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GEIG: Darum hilft dir und deinem E-Auto das neue Gesetz kaum

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geschrieben von Marinela Potor

Elektromobilität soll alltagstauglicher werden. Dazu hat die große Koalition jetzt einen Gesetzesentwurf für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) herausgebracht – und schon hagelt es Kritik. Warum?

Elektromobilität funktioniert – keine Frage – sie ist aber nicht immer und für alle Autofahrer praktisch oder alltagstauglich. Ein Problem dabei ist: Wo lade ich eigentlich mein Auto?

Wer ein Eigenheim hat, hat es leicht. Doch viele Mehrfamilienhäuser oder Bürogebäude haben keine Ladepunkte für Elektroautos. Genau das möchte die Regierung ändern und hat jetzt einen Gesetzesentwurf für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) auf den Weg gebracht.


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Demnach könnten Ladepunkte an Wohn- und Firmengebäuden bald Pflicht werden.

GEIG: Neubauten müssen Lade-Vorrüstung haben

Das GEIG sieht nämlich vor, dass zunächst bei allen neuen oder auch umfassend renovierten Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen jeder Parkplatz Leerrohre vorweisen muss. Damit kann man Wallbox-Leitungen einfacher legen.

Ab 2025 müssen dann auch die Gebäude einen Ladepunkt haben, die nicht zum Wohnen genutzt sind und mehr als 20 Stellplätze haben, egal ob Neu- oder Altbau.

Für alle anderen Gebäude gilt: Jeder Stellplatz muss die Vorrüstung haben und mindestens ein Ladepunkt soll schon fertig eingerichtet sein. Für Immobilien, die keine Wohngebäude sind, müssen Besitzer mindestens ein Ladepunkt errichten. Eine Mindestzahl für Anschlussleitungen gibt es aber nicht.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Das gilt nicht für Firmengebäude, die kleinen und mittelständischen Unternehmen gehören und diese selbst nutzen.

Damit setzt das GEIG wirklich nur die Minimalanforderungen der EU-Vorgaben vor und ist genau deshalb in die Kritik geraten.

Viele Fragen, viele Schlupflöcher

Zum einen lässt der Entwurf viele rechtliche Fragen und noch mehr Schlupflöcher offen.

So unterscheidet der Entwurf bei Wohngebäuden etwa zwischen unmittelbaren und anliegenden Stellplätzen. Hat ein Gebäude innerhalb der eigenen Struktur zehn Stellplätze, aber zehn außerhalb, zählt das nicht als mehr als zehn Stellplätze.

Auch für Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern bleibt es auch mit GEIG nicht ganz so leicht eigene Ladepunkte einzurichten. Immerhin hat man den ursprünglichen Referentenentwurf angepasst und die Anforderungen gelockert.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass man dafür nicht mehr die Zustimmung aller Miteigentümer, sondern nur noch eine einfache Mehrheit braucht.

Es ist auch nicht klar, warum die Regierung die Vorgaben so strikt auf einen Ladepunkt reduziert.

Es wäre ein Leichtes zwei Ladepunkte einzurichten, da die meisten Ladesäulen genau so konzipiert sind. Damit könnte man eigentlich problemlos und ohne viel größeren Aufwand zwei Ladepunkte auf zwei benachbarten Stellplätzen einrichten und somit die vorhandenen Lademöglichkeiten ganz einfach verdoppeln.

Generell ist das GEIG sicher kein besonders mutiger Vorstoß in Richtung Elektromobilität und hilft E-Auto-Besitzern auch nur minimal.

Ladepunkte statt Leerrohre

Genau deshalb gehen für den verkehrspolitischen Sprecher der Grünen, Stephan Kühn, die Maßnahmen auch nicht weit genug. Die Vorgaben der Regierungen sorgen „nur für Leerrohre und vereinzelte Ladestationen. Das droht die Elektromobilität auszubremsen“, sagt Kühn.

Kühn ist daher der Meinung, dass man die Quoten anheben und auch für kleinere Bauprojekte sowie unternehmenseigene Gebäude ausweiten sollte.

So ähnlich sieht es auch der TÜV-Verband. Dessen Geschäftsführer, Joachim Bühler, findet, dass die Maßnahmen durchaus ehrgeiziger sein könnten. Er sagt: „Das Verlegen von Schutzrohren für Elektrokabel reicht nicht aus: Wir brauchen Ladepunkte statt Leerrohre.“

Der Bundesverband E-Mobilität e.V. (BEM) begrüßt zwar den Vorstoß der Regierung, kritisiert aber vor allem die „Schwerfälligkeit der Behörden“. „Die Elektromobilität in Deutschland könnte weit besser dastehen, wenn Veränderungen von den Behörden und zwischen den Ressorts nicht so verschleppt werden wie bei diesem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“, sagte etwa BEM-Präsident Kurt Sigl.

Und sogar Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie, sagte gegenüber dem Magazin Edison, dass der Entwurf nicht weit genug reiche und ein Ladepunkt einfach nicht genug sei.

Das Parlament muss den Entwurf allerdings noch diskutieren. Es ist also möglich, dass das GEIG am Ende ausgeweitet oder strenger ausgelegt wird.

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Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.

2 Kommentare

  • Falsch!!!!!
    Richtig ist!
    …Am 23.3.2020 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zu einer umfassenden Änderung des WEG sowie zur Anpassung des Mietrechts verabschiedet. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften..
    ..Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) rechnet damit, dass das Gesetzgebungsverfahren im Sommer 2020 abgeschlossen wird…Zudem sollen Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen vereinfacht werden. Diese sollen künftig mit einfacher Mehrheit möglich sein, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt…
    Quelle: Haufe.de

    • Hallo Christian,
      danke für den Hinweis. Das war tatsächlich eine Änderung, die zum Referentenentwurf, auf den wir uns bezogen hatten, neu dazugekommen ist. Der neue Entwurf sieht also vor, dass man für bauliche Änderungen nur noch eine einfache Mehrheit braucht. Der Entwurf muss dennoch noch im Bundestag beraten und beschlossen werden, die endgültige Fassung steht also noch aus.