegründet habe.

Hier musste ich dann wirklich überlegen. Was biete ich eigentlich an? Wer sind meine Kunden und was für Preise kann ich aufrufen? Aus dieser Tätigkeit ist dann übrigens eine weitere Tätigkeit von mir hervorgegangen: die des Vortragsredners. Aber dazu vielleicht an anderer Stelle mehr.

Gründung eines studentischen Start-ups

Und noch eine Erfahrung konnte ich machen, die dafür sorgt, dass ich jungen Gründern, insbesondere solchen die während oder zum Ende des Studiums ein Unternehmen gründen wollen, mit meiner besonderen Erfahrung helfen kann.

Ich habe nämlich mit einem Kollegen noch während des juristischen Studiums ein Unternehmen gegründet, das Webseiten gebaut hat. Ach, das waren noch Zeiten.

WordPress war noch nicht einmal als Ahnung erkennbar. Stattdessen gab es „Dreamweaver“ von Macromedia (gibt es übrigens immer noch, allerdings inzwischen von Adobe) und den HTML-Code der Webseite, in den man besondere Funktionen per Hand eingefügt hat.

Wie ging diese Sache aus? Eigentlich ziemlich typisch für studentische Gründungen. Mein Kollege kam ins juristische Referendariat und konnte sich für unser Start-up zeitlich nur noch eingeschränkt einbringen.

Ich selbst konnte die Anfragen, die wir hatten, nicht alleine bewältigen und kam zudem selbst wenig später ins Referendariat. (Ich war mit meiner juristischen Ausbildung ein Jahr hinter meinem Kollegen).

Eine Entscheidung musste getroffen werden und ich entschied mich, wie mein Kollege – für die juristische Ausbildung und gegen das Start-up.

Es ist müßig darüber zu grübeln, ob das die richtige Entscheidung war. Sie war auf jeden Fall damals die richtige, denn wir hatten zwar anfangs gute Aufträge, hätten aber dann sowohl in Wissen als auch in Infrastruktur investieren müssen.

Wir kamen zu der Entscheidung, dass die juristische Ausbildung nicht für die Katz gewesen sein soll. Immerhin sind wir beide nun schon seit vielen Jahren mit Spaß juristisch aktiv, bei mir eben mit stark unternehmerischem Einschlag.

Was kommt nun auf den Leser zu?

Ich werde also diese selbst gemachten Erfahrungen und die Erfahrungen aus meiner Beratungspraxis nutzen, um die Gründungspraxis – aus meiner Sicht – darzustellen.

In diesem Zusammenhang werde ich vielleicht auch mal ein wenig abschweifen, um über Qualitäten und Voraussetzungen von Gründern zu schreiben. Ich werde mich mit Vorurteilen gegenüber Gründern befassen. Hinzu kommt eine Prise internationale Erfahrung aus meiner Tätigkeit als Vorsitzender der G20 Young Entrepreneurs‘ Alliance.

Besonderes Augenmerk werde ich dabei auf den Ablauf einer Gründung legen. Also wann man idealerweise was machen sollte und wer einem helfen kann. Das muss übrigens nicht immer ein Anwalt sein.

Gerade bin ich wieder am Gründen eines neuen Start-ups. Diese Erfahrungen werde ich möglicherweise auch in die Beiträge einfließen lassen.

Ich bin natürlich sehr interessiert an den von euch gemachten Erfahrungen, liebe Leserinnen und Leser, an eurer Kritik zu den Beiträgen und euren Widersprüchen gegenüber meinen Ansichten.

Und besonderes interessieren mich eure Erlebnisse  – sowohl die guten als auch die nicht ganz so guten. Schreibt also gerne zu den Beiträgen etwas in die Kommentare. Ich verspreche euch: Ich lese jeden einzelnen und antworte, sofern ich dazu eine Notwendigkeit sehe.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit über 10 Jahren deutsche und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschaftsrechtlicher Art, z.B. bei Gründungen, Strukturierungen oder Vertragsgestaltungen aber auch zu rechtlich-strategischen Fragen. Darüber hinaus war er Weltpräsident der G20 Young Entrepreneurs Alliance (G20 YEA), Mitglied der B20 Taskforces und Rechtsbeistand der Wirtschaftsjunioren Deutschland. Bei BASIC thinking schreibt er über unternehmensrechtliche Fragen.