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Durchgelesen! Das steht in den Twitter-AGB

Carsten Lexa
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Carsten Lexa
Carsten Lexa hat sich die Twitter-AGB durchgelesen und die wichtigsten Faktoren herausgearbeitet. (Foto: Pexels.com / Tim Gouw)
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Nachdem ich mir im ersten Teil dieser Serie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Instagram durchgelesen habe, werfe ich nun im nächsten Teil einen Blick auf die Twitter-AGB. Wie Millionen andere Nutzer in Deutschland nutze auch ich Twitter, um mich zu informieren und mich in Diskussionen einzubringen. Was sollten wir Nutzer bei Twitter beachten?

Allgemeine Vorbemerkung

Die Twitter-AGB sind in meinen Augen für Nichtjuristen sehr unübersichtlich. Die Twitter-Regeln – sowie alle darin enthaltenen Richtlinien –, die Datenschutzrichtlinien und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gemeinsam die „Twitter Nutzervereinbarung“.

Diese Aufteilung und die in einzelnen Regelungen noch zusätzlich enthaltenen Verweise auf andere Regelungen, machen die Twitter-Vereinbarung lang und schwer überschaubar.

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Nutzung ab 13 Jahren

Dazu kommt noch das Folgende: Laut den Twitter-AGB darf ein 13-Jähriger den Dienst nutzen. Für den zu Twitter gehördenden Livestreaming-Dienst Periscope gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Die Konsequenzen der technisch möglichen Einstellungen (dazu später) sind jedoch für 13-Jährige wohl nicht einschätzbar. Viele Voreinstellungen sind derart gestaltet, dass eine Zustimmung vorab eingestellt ist. Das trifft zum beispiel bei „Individualisierung und Daten“ oder bei „Teile deine Daten mit Geschäftspartnern von Twitter“ zu.

Ich habe große Probleme mir vorzustellen, dass ein 13-Jähriger überhaupt diese Regeln liest. Geschweige denn überschauen kann, was mit ihnen gemeint ist und welche Folgen sich nun für ihn ergeben können.

Nicht ohne Grund hat der deutsche Gesetzgeber festgelegt, dass bis zu einem Alter von 18 Jahren die Willenserklärung eines nicht Geschäftsfähigen der Zustimmung der Eltern bedarf, weil jemand, der nicht volljährig ist, die Konsequenzen seines Handelns nicht unbedingt absehen kann.

Twitter dagegen hat keine Probleme, einem 13-Jährigen diese Fähigkeit zuzusprechen.

Englische Rechtstexte für deutsche Nutzer

Darüber hinaus verweisen viele Links, die zuvor geregelte Inhalte näher erklären sollen, auf englischsprachige Texte.

Das macht natürlich insbesondere für deutsche Nutzer gar keinen Sinn, da man wohl nicht voraussetzen kann, dass jeder deutsche Nutzer zum einen der englischen Sprache mächtig ist und zum anderen englische rechtliche Formulierungen versteht.

Schließlich gibt es noch einen merkwürdigen Punkt: Zum Gerichtsstand und dazu, welches Recht zur Anwendung kommt, wird keine Stellung genommen. Folgt man dem Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird man von der deutschen Webseite auf eine englischsprachige verwiesen.

Dort unterscheidet Twitter zwischen Nutzern, die in den USA leben, und solchen, die in der Europäischen Union oder sonst außerhalb der USA leben. Wobei insoweit schon fraglich ist, ob es tatsächlich darauf ankommen kann, wo ein User lebt.

Die Twitter-AGB

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt im Besonderen auf, dass ein Nutzer die Einwilligung gibt, personenbezogene Daten in die USA, nach Irland und / oder andere Länder zur Speicherung zu übertragen. Wohin sie aber genau gehen, ist nicht klar.

Urheberrechte

Wenn es dann um Urheberrechte geht, wird schnell klar, dass die Gesetzeslage in den USA maßgeblich ist. Die für die Meldung einer Urheberrechtsverletzung angegebene Adresse befindet sich in den USA.

Die in diesem Zusammenhang angegebene Informationsseite verweist auf den „Digital Millennium Copyright Act (DMCA)“ – ein Gesetz der Vereinigten Staaten von Amerika. Und ob ein Verstoß vorliegt, beurteilt sich dadurch nach US-amerikanischem Recht.

