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Hohe Mieten, fehlende Auflagen: So wehren Städte sich gegen Airbnb

Airbnb Logo, Smartphone, Ferienwohnung
In diesen Städten trifft die Coronakrise Airbnb-Gastgeber am heftigsten. (Foto: Pixabay.com / InstagramFOTOGRAFIN)
geschrieben von Vivien Stellmach

Weil Ferienwohnungen die Mietpreise hochtreiben, wehren sich Städte mittlerweile gegen Airbnb und ähnliche Übernachtungsplattformen. Berlin, Amsterdam und London fahren unterschiedliche Strategien, um sich vor allem gegen die Vermietung von ganzen Wohnungen zu stellen. Wir stellen sie euch vor.

Airbnb ist wohl die beliebteste Online-Plattform für Übernachtungen in privaten Ferienunterkünften. Früher bereicherte das Angebot noch die Städte in angenehmem Maß um Touristen, heute treiben die zahlreichen angebotenen Ferienwohnungen die Mietpreise in Städten hoch.

Denn je mehr Wohnungen Gastgeber an Touristen vermieten, desto kleiner ist auch das Angebot an normalem Wohnraum für die Bürger. Das kleinere Angebot bedeutet bei der großen Nachfrage schlussendlich, dass die Mietpreise steigen.


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Die steigenden Mietpreise betreffen natürlich vor allem auch europäische Großstädte wie Berlin, Amsterdam und London. Diese Metropolen haben sich deshalb unterschiedliche Strategien einfallen lassen, um sich gegen Airbnb zu wehren.

Das Problem: Die Vermietung ganzer Wohnungen

Das Problem dabei ist vor allem, dass Gastgeber ganze Wohnungen vermieten, ohne selbst anwesend zu sein. So gesehen handelt es sich bei den Wohnungen also um sonst leerstehende Wohnräume. Das sorgt dafür, dass Wohnraum knapper wird in Städten – und damit teurer.

Zudem galten die Airbnb-Wohnungen lange Zeit nicht als touristische Unterkunft. So zahlen die Gastgeber entweder nicht die entsprechenden Steuern oder müssen auch nicht die selben teuren Regulierungen erfüllen wie etwa Hotels.

Immer mehr Hotels, Reiseverbände aber auch Einwohner beschweren sich daher – und Städte haben reagiert.

So wehren sich Berlin und Amsterdam gegen Airbnb

In Berlin gelten seit 2018 deshalb zum Beispiel verschärfte Regeln zur sogenannten Zweckentfremdung von Wohnraum. Ziel sei es, den Wohnraum in der deutschen Hauptstadt vor Missbrauch zu schützen.

Berliner müssen nun eine Registrierungsnummer vorweisen, um ihre Wohnung legal an Gäste vermieten zu können. Das Homesharing an sich ist also offiziell erlaubt, die Hürde für Vermieter aber größer als noch vor einigen Jahren.

In Amsterdam haben Airbnb und Co. sogar einen extrem großen Einfluss auf den Tourismus genommen. Zwischen 2013 und 2017 waren aus rund 4.500 Ferienwohnungen nämlich satte 22.000 geworden. Die Stadt ist seitdem oft von Touristen überfüllt.

Deshalb hat die niederländische Metropole ein Limit für die Vermietung von ganzen Wohnungen eingeführt. Vermieter dürfen ihre Ferienwohnungen mittlerweile nur noch an 30 Tagen im Jahr für Touristen zur Verfügung stellen.

Mit dieser Kurzzeitvermietung will die Stadt wertvollen Wohnraum für Einheimische sichern und die Überlastung durch Touristen verringern.

Auch Paris hat ein Limit

In Paris gilt ebenfalls die Pflicht für eine Registriernummer sowie ein Limit für die Vermietung ganzer Wohnungen. Seit 2018 darf man eine Wohnung, die sich in den zentralen Innenstadtbezirken vom ersten bis vierten Arrondissement befindet, lediglich 120 Tage im Jahr vermieten.

Sobald das Limit erreicht ist, wird der Airbnb-Kalender des Vermieters blockiert. Dann kann der Gastgeber seine Wohnung nicht mehr über die Plattform vermieten. Das betrifft die zentralen Innenstadtbezirke des ersten bis vierten Arrondissement.

London erlaubt 90 Tage im Jahr

Auch London fährt eine ähnliche Strategie und erlaubt Gastgebern lediglich 90 Tage im Jahr ihre Wohnung zu vermieten. Über einen längeren Zeitraum dürfen sie nur weitermachen, wenn sie sich eine entsprechende Genehmigung dafür besorgen.

Ähnlich wie bei Vermietern in Paris können auch Londoner nach Erreichen der 90-Tage-Grenze nicht mehr auf Airbnb vermieten. Ihre Wohnung ist dann für den Rest des Kalenderjahres blockiert.

Zum Weiterlesen:

Über den Autor

Vivien Stellmach

Vivien Stellmach war von Mai 2019 bis November 2020 Redakteurin bei BASIC thinking.