Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Europäischer Gerichtshof, EuGH, Europa, Europäische Union, EU, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht
ENTERTAINMONEY

Aufgrund eines Formfehlers: EuGH kippt deutsches Leistungsschutzrecht

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Leistungsschutzrecht gekippt. (Foto: Pixabay.com / hpgruesen)
Teilen

Seit dem 1. August 2013 gibt es in Deutschland ein nationales Leistungsschutzrecht. Dieses soll Verleger theoretisch dabei unterstützen, an den finanziellen Einkünften aus Diensten wie Google News teilzuhaben. Jetzt stellt sich heraus: Die Regelung ist nicht einmal anwendbar.

Das Leistungsschutzrecht – kurz LSR – dürfte den meisten Bürgern unbekannt sein. Doch durch die angestoßene Neuregelung des Urheberrechts auf europäischer Ebene hat der komplizierte Fach-Terminus auch in der breiten Masse einige Aufmerksamkeit erhalten.

Leistungsschutzrecht in Deutschland: der eigentliche Gedanke

Denn die umstrittene Urheberrechtsreform bringt nicht nur die heiß diskutierten Uploadfilter mit sich. Auch das Leistungsschutzrecht soll einheitlich auf europäischer Ebene geregelt werden.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Kurz zusammengefasst ist das LSR ein (Lobby-)Projekt zahlreicher Medienhäuser. Das Ziel: Google, Facebook und Co. sollen Geld an die Verlage dafür zahlen, dass sie Ausschnitte aus Texten auf den eigenen Plattformen verwenden dürfen.

Konkret bedeutet das: Die Verleger hätten beispielsweise gerne eine finanzielle Beteiligung an den Einkünften, die Google mit seinem Service Google News generiert. Schließlich – so zumindest die Argumentation der großen Verlage – verdient Google durch die Darstellung redaktioneller Inhalte.

In Deutschland existiert mit dem Leistungsschutzrecht bereits seit 2013 eine nationale Lösung – zumindest in der Theorie. Denn in der Praxis war und ist Google nicht bereit, für seinen kostenlosen Service, der den Verlegern viele Leser bringt, Geld zu zahlen.

Als Google mit dem Gedanken spielte, seinen Dienst in Deutschland einzustellen, erteilten die allermeisten Verlage dem Suchmaschinen-Konzern aus dem kalifornischen Mountain View eine Gratis-Einwilligung zur Nutzung der Inhalte.

Europäischer Gerichtshof kippt deutsches Leistungsschutzrecht

Doch nicht alle Verleger gaben deshalb auf. So klagte die Verwertungsgesellschaft Media – kurz VG Media – vor mehreren deutschen Gerichten gegen das Vorgehen von Google. Nennenswerte Erfolge blieben bislang aus – und das wird sich auch nicht mehr ändern.

Der Grund dafür ist simpel: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die deutsche Regelung des Leistungsschutzrechts nicht anwendbar ist. Der Grund dafür ist ein Formfehler der Bundesregierung bei der Umsetzung des Gesetzes.

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt dazu verständlich:

Deutschland hätte die Regelung vorher bei der Kommission notifizieren müssen. Sie ist eine „technische Vorschrift“ im Sinne des Artikels 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34 über Normen und technische Vorschriften. Das Gesetz zielt nämlich speziell auf Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft ab, da sie offenbar die Presseverleger gegen Verletzungen des Urheberrechts durch Online-Suchmaschinen schützen soll. Daher hätte das Gesetz vorab der Kommission übermittelt werden müssen. Das hat Deutschland nicht getan, weil die Bundesregierung der Meinung gewesen war, das Leistungsschutzrecht habe nicht speziell auf diese Dienste gezielt. Die Folge des EuGH-Urteils: Das Leistungsschutzrecht kann in Deutschland dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden, es ist also de facto unwirksam.

Spannend bleibt derweil die Frage, wer die Prozess-Kosten in Millionenhöhe für die unterlegene VG Media übernimmt. Schließlich liegt der (Form-)Fehler hier bei der Bundesregierung und damit beim Staat. Laut Rechtsanwalt Solmecke geht um rund zehn Millionen Euro.

Auch interessant:

  • LSR, Uploadfilter und Urheberrecht: Der nächste Akt im Drama
  • Urheberrecht: Das macht Facebook gegen illegale Piraterie
  • Artikel 13 und die Uploadfilter kommen: Wie sieht die Zukunft aus?
  • Ist es doch noch möglich, Artikel 13 und die Uploadfilter zu stoppen?
BASIC thinking WhatsApp Kanal
STELLENANZEIGEN
Senior Data Manager – Corporate
Lloyds Bank – Bank of Scotland in Berlin
Junior Area Manager (m/w/d) Online Marketing
Sellwerk GmbH & Co. KG in Düsseldorf
Praktikum Online Marketing
ALL IN GROUP GmbH in Berlin
Teamleitung (w/m/d) Online Marketing Medical
medi GmbH & Co. KG in Bayreuth
Community Manager (m/w/d)
BAHN-BKK in Frankfurt am Main
(Senior) Online Marketing Manager (m/w/d), ab...
horizoom GmbH in Köln, Berlin
Referent*in Öffentlichkeitsarbeit & Socia...
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz S... in Mainz
Ausbildung zum Fachinformatiker* für Systemin...
E.M.P. Merchandising Handelsges. mbH (Ein ... in Lingen
THEMEN:Europäische Union (EU)Recht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
WA Kanal AirPods Square
EMPFEHLUNG
Wechselpilot
Wie Wechselpilot dafür sorgt, dass du jährlich mehrere hundert Euro bei deinem Energietarif sparst
Anzeige MONEY
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

SUV Vollkasko Typklasse Probleme TÜV, Mängelquote, Auto, Automobil, Mobilität, Hauptuntersuchung, Kraftfahrtbundesamt
MONEY

Vollkasko: Die SUV mit der niedrigsten Typklasse

KI Rechtsperson, Jura, Gesetz, Recht, Deutschland, Rechtssystem, Künstliche Intelligenz
TECH

Sollten wir KI als Rechtsperson behandeln?

bidirektionales Laden E-Auto Elektroauto Netzentgelte Steuer
BREAK/THE NEWSMONEY

Bidirektionales Laden: Wird E-Autofahren bald kostenlos?

Länder mit der höchstens Lebenserwartung ältesten Menschen
MONEY

Die Länder mit der höchsten Lebenserwartung

KI Flut Spotify Deezer KI-Songs Künstliche Intelligenz KI-Generierte Musik
BREAK/THE NEWSENTERTAIN

KI-Flut auf Spotify, Deezer und Co – Nutzer genervt

Gemeinschaftskonto-2
AnzeigeMONEY

Gemeinsame Finanzen im Griff: Warum ein Gemeinschaftskonto die beste Lösung für Paare und Haushalte ist

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Samsung Galaxy S25+
für kurze Zeit mit 40% Rabatt

Samsung-Galaxy-S25-5G-Smartphone-Navy-de-1-550x550

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?