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Tik Tok handelt sich Ärger mit europäischen Verbraucherschützern ein

Maria Gramsch
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Maria Gramsch
TikTok ist eine der größten Plattformen für kurze Videos auf dem Smartphone. (Foto: Screenshot / Website)
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Tik Tok steht immer wieder in der Kritik, weil die Plattform ihre minderjährigen Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichen schützt. Nun hat der europäische Verbraucherverband BEUC bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht.

Tik Tok, die Kurzvideo-App des chinesischen Konzerns Bytedance, ist besonders bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Doch die Plattform schützt seine jüngsten Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend, befindet der europäische Verbraucherverband BEUC.

Der Verband hat deshalb nun bei der EU-Kommission und dem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden Beschwerde gegen die chinesische Kurzvideo-App eingereicht.

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Die Vorwürfe gegen Tik Tok im Detail

„Kinder lieben Tik Tok, aber das Unternehmen versagt darin, sie zu schützen“, begründet BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens die Entscheidung für die Beschwerde. Doch die App lasse ihre „Benutzer im Stich, indem ihre Rechte massenhaft verletzt werden.“

Die Jüngsten würden auf der Plattform nicht ausreichend vor versteckter Werbung und potenziell schädlichen Inhalten geschützt, kritisiert der Verbraucherschutzverband.

Auch die Daten-Sammelwut, die im Verborgenen stattfindet und so für Kinder und Jugendliche unsichtbar bleibt, bemängeln die Kläger. Die Bytedance-Tochter sammle massig persönliche Daten und verstoße so gegen die DSGVO.

Auch die französische Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir beanstandet den Umgang der App mit den Nutzerdaten. Für Kinder und Jugendliche sei nicht deutlich genug ersichtlich, welche Rechte sie den Machern einräumen.

Altersbeschränkung bleibt ein leidiges Thema

Theoretisch dürfen Kinder die App erst ab 13 Jahren nutzen. Bei allen, die nicht volljährig sind, muss ein Erziehungsberechtigter der Nutzung zustimmen. Doch weder das tatsächliche Alter noch die Zustimmung wird von den Betreibern des Dienstes überprüft.

Doch die Chancen stehen gut, dass die Verbraucherschützer etwas erreichen. Erst Anfang Februar 2020 musste die App auf Drängen der italienischen Behörden beim Thema Altersgrenze nachbessern.

Nach dem Tod einer Zehnjährigen hat die Video-Plattform zunächst alle Accounts gesperrt und erst nach der Eingabe des Geburtsdatums wieder freigegeben. Zudem haben die Macher der App angekündigt, die Analysen des Nutzungsverhaltens zu intensivieren, um Falschangaben beim Alter aufzudecken.

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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
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