Möchte man sich dann über die urheberrechtlichen Hintergründe informieren, gelangt man über den Link auf der Informationsseite „Richtlinie zum Urheberrecht“ und den weiteren Link „angemessene Nutzung“ zu einem englischsprachigen Text.

Weiterverbreitung der Inhalte

Wie sieht es nun mit den geposteten Inhalten aus? Durch die Übermittlung und Veröffentlichung erhält Twitter eine unentgeltliche Lizenz mit dem Recht zur Unterlizenzierung. Das heißt: Diese Inhalte darf Twitter in sämtlichen Medien und über sämtliche Verbreitungswege verwenden, vervielfältigen, etc.

Weiter erhält Twitter die Erlaubnis, die Inhalte weltweit verfügbar zu machen und dies auch Dritten zu ermöglichen. Die Inhalte können anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt und von diesen zusätzlich verwendet werden, ohne dass hierfür eine Vergütung gezahlt wird.

Teilweise darf dies zwar nur entsprechend der Nutzungsbedingungen erfolgen. Ein Link auf diese steht aber nicht an dieser Stelle.

Beendigung der Geschäftsbedingungen

Interessant wird es, wenn es um die Beendigung der Geschäftsbedingungen geht. Denn hier wird auf das Bestehenbleiben von Regelungen verwiesen: „…die weiterhin gültig bleiben: II, III, V und VI.“ Diese Ordnungsnummern existieren aber nicht.

Schließlich ist die Regelung zur Haftungsbeschränkung von Twitter noch spannend. Twitter beschreibt diese nämlich nicht, sondern verweist auf die „maximal zulässigen.“ Spätestens jetzt läuft einem Anwalt Blut aus den Augen.

Weitere Regelwerke

Bei den weiteren Regelwerken wie

  • „Informationen, die Sie mit uns teilen“,
  • „Zusätzliche Informationen, die wir über sie erhalten“,
  • „Informationen, die wir teilen und offen legen“,
  • „Verwaltung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns“

und den „Twitter Regeln“ fallen zwei Punkte besonders auf:

  1. Zum einen sammelt Twitter eine Vielzahl von Daten, auch wenn sich ein Nutzer keinen Benutzer-Account eingerichtet hat. Das gilt für die Daten des Users selbst, aber auch für Interaktionen mit Postings, Inhalten oder Links.
  2. Zum anderen gibt es eine Vielzahl von Verweisen auf andere Webseiten mit weitergehenden Informationen, die aber durchweg nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen.

Noch eine Anmerkung: Twitter unterstützt zwar das Verbraucher-Auswahlwerkzeug, mit dem man sich von interessensbasierter Werbung abmelden kann. Der Link hierzu führt jedoch auf eine englischsprachige Seite und der Inhalt ist nicht auf den deutschen beziehungsweise europäischen Rechtsraum angepasst.

Fazit zu den Twitter-AGB

Auch bei den von Twitter verwendeten Geschäftsbedingungen fällt auf, dass diese grundsätzlich für den US-amerikanischen Rechtsraum gestaltet sind und die Anpassungen für die deutschen (und europäischen Nutzer) unvollständig und teilweise unverständlich sind.

Und wie bei den AGB von Instagram ist auch bei den Twitter-AGB die Präsentation der Bedingungen problematisch. Verweise auf englische Texte gehen meiner Ansicht nach gar nicht, denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Nutzer diese Sprache versteht.

Kommt es hart auf hart, kann ich mir gut vorstellen, dass Twitter mit diesen AGB in Deutschland Probleme bekommt. Als Nutzer sollte man aber dennoch wissen, auf was man sich einlässt: Auf eine Plattform, die erst einmal Daten sammelt, diese nutzt und auswertet.

Will man das nicht, dann sollte man entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen – zum Beispiel in Richtung Cookie-Nutzung oder bei der IP-Adresse. Ansonsten muss einem klar sein, worauf man sich einlässt. Ob jemand damit leben kann, muss jeder selbst entscheiden.

Auch interessant:

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vonCarsten Lexa
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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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