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Staatliche Massenüberwachung könnte gegen europäisches Recht verstoßen

Felix Baumann
Aktualisiert: 16. Januar 2020
von Felix Baumann
Bild: Jason Dent
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Kaum eine Sache hat uns in den letzten Jahrzehnten so stark geprägt, wie die fortschreitende Digitalisierung. Inzwischen flitzen täglich riesige Datenmengen über die Glasfaser- und Kupferkabel dieser Welt. Ein Thema, welches dadurch zunehmend in den Vordergrund rückt, ist die Überwachung des Datenverkehrs durch staatliche Organe. Wie TechCrunch berichtet, könnte diese in der Europäischen Union teilweise gegen geltendes Recht verstoßen.

Ausschlaggebend für diese Aussage ist die Meinung von Sánchez-Bordona, Generalanwalt und einflussreicher Berater des Europäischen Gerichtshof. Wie dieser in einem Statement ausführt, verstoßen vor allem das Vereinigte Königreich, Belgien und Frankreich gegen geltende EU-Regelungen. Er referenziert dabei auf vier Entscheidungen des Gerichtshofes, welche sich auf den Schutz der Privatsphäre elektronischer Kommunikation beziehen.

In den genannten Ländern gehen staatliche Organe so weit, dass riesige Datenmengen auf Vorrat gespeichert werden. In Frankreich sind die Regelungen dabei sehr allgemein gehalten und lassen damit eine schier unendliche Speicherung zu. Im Vereinigten Königreich und Belgien werden indes Anbieter ohne ausreichende Begründung dazu verpflichtet, die Daten ihrer Kunden langfristig zu speichern.

Gerade verschlüsselte und sichere Kommunikation (hier: Telegram) wird immer beliebter (Bild: Christian Wiediger).

Sánchez-Bordona führt also aus, dass nur dann Daten durch staatliche Stellen erhoben werden dürften, wenn dies auch wirklich effektiv im Kampf gegen Kriminalität hilft. Einfach nur die nationale Sicherheit als Vorwand zu benennen, wäre dann nicht mehr ausreichend. Damit kommt der Generalanwalt Datenschutzgruppen, wie Privacy International entgegen, die bereits in der Vergangenheit gegen solche Gesetze geklagt hatten.

Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob der Europäische Gerichtshof das Appell von Sánchez-Bordona registriert und im weiteren Verlauf dadurch Gesetze beschließt. Dann könnten auch Staaten, wie Frankreich und Belgien im Fall der Fälle abgemahnt werden. Stand heute entscheidet jedes Land für sich, welche Daten es auf Basis welcher Gründe aufbewahrt. In Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung auch wiederkehrend im Gespräch und wird immer wieder kontrovers diskutiert.

Ich bin der Meinung, dass wir durch eine klare europäische Rechtssprechung auch die Grundrechte besser schützen können. Diese sind zwar in einem Offline-Zeitalter entstanden, lasse sich aber problemlos auf die digitalisierte Gesellschaft übertragen. Gerade bei der zunehmenden Anzahl an Videokameras ist es an der Zeit zu entscheiden, wo Sicherheit aufhören muss, damit die Privatsphäre des Einzelnen gewahrt werden kann.

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THEMEN:BTDigitalisierung
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vonFelix Baumann
Felix Baumann ist seit März 2022 Redakteur bei BASIC thinking. Bereits vorher schrieb er 4 Jahre für den Online-Blog Mobilegeeks, der 2022 in BASIC thinking aufging. Nebenher arbeitet Felix in einem IT-Unternehmen und beschäftigt sich daher nicht nur beim Schreiben mit zukunftsfähigen Technologien.
